Versetzung - Was passiert, wenn der Mitarbeiter nicht einverstanden ist?
Hallo. Zurzeit gibt es bei uns viele Umstrukturierungen im Betrieb (150 MA, Dienstleistungsgewerbe). Es sollen etliche Versetzungen vorgenommen werden und neue Stellen geschaffen werden, vor allem im Verwaltungsbereich. Unser Leiter Materialwirtschaft fällt dem Vorhaben zum Opfer; er soll eine neu eingerichtete Stelle außerhalb seiner bisherigen Tätigkeit besetzen (Projektmanagement, taucht im Organigramm nicht auf). Wir haben die Sorge, dass diese Stelle nur dafür eingerichtet wurde, um sie wieder abzuschaffen und so den Mitarbeiter im nächsten Jahr "leichter" losbekommen zu können (bis Ende 2010 gilt bei uns ein allgemeines Kündigungsverbot). Es liegt uns übrigens noch keine Stellenbeschreibung vor, es gab noch keinen Stellenaushang, nur eine allgemeine Info im Monatsgespräch über die geplanten Änderungen im Organigramm - ohne Personenbezug. Welche Möglichkeiten hat der Mitarbeiter? Und der Betriebsrat? Der Mitarbeiter soll sich möglichst heute noch mit der Änderung einverstanden erklären.
Community-Antworten (1)
30.03.2010 um 17:44 Uhr
Ihr werdet es letztendlich nicht verhindern können, die Umorganisation ist eine Unternehmerentscheidung, ihr habt hier auch Mitbestimmungs- und Informationsrechte, die Mitarbeiter werden eine Änderungskündigung bekommen. Sollte die Stelle sp#äter wieder gestrichen werden gibt es evtl.eine betriebsbedingte Kündigung zu der der BR wiederum angehört werden muss.
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