Erstellt am 26.11.2020 um 17:54 Uhr von ganther
Für was? MAin nach Hause zu fahren? Für den neuen Schichtplan in dem das berücksichtigt ist? Für eine weitere Begutachtung der MAin?
Ein bisschen konkreter wäre schon gut
Erstellt am 26.11.2020 um 17:56 Uhr von jimbob2019
Nein ist individualrecht. Warum aber sollte man Ihr das verwehren wenn der Betriebsarzt es per Attest bestätigt. Der AG hat hier eine Fürsorgspflicht. Daran muss er sich halten.
Erstellt am 26.11.2020 um 18:58 Uhr von RudiRadeberger
Was attestiert denn das Attest? Dass Sie nachts nicht Auto fahren kann?
Die Wahl der Verkehrsmittel ist Problem des AN. Der AN trägt das sogenannte "Wegerisiko". Grob gesagt: es gibt es auch noch Taxis...
Erstellt am 26.11.2020 um 19:29 Uhr von celestro
"Attest wird von Arbeitgeber nicht anerkannt, Kollegin wird weiter in der Spätschicht eingeteilt."
Das klingt nach einem Attest, das die MAin nachts nicht arbeiten "kann". Hier hätte die MAin längst einen RA einschalten sollen.
Erstellt am 27.11.2020 um 09:47 Uhr von Kratzbürste
Der BR braucht doch einfach dem Schichtplan nicht mehr zustimmen, wenn die Kollegin eingeteilt ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG).
Sucht das Gespräch mit dem AG.
Erstellt am 28.11.2020 um 21:35 Uhr von alterMann
Ein AG hat bei der Erstellung eines Schichtplans die Interessen der AN mit den betrieblichen Interessen abzuwägen (billiges Ermessen walten zu lassen).
Ihr könnt den AG auffordern, dieses billige Ermessen näher zu erläutern. Ihr könnt den AG wissen lassen, dass Ihr ab sofort zur Prüfung von Schichtplänen alle Wünsche der MA rechtzeitig vorgelegt haben wollt, ggfs. mit detaillierter Erläuterung, weshalb ihnen nicht entsprochen wird.
Wenn er die Kollegin dann weiter ohne Not in der Spätschicht arbeiten lässt, dann habt ihr ihm wenigstens vorher gesagt, welcher Bus ihn da gleich rammt: Nämlich ein monatliches Einberufen einer Schlichtungsstelle.