Guten Morgen zusammen,
ein MA aus unserem Unternehmen (110 MA) hat seinen festen Arbeitsplatz in der Abt. Atelier - Handandruck.Er hat keinen Außendienst und keine Bereitschaft.Nun ist er von der GL gefragt worden , ob er für ca. 3 Wo. in einem anderen Unternehmen "AUSHELFEN " möchte.Beide Unternehmen sind völlig eigenständige Unternehmen. Der gefragte MA hat natürlich dem Wunsch der GL entsprochen.Der Br wurde hier nicht einbezogen.
Ist dieses " AUSHELFEN " rechtens?