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Arbeitsrecht

U
User53
Nov 2020 bearbeitet

Langjährige Mitarbeiterin im Schichtdienst kann in der Spätschicht nicht mehr arbeiten, da sie nur mit dem Privat PkW heimfahren kann(bei öffentlichen Verkehrsmitteln hat sie in der Nacht(nach 23:00) Angst. Attest vom Betriebsarzt liegt seit längerem bei Arbeitgeber vor. Attest wird von Arbeitgeber nicht anerkannt, Kollegin wird weiter in der Spätschicht eingeteilt. Arbeitgeber hat ein Angebot in einem anderen Betrieb gemacht, dass sie abgelehnt hat. Hat bereits einen Unfall bei Nacht gehabt(5000€ Schaden). Ist Betriebsrat zuständig? Was müßte der Arbeitgeber tun?

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Community-Antworten (6)

G
ganther

26.11.2020 um 18:54 Uhr

Für was? MAin nach Hause zu fahren? Für den neuen Schichtplan in dem das berücksichtigt ist? Für eine weitere Begutachtung der MAin? Ein bisschen konkreter wäre schon gut

J
jimbob2019

26.11.2020 um 18:56 Uhr

Nein ist individualrecht. Warum aber sollte man Ihr das verwehren wenn der Betriebsarzt es per Attest bestätigt. Der AG hat hier eine Fürsorgspflicht. Daran muss er sich halten.

R
RudiRadeberger

26.11.2020 um 19:58 Uhr

Was attestiert denn das Attest? Dass Sie nachts nicht Auto fahren kann?

Die Wahl der Verkehrsmittel ist Problem des AN. Der AN trägt das sogenannte "Wegerisiko". Grob gesagt: es gibt es auch noch Taxis...

C
celestro

26.11.2020 um 20:29 Uhr

"Attest wird von Arbeitgeber nicht anerkannt, Kollegin wird weiter in der Spätschicht eingeteilt."

Das klingt nach einem Attest, das die MAin nachts nicht arbeiten "kann". Hier hätte die MAin längst einen RA einschalten sollen.

K
kratzbürste

27.11.2020 um 10:47 Uhr

Der BR braucht doch einfach dem Schichtplan nicht mehr zustimmen, wenn die Kollegin eingeteilt ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG). Sucht das Gespräch mit dem AG.

A
AlterMann

28.11.2020 um 22:35 Uhr

Ein AG hat bei der Erstellung eines Schichtplans die Interessen der AN mit den betrieblichen Interessen abzuwägen (billiges Ermessen walten zu lassen). Ihr könnt den AG auffordern, dieses billige Ermessen näher zu erläutern. Ihr könnt den AG wissen lassen, dass Ihr ab sofort zur Prüfung von Schichtplänen alle Wünsche der MA rechtzeitig vorgelegt haben wollt, ggfs. mit detaillierter Erläuterung, weshalb ihnen nicht entsprochen wird. Wenn er die Kollegin dann weiter ohne Not in der Spätschicht arbeiten lässt, dann habt ihr ihm wenigstens vorher gesagt, welcher Bus ihn da gleich rammt: Nämlich ein monatliches Einberufen einer Schlichtungsstelle.

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