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Urlaubsplanung

B
b.1979
Dez 2020 bearbeitet

Hallo , wir sind ein neuer Betriebsrat und haben noch keine BV Urlaubsplanung . Wir sind im Einzelhandel und der AG ist gerade dabei die Urlaubsplanung zu erstellen um es uns vorzulegen . Der AG hat von der UF für das Jahr 2021 neue Vorgaben bekommen , was die Urlaubsverteilung angeht . Für jede Woche wurde ein Stundenbudget / Umsatzbudget erstellt . An Wochen wo viel Arbeitsaufwand erwartet wird , sollen natürlich weniger Mitarbeiter in den Urlaub . Die Begründung ist , dass sonst Personalmangel zu diesen Zeiten herrschen würde und wir unterbesetzt wären . Fast jeder Mitarbeiter hat seinen ursprünglichen Urlaubswunsch nicht bekommen und musste verschieben . Auch auf soziale Kriterien wird momentan keine Rücksicht genommen . Der AG geht schon davon aus , dass wir unser Mitbestimmungsrecht in Anspruch nehmen und diesem nicht zustimmen werden . Er hat nun vor , die Zeiten wo es keine Einigung gibt gar nicht erst in die Urlaubsplanung einzutragen, um so unsere Gründe für die Ablehnung zu entkräften . Die nicht geplanten Urlaubstage müsste dann der jeweilige AN selber einklagen oder im Laufe des Jahres so nehmen , wie es dem AG passt . Nun unsere Frage : Kann man die Urlaubsplanung nur im Ganzen ablehnen oder kann man auch nur einzelne Mitarbeiter ablehnen ? Muss dann der AG selbst die Einigungsstelle einberufen ? Oder ist es ratsam es als BR einzuberufen ? Vielen Dank schonmal

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Community-Antworten (3)

S
seehas

04.12.2020 um 08:18 Uhr

Ihr könnt beides: § 87 BetrVG: (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen... 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;

So wie es hier geschildert wird ist es ja kein Problem einzelner Mitarbeitender sondern ein Problem das nahezu alle betrifft. Bevor ihr die Einigungsstelle anruft wäre es ja eine Möglichkeit erstmal das Gespräch zwischen BR und AG zu suchen. Eventuell habt ihr ja einen Vorschlag, wie die Urlaubsansprüche der einzelnen Mitarbeitenden besser verwirklicht werden können.

K
kratzbürste

04.12.2020 um 10:14 Uhr

Na, da läuft wohl einiges schief. Mitbestimmung heißt nicht, etwas vom AG vorgekautes abzulehnen oder zuzustimmen. Mitbestimmen heißt gemeinsam gestalten. Fordert den AG auf (möglichst umgehend) mit dem BR über die Art und Weise der Urlaubsplanung zu verhandeln. Dazu m0sst ihr natürlich auch selbst Vorstellungen haben, wie die Urlaubsplanung laufen sollte. Zieht möglichst rasch einen Sachverständigen hinzu oder sucht den Kontakt zur Gewerkschaft.

M
Moreno

04.12.2020 um 13:12 Uhr

Da der BR in der Mitbestimmung ist wenn es um die Lage des Urlaubs für die einzelnen Mitarbeiter ist hat der AG hier ganz schlechte Karten man muss es ihm nur klar machen!

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