Arbeitsrecht bei Dienstreisen ins Ausland
Hallo, folgende Frage ist bei uns aufgetaucht und wir sind nicht ganz sicher: Wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise ins Ausland macht gilt das deutsche Arbeitsrecht oder das aus dem jeweiligen Land? Sind wir als Betriebsrat berechtigt die Arbeitszeiten im Ausland zu überwachen?
Franzfeder
Community-Antworten (1)
08.10.2010 um 11:50 Uhr
Des jeweiligen Landes. Wir haben eine Regelung getroffen, das bei grundsätzlichen Auslandsbaustellen z.B. die Feiertage auch nach dem eigenen Firmenstandort in Deutschland bezahlt werden. Bei Baustellen in Deutschland nach dem jeweiligen Einsatzort.
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