Hallo , wir sind ein neuer Betriebsrat und haben noch keine BV Urlaubsplanung . Wir sind im Einzelhandel und der AG ist gerade dabei die Urlaubsplanung zu erstellen um es uns vorzulegen . Der AG hat von der UF für das Jahr 2021 neue Vorgaben bekommen , was die Urlaubsverteilung angeht . Für jede Woche wurde ein Stundenbudget / Umsatzbudget erstellt . An Wochen wo viel Arbeitsaufwand erwartet wird , sollen natürlich weniger Mitarbeiter in den Urlaub . Die Begründung ist , dass sonst Personalmangel zu diesen Zeiten herrschen würde und wir unterbesetzt wären . Fast jeder Mitarbeiter hat seinen ursprünglichen Urlaubswunsch nicht bekommen und musste verschieben . Auch auf soziale Kriterien wird momentan keine Rücksicht genommen . Der AG geht schon davon aus , dass wir unser Mitbestimmungsrecht in Anspruch nehmen und diesem nicht zustimmen werden . Er hat nun vor , die Zeiten wo es keine Einigung gibt gar nicht erst in die Urlaubsplanung einzutragen, um so unsere Gründe für die Ablehnung zu entkräften . Die nicht geplanten Urlaubstage müsste dann der jeweilige AN selber einklagen oder im Laufe des Jahres so nehmen , wie es dem AG passt . Nun unsere Frage :
Kann man die Urlaubsplanung nur im Ganzen ablehnen oder kann man auch nur einzelne Mitarbeiter ablehnen ?
Muss dann der AG selbst die Einigungsstelle einberufen ?
Oder ist es ratsam es als BR einzuberufen ?
Vielen Dank schonmal