Arbeitsrecht
Hallo Ein MA in unserem Betrieb 117Ma verleiht an andere MA Geld zu Wucherzinsen.20 % im Monat.Das ist meine ich Sittenwidrig.Welche Arbeitsrechtlichen Konsequenzen har dieser geldverleihende MA
Community-Antworten (17)
19.02.2013 um 21:14 Uhr
Solange er es nicht in der Arbeitszeit macht, ist es arbeitsrechtlich betrachtet ohne Belang.
19.02.2013 um 21:15 Uhr
So lange er die Geldgeschäfte nicht im Betrieb macht wohl keine. Wenn er sie im Betrieb macht, dorht ihm ggf erst einmal eine Abmahnung.
Folge er macht sie dann zu Hause oder vor dem Werkstor.
Weiter aber und das ist viel wichtiger: Der BR ist KEINE Betriebspolizei.
19.02.2013 um 21:24 Uhr
wenn eine Person einer anderen Person Geld leiht, entsteht ein Vertrag zwischen diesen beiden Personen inwieweit der wirksam wäre oder treuwidrig/sittenwidrig muß getrennt betrachtet werden
damit hat gar nichts zu tun, daß diese Person zusätzlich in einem anderen Vertragsverhältnis steht (Arbeitsvertrag mit einer dritten Person)
relevant wäre das ganze nur, wenn dieses zweite Vertragsverhältnis dadurch vorwerfbar verletzt würde (z.b. Ausnutzung eines abhängigen Verhältnisses, wenn z.b. ein Vorgesetzter mithilfe seiner Funktion Druck auf Untergebene ausüben würde, mit ihm Verträge einzugehen oder während der Arbeitszeit in eigener Sache tätig werden, anstatt die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen )
19.02.2013 um 22:04 Uhr
§ 291 StGB (Wucher) (1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten ... 2. für die Gewährung eines Kredits, ... Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
- die Tat gewerbsmäßig begeht,
- sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
Hier setzen "Kollegen" andere massiv und strafbewehrt unter Druck. Wer umgerechnet ca 790%/anno (!!) Zinsen verlangt, der hat natürlich auch Druckmittel, die einzutreiben - sonst funktioniert das "Geschäft" nicht. Das ist übelst! Ich möchte doch mal stark annehmen, dass dadurch auch die Ordnung im Betrieb leidet. Das ist natürlich auch ein betriebliches Problem, vor Allem aber ein Problem der Strafbehörden. Bevor Ihr da durch Klagen beim Arbeitgeber möglicherweise Beweismittel vernichtet, wäre da wohl eher eine Zusammenabreit mit der Staatsanwaltschaft angezeigt.
19.02.2013 um 22:12 Uhr
die Frage, wer wen unter Druck setzt, ist reine Spekulation
ich kann hier keinen Druck erkennen, weil auch kein Druck erwähnt wurde noch bleibt es jedem selbst überlassen, bei wem er sich unter welchen Bedingungen Geld leiht
allein der geschilderte Umstand, daß es einen AN gibt, der Geld verleiht, ist arbeitsrechtlich ohne Bedeutung
da müsste schon noch mehr dazukommen......................
19.02.2013 um 22:25 Uhr
Nein, Watschenbaum,
wer einen solchen Kreditvertrag eingeht, der ist entweder nicht ganz bei Trost oder in einer verzeweifelten Lage. Eine andere Erklärung habe ich dafür nicht. Ich bleibe dabei: Dies sind massive Straftaten.
19.02.2013 um 22:39 Uhr
aber was hätte es denn arbeitsrechtlich für eine Bedeutung,
wenn der AN sich derart betätigt ohne jetzt z.b. in der Betriebskantine sein Verleihbüro zu eröffen
sondern das ganze im privaten Umfeld stattfindet
genauso wie ein AN, der privat Autos der Kollegen repariert, und dafür mehr Geld als eine Werkstatt verlangt, dies aber stundet (auch mit sittenwidrigen Bedingungen)
das sind doch immer zwei paar Stiefel
welchen konkreten Vertragsverstoß könnte man ihm arbeitsrechtlich vorwerfen ?
