Erstellt am 04.12.2020 um 07:18 Uhr von seehas
Ihr könnt beides:
§ 87 BetrVG: (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen...
5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
So wie es hier geschildert wird ist es ja kein Problem einzelner Mitarbeitender sondern ein Problem das nahezu alle betrifft. Bevor ihr die Einigungsstelle anruft wäre es ja eine Möglichkeit erstmal das Gespräch zwischen BR und AG zu suchen. Eventuell habt ihr ja einen Vorschlag, wie die Urlaubsansprüche der einzelnen Mitarbeitenden besser verwirklicht werden können.
Erstellt am 04.12.2020 um 09:14 Uhr von Kratzbürste
Na, da läuft wohl einiges schief.
Mitbestimmung heißt nicht, etwas vom AG vorgekautes abzulehnen oder zuzustimmen. Mitbestimmen heißt gemeinsam gestalten.
Fordert den AG auf (möglichst umgehend) mit dem BR über die Art und Weise der Urlaubsplanung zu verhandeln. Dazu m0sst ihr natürlich auch selbst Vorstellungen haben, wie die Urlaubsplanung laufen sollte.
Zieht möglichst rasch einen Sachverständigen hinzu oder sucht den Kontakt zur Gewerkschaft.
Erstellt am 04.12.2020 um 12:12 Uhr von moreno
Da der BR in der Mitbestimmung ist wenn es um die Lage des Urlaubs für die einzelnen Mitarbeiter ist hat der AG hier ganz schlechte Karten man muss es ihm nur klar machen!