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Arbeitsrecht bei Dienstreisen ins Ausland

F
Franzfeder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgende Frage ist bei uns aufgetaucht und wir sind nicht ganz sicher: Wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise ins Ausland macht gilt das deutsche Arbeitsrecht oder das aus dem jeweiligen Land? Sind wir als Betriebsrat berechtigt die Arbeitszeiten im Ausland zu überwachen?

Franzfeder

89701

Community-Antworten (1)

H
hornmichl

08.10.2010 um 11:50 Uhr

Des jeweiligen Landes. Wir haben eine Regelung getroffen, das bei grundsätzlichen Auslandsbaustellen z.B. die Feiertage auch nach dem eigenen Firmenstandort in Deutschland bezahlt werden. Bei Baustellen in Deutschland nach dem jeweiligen Einsatzort.

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