Erstellt am 30.06.2019 um 13:29 Uhr von Catweazle
Der Arzt kann maximal 3 Tage rückwirkend Krankschreibung. Aber warum sollte er es tun? Du hattest doch frei. Was kann denn verfallen?
Erstellt am 01.07.2019 um 07:08 Uhr von Erbsenzähler
@Catweazle
Du hast wahrscheinlich überlesen, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt. Hier läuft es etwas anders ab.
Guckst du: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3999/
Auch hier wird das Thema kurz erwähnt:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/krankenversicherung/themen/beitrag/ansicht/krankenversicherung/vorsicht-bei-unterbrechung-von-krankschreibung/details/anzeige/
@Stevo
Außerdem soll es nur eine Ausnahme sein. Du müsstest dir aber vorwerfen lassen, warum du am Brückentag nicht beim Arzt warst.
Und zum Schluss noch eine Bitte. Es gibt nicht umsonst Kommas und Punkte. Die machen den Text lesbarer...