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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug

Y
yvonnt
Nov 2020 bearbeitet

Hallo in die Runde, ich bin BR-Mitglied in einem noch neu gegründeten Gremium. Bei uns hat ein Mitarbeiter vorgesprochen, dem die Teamleitung Arbeitszeitbetrug vorwirft. Folgender Anlass: Der MA war im Mobilen Arbeiten zu Hause tätig und wechselte untertägig kurz ins Büro, um beim BR vorzusprechen. Er hatte sich dazu bei der Teamleitung telefonisch abgemeldet. Leider hat der Mitarbeiter, der in der Nähe des Firmensitzes wohnt - und keinen langen Arbeitsweg hat - vergessen, sich im Zeitentool auszustechen bzw. umzumelden von "Mobil Arbeiten" auf "anwesend". Das wirft man ihm nun vor. Er hat eine Abmahnung erhalten. Diese Buchung hätte man auch ohne Weiteres am nächsten Tag im Zeitenjournal korrigieren können. Er hat es nämlich sofort bemerkt und sich dafür entschuldigt. Leider fand er kein Gehör bei der Teamleitung. Ich meine, wir sind ja alle nur Menschen und so etwas kann ja mal passieren. Was können wir dem Mitarbeiter jetzt raten? ::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Ergänzung: Ja, bei uns sind die Teamleiter ziemlich schlecht auf den Betriebsrat zu sprechen, aber das bekommen die von "oben" eingetrichtert. Natürlich hat es denen nicht gepasst, dass der Kollege beim BR war. Und da haben sie was gesucht, womit sie ihn ärgern können. Auf dem Schreiben steht übrigens "Ermahnung": Von Arbeitszeitbetrug steht in dem Schreiben nichts. Die Ermahnung ist aber genauso zu verstehen wie eine Abmahnung, oder? Jedenfalls steht sie nun in der Personalakte - und der Kollege hätte gerne, dass das wieder gelöscht wird. Wir haben ihm geraten, sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen, am Besten über die ver.di. Wir als BR können da schlecht was für ihn tun, denn Abmahnungen sind doch Individualrecht. Und ja: wir suchen das Gespräch mit der Teamleitung allgemein, um denen nochmal deutlich zu machen, dass Mitarbeiter das Recht haben zum BR zu gehen, wenn sie sich ordnungsgemäß vorher beim TL abgemeldet haben. Das hatte der Kollege ja getan.

99009

Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

18.11.2020 um 18:08 Uhr

Der AG möge sich mit dem Begriff "Betrug" zurückhalten. Hier liegt ja höchstens eine Abweichung von der Ordnung im Betrieb vor. Das kann der AG natürlich abmahnen.

C
celestro

18.11.2020 um 21:29 Uhr

Wieso AG? Ich lese was von Teamleitung.

K
Kjarrigan

19.11.2020 um 09:56 Uhr

Steht denn in der Abmahnung "Arbeitszeitbetrug"?

Es ist ja höchstens eine Falschdeklaration. Mobiles Arbeiten und Anwesend sind ja beides Arbeitszeit.

Betrug liegt vor, wenn ich Arbeitszeit buche - aber gar nicht arbeite sondern Freizeit habe.

Die falsche Deklaration kann der AG abmahnen (Motto: Mach es nächste mal richtig) auch wenn es kleinlich ist - darauf aber im Wiederholungfall eine Kündigung zu basteln, wird kaum Bestand vor dem ArbG haben.

E
enigmathika

19.11.2020 um 10:03 Uhr

@celestro

Eine Abmahnung erfolgt doch durch den AG und nicht durch die Teamleitung, oder?

D
DummerHund

19.11.2020 um 10:41 Uhr

In der Regel schon. Jedoch kann der AG dies auf den Teamleiter delegieren. Ob dem hier so ist weiß man ja nicht.

C
celestro

19.11.2020 um 11:44 Uhr

"Eine Abmahnung erfolgt doch durch den AG und nicht durch die Teamleitung, oder?"

Wenn es hier eine (korrekte) Abmahnung gab, ja. Ich sah jedoch nur etwas von:

"Er hat es nämlich sofort bemerkt und sich dafür entschuldigt. Leider fand er kein Gehör bei der Teamleitung."

von daher würde ich dazu tendieren, erst einmal zu klären, ob es hier eine Ermahnung durch die Teamleitung gab, oder wirklich eine Abmahnung durch den AG (oder auch durch die Teamleitung, was man dann rechtlich auf Zulässigkeit prüfen müsste).

C
Challenger

20.11.2020 um 12:47 Uhr

Zitat yvonnt :

  1. Bei uns hat ein Mitarbeiter vorgesprochen, dem die Teamleitung Arbeitszeitbetrug vorwirft.
  2. Leider hat der Mitarbeiter, der in der Nähe des Firmensitzes wohnt - und keinen langen Arbeitsweg hat - vergessen, sich im Zeitentool auszustechen bzw. umzumelden von "Mobil Arbeiten" auf "anwesend".
  3. Er hat es nämlich sofort bemerkt und sich dafür entschuldigt.

Arbeitszeitbetrug setzt Vorsatz voraus, was ich den Umständen nach im vorliegenden Fall nicht erkennen kann. Darüber hinaus habe ich Zweifel, ob dieser Vorgang überhaupt abmahnungsfähig ist.

A
AlterMann

20.11.2020 um 21:09 Uhr

Könnte es sein, dass die Teamleitung den Kollegen "abmahnt", weil er den BR aufgesucht hat? Wenn die Umstände darauf hindeuten, könnte der BR das Gespräch mit der Teamleitung suchen und mindestens um einen partnerschaftlichen Umgang mit dem BR "werben". Man könnte sonst evtl. auf den eigentlich völlig absurden Gedanken kommen, dass da eine Teamleitung die Arbeit des BR behindert. Und dann nimmt die TL die Abmahnung zurück, weist den AN freundlich auf eine korrekte Handhabung der Zeiterfassung hin und alle sind wieder friedlich.

X
XYZ68

23.11.2020 um 08:58 Uhr

Nein, eine Ermahnung und eine Abmahnung sind nicht unbedingt das selbe. Was genau steht in der Ermahnung, wird im Wiederholfall mit "arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung gedroht?" Hier sind die wesentlichen Unterschiede nochmals erläutert: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Ermahnung.html

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