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Arbeitsrecht

S
Stevo
Jul 2019 bearbeitet

Hallo ich hab da eine frage ich war bis letztes woche mittwoch krankgeschrieben dann haben wir auf der arbeit langes we ich müsste morgen früh wieder arbeiten mir geht es aber noch nicht besser wollte morgen nochmal zum artzt und mich weiter krankschreiben lassen geht das dann rückwirkend oder verfällt das danke

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

30.06.2019 um 15:29 Uhr

Der Arzt kann maximal 3 Tage rückwirkend Krankschreibung. Aber warum sollte er es tun? Du hattest doch frei. Was kann denn verfallen?

E
Erbsenzähler

01.07.2019 um 09:08 Uhr

@Catweazle Du hast wahrscheinlich überlesen, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt. Hier läuft es etwas anders ab. Guckst du: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3999/

Auch hier wird das Thema kurz erwähnt: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/krankenversicherung/themen/beitrag/ansicht/krankenversicherung/vorsicht-bei-unterbrechung-von-krankschreibung/details/anzeige/

@Stevo Außerdem soll es nur eine Ausnahme sein. Du müsstest dir aber vorwerfen lassen, warum du am Brückentag nicht beim Arzt warst. Und zum Schluss noch eine Bitte. Es gibt nicht umsonst Kommas und Punkte. Die machen den Text lesbarer...

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