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Arbeitsrecht

M
Mondlicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ein MA in unserem Betrieb 117Ma verleiht an andere MA Geld zu Wucherzinsen.20 % im Monat.Das ist meine ich Sittenwidrig.Welche Arbeitsrechtlichen Konsequenzen har dieser geldverleihende MA

1.564017

Community-Antworten (17)

S
Schlingel

19.02.2013 um 21:14 Uhr

Solange er es nicht in der Arbeitszeit macht, ist es arbeitsrechtlich betrachtet ohne Belang.

M
marile

19.02.2013 um 21:15 Uhr

So lange er die Geldgeschäfte nicht im Betrieb macht wohl keine. Wenn er sie im Betrieb macht, dorht ihm ggf erst einmal eine Abmahnung.

Folge er macht sie dann zu Hause oder vor dem Werkstor.

Weiter aber und das ist viel wichtiger: Der BR ist KEINE Betriebspolizei.

W
Watschenbaum

19.02.2013 um 21:24 Uhr

wenn eine Person einer anderen Person Geld leiht, entsteht ein Vertrag zwischen diesen beiden Personen inwieweit der wirksam wäre oder treuwidrig/sittenwidrig muß getrennt betrachtet werden

damit hat gar nichts zu tun, daß diese Person zusätzlich in einem anderen Vertragsverhältnis steht (Arbeitsvertrag mit einer dritten Person)

relevant wäre das ganze nur, wenn dieses zweite Vertragsverhältnis dadurch vorwerfbar verletzt würde (z.b. Ausnutzung eines abhängigen Verhältnisses, wenn z.b. ein Vorgesetzter mithilfe seiner Funktion Druck auf Untergebene ausüben würde, mit ihm Verträge einzugehen oder während der Arbeitszeit in eigener Sache tätig werden, anstatt die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen )

A
AlterMann

19.02.2013 um 22:04 Uhr

§ 291 StGB (Wucher) (1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten ... 2. für die Gewährung eines Kredits, ... Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
  2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
  3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

Hier setzen "Kollegen" andere massiv und strafbewehrt unter Druck. Wer umgerechnet ca 790%/anno (!!) Zinsen verlangt, der hat natürlich auch Druckmittel, die einzutreiben - sonst funktioniert das "Geschäft" nicht. Das ist übelst! Ich möchte doch mal stark annehmen, dass dadurch auch die Ordnung im Betrieb leidet. Das ist natürlich auch ein betriebliches Problem, vor Allem aber ein Problem der Strafbehörden. Bevor Ihr da durch Klagen beim Arbeitgeber möglicherweise Beweismittel vernichtet, wäre da wohl eher eine Zusammenabreit mit der Staatsanwaltschaft angezeigt.

W
Watschenbaum

19.02.2013 um 22:12 Uhr

die Frage, wer wen unter Druck setzt, ist reine Spekulation

ich kann hier keinen Druck erkennen, weil auch kein Druck erwähnt wurde noch bleibt es jedem selbst überlassen, bei wem er sich unter welchen Bedingungen Geld leiht

allein der geschilderte Umstand, daß es einen AN gibt, der Geld verleiht, ist arbeitsrechtlich ohne Bedeutung

da müsste schon noch mehr dazukommen......................

A
AlterMann

19.02.2013 um 22:25 Uhr

Nein, Watschenbaum,

wer einen solchen Kreditvertrag eingeht, der ist entweder nicht ganz bei Trost oder in einer verzeweifelten Lage. Eine andere Erklärung habe ich dafür nicht. Ich bleibe dabei: Dies sind massive Straftaten.

W
Watschenbaum

19.02.2013 um 22:39 Uhr

aber was hätte es denn arbeitsrechtlich für eine Bedeutung,

wenn der AN sich derart betätigt ohne jetzt z.b. in der Betriebskantine sein Verleihbüro zu eröffen

sondern das ganze im privaten Umfeld stattfindet

genauso wie ein AN, der privat Autos der Kollegen repariert, und dafür mehr Geld als eine Werkstatt verlangt, dies aber stundet (auch mit sittenwidrigen Bedingungen)

das sind doch immer zwei paar Stiefel

welchen konkreten Vertragsverstoß könnte man ihm arbeitsrechtlich vorwerfen ?