20.02.2013 um 07:40 Uhr
@ Watschenbaum
" welchen konkreten Vertragsverstoß könnte man ihm arbeitsrechtlich vorwerfen ?"
Solange der Betriebsfrieden nicht gestört ist, dürfte die Welt in Ordnung sein. Ist das aber nachhaltig nicht der Fall, könnte man als BR durchaus über den §104 BetrVG nachdenken.
20.02.2013 um 08:10 Uhr
Mal abgesehen davon, dass es den BR nichts angeht, die Zinsen für einen Dispo liegen bei bis zu 15% - holt sich der Kollege 100 Euro aus seinem Dispo zahlt er (über den Daumen 115 € zurück. Holt er sich s beim Kollegen zahlt er 120 € und daran kann man sich hochziehen? Den 104er halte ich für sehr an den Haaren herbei gezogen. Einer will sich geld leihen, ein anderer ist bereit es ihm unter bestimmten Bedingungen zu geben. Er wird den Kollegen seine Kohle ja hoffentlich nicht mit vorgehaltener Waffe aufzwingen. Sind dem Kollegen die Zinsen zu hoch, nimmt er die Kohle nicht und keiner hat ein Problem.
20.02.2013 um 08:34 Uhr
@Kulum Dispo Zinsen der Bank sind JAHRESzinsen. Der Fragesteller redet von MONATSzinsen.
20.02.2013 um 08:51 Uhr
Ah, ok. Jetzt wo du s sagst. Thx
20.02.2013 um 09:56 Uhr
Wieder mal so eine Frage, wo alle etwas hineininterpretieren. Wäre, könnte, vermutlich ... .
Die Frage war doch eindeutig. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hätte es für den "Geldverleiher"?
Antwort: K E I N E
20.02.2013 um 10:25 Uhr
Wenn ich als BR meine, dass es einen AN gibt, der die Notlage seiner Kollegen ausnutzt und diese "über den Tisch zieht", würde ich (nachdem ich mit ihm gesprochen habe) nicht zögern, das Problem mit dem AG zu besprechen.
20.02.2013 um 10:42 Uhr
gironimo,
warum?
Es ist Privatsache. Wo steht, dass private Geldverleihung strafbar ist? Was geht sowas den BR an? Ist der BR die Polizei im Betrieb? Wohl kaum. Dann müsste der Leiher sich äußern und zum Chef gehen oder den Verleiher anzeigen wegen . . . . , ja, wegen was eigentlich? Wegen eigener Dummheit als Leiher?
Jetzt mal ehrlich, was geht sowas den BR an.
20.02.2013 um 12:16 Uhr
Hallo rapper,
Wo das steht? Das steht oben in meiner Antwort. Lesen hilft manchmal.
Hallo gironimo,
könnte sein, dass Du Dir bei einem solchen Gespräch mit dem AN schwer schaden kannst. Ich würde jedenfalls mal befürchten, dass da keine zimperlichen Leute am Start sind.
20.02.2013 um 12:24 Uhr
Alter Mann Irgendwie kann ich nicht glauben, dass das von dir angesprochene Klientel irgendwo nebenbei als "normaler" AN tätig ist um den Schein zu wahren. Jetzt driften wir doch etwas in den Bereich der Fantasie ab. Möglich wäre ja auch, dass sich da jemand fünfzig Euro leihen wollte und der andere zugestimmt hat, wenn er im nächsten monat sechzig Euro zurück bekommt. Dann hast du deine 20% Zinsen im Monat und das Problem stellt sich viel harmloser dar. Man muss ja nicht gleich Horrorszenarien entwerfen.
20.02.2013 um 12:24 Uhr
@all vieleicht sollte sich das Mondlicht noch einmal zu Wort melden damit die wilden Spekulationen über eventuelles Inkassobüro Moskau usw. nicht zu weit ausufern. Damit wäre den MA dieses Betriebes wohl eher geholfen.
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