H
Hoppel

20.02.2013 um 07:40 Uhr

@ Watschenbaum

" welchen konkreten Vertragsverstoß könnte man ihm arbeitsrechtlich vorwerfen ?"

Solange der Betriebsfrieden nicht gestört ist, dürfte die Welt in Ordnung sein. Ist das aber nachhaltig nicht der Fall, könnte man als BR durchaus über den §104 BetrVG nachdenken.

K
Kulum

20.02.2013 um 08:10 Uhr

Mal abgesehen davon, dass es den BR nichts angeht, die Zinsen für einen Dispo liegen bei bis zu 15% - holt sich der Kollege 100 Euro aus seinem Dispo zahlt er (über den Daumen 115 € zurück. Holt er sich s beim Kollegen zahlt er 120 € und daran kann man sich hochziehen? Den 104er halte ich für sehr an den Haaren herbei gezogen. Einer will sich geld leihen, ein anderer ist bereit es ihm unter bestimmten Bedingungen zu geben. Er wird den Kollegen seine Kohle ja hoffentlich nicht mit vorgehaltener Waffe aufzwingen. Sind dem Kollegen die Zinsen zu hoch, nimmt er die Kohle nicht und keiner hat ein Problem.

K
Kölner

20.02.2013 um 08:34 Uhr

@Kulum Dispo Zinsen der Bank sind JAHRESzinsen. Der Fragesteller redet von MONATSzinsen.

K
Kulum

20.02.2013 um 08:51 Uhr

Ah, ok. Jetzt wo du s sagst. Thx

R
Rapper

20.02.2013 um 09:56 Uhr

Wieder mal so eine Frage, wo alle etwas hineininterpretieren. Wäre, könnte, vermutlich ... .

Die Frage war doch eindeutig. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hätte es für den "Geldverleiher"?

Antwort: K E I N E

G
gironimo

20.02.2013 um 10:25 Uhr

Wenn ich als BR meine, dass es einen AN gibt, der die Notlage seiner Kollegen ausnutzt und diese "über den Tisch zieht", würde ich (nachdem ich mit ihm gesprochen habe) nicht zögern, das Problem mit dem AG zu besprechen.

R
Rapper

20.02.2013 um 10:42 Uhr

gironimo,

warum?

Es ist Privatsache. Wo steht, dass private Geldverleihung strafbar ist? Was geht sowas den BR an? Ist der BR die Polizei im Betrieb? Wohl kaum. Dann müsste der Leiher sich äußern und zum Chef gehen oder den Verleiher anzeigen wegen . . . . , ja, wegen was eigentlich? Wegen eigener Dummheit als Leiher?

Jetzt mal ehrlich, was geht sowas den BR an.

A
AlterMann

20.02.2013 um 12:16 Uhr

Hallo rapper,

Wo das steht? Das steht oben in meiner Antwort. Lesen hilft manchmal.

Hallo gironimo,

könnte sein, dass Du Dir bei einem solchen Gespräch mit dem AN schwer schaden kannst. Ich würde jedenfalls mal befürchten, dass da keine zimperlichen Leute am Start sind.

K
Kulum

20.02.2013 um 12:24 Uhr

Alter Mann Irgendwie kann ich nicht glauben, dass das von dir angesprochene Klientel irgendwo nebenbei als "normaler" AN tätig ist um den Schein zu wahren. Jetzt driften wir doch etwas in den Bereich der Fantasie ab. Möglich wäre ja auch, dass sich da jemand fünfzig Euro leihen wollte und der andere zugestimmt hat, wenn er im nächsten monat sechzig Euro zurück bekommt. Dann hast du deine 20% Zinsen im Monat und das Problem stellt sich viel harmloser dar. Man muss ja nicht gleich Horrorszenarien entwerfen.

V
verBRecher

20.02.2013 um 12:24 Uhr

@all vieleicht sollte sich das Mondlicht noch einmal zu Wort melden damit die wilden Spekulationen über eventuelles Inkassobüro Moskau usw. nicht zu weit ausufern. Damit wäre den MA dieses Betriebes wohl eher geholfen.

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