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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung/Abmahnung wegen Beleidigung?!

O
oberpriester
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Kolleginnen, folgender Sachverhalt: Kollege ruft aus dem Fachbereich in der Perso an. Es geht niemand dran. Er denkt dass er auflegt (Freisprechfunktion am Telefon), aber der Ruf geht weiter, Anrufbeantworterfunktion der Perso springt an und er unterhält sich mit dem Kollegen im Zimmer abfällig über die Kolleginnen in der Perso! Es wurde somit, ohne seine Kenntnis (blöd gelaufen), seine Beleidigung auf Band aufgenommen... Jetzt droht Abmahnung oder Kündigung...

Euro Meinung?

LG Holger

693013

Community-Antworten (13)

E
Erbsenzähler

24.09.2021 um 10:22 Uhr

Es kommt darauf an... Was hat er gesagt? Gibt es eine weiße Weste oder hat er schon Abmahnungen bekommen?

R
RudiRadeberger

24.09.2021 um 10:38 Uhr

Hängt wirklich vom Inhalt der Äußerungen ab. Das Spektrum der Reaktionen reicht vom Stirnrunzeln bis zur Kündigung.

R
Relfe

24.09.2021 um 10:39 Uhr

Was heißt: jetzt droht Abmahnung oder Kündigung ...

ist das eine reine Vermutung oder ist seitens des AG bereits etwas Konkretes angedeutet worden?

O
oberpriester

24.09.2021 um 11:48 Uhr

Hi, vielen Dank für die ersten Antworten... Ob der Kollege (29 Jahre im Unternehmen) schon 'vorbestraft' ist weiß ich jetzt nicht, müsste ich recherchieren... Gesagt wurde was in die Richtung Fraumissachtender Haltung im Sinne von ...das sind auch alles Personaln....en! Die Personalrechtlerin hat zum Gespräch eingeladen und möchte am liebsten Kündigen, was aber wahrscheinlich nicht reicht, aber eine Abmahnung soll es auf jeden Fall geben! LG

O
oberpriester

24.09.2021 um 12:00 Uhr

Hallo, danke für die ersten Antworten... Ob der Kollege (29 Jahre im Unternehmen) schon Abmahnungen hat, müsste ich recherchieren...K.A. Gesagt wurde etwas Frauenverachtendes wie '...da arbeiten eh nur Personalnu...en...!' Die Personalrechtlerin hat zum Gespräch geladen, würde gerne kündigen, was aber wahrscheinlich nicht geht, deshalb eine Abmahnung aussprechen!

LG

R
RudiRadeberger

24.09.2021 um 12:16 Uhr

Okay, das ist in meinen Augen schwerwiegend. Da retten ihm seine 29 Jahre vermutlich seinen Hintern. Wäre am Ende wohl abhängig vom Richter (in seinem Fall würde ich auf eine Richterin hoffen) - hier könnten wir uns sicherlich zahlreich Urteile um die Ohren hauen, wo und wie im Einzelfall entschieden wurde.

G
ganther

24.09.2021 um 12:38 Uhr

"in seinem Fall würde ich auf eine Richterin hoffen" ich würde eher hoffen dass es ein Mann ist... aber am Ende wird er hoffen müssen, dass er/sie es wohlwollend prüft und eine Abmahnung als ausreichend ansieht

O
oberpriester

24.09.2021 um 13:00 Uhr

....Wie seht Ihr denn den Sachverhalt, dass der Kollege gar nicht wusste, dass sein Gespräch aufgezeichnet wird....?

§
§§Reiter

24.09.2021 um 13:21 Uhr

...wenn es denn überhaupt bis zur Richter:in (m/w/d) kommen sollte. So wie ich das verstanden habe ist es ja derzeit noch so dass "Die Personalrechtlerin hat zum Gespräch geladen, würde gerne kündigen, was aber wahrscheinlich nicht geht, deshalb eine Abmahnung aussprechen!". Da kommt es jetzt sicher auch ein Stück weit darauf an, wie der Kollege sich jetzt verhält (und auch in der Vergangenheit verhalten hat). Hat der Kollege tatsächlich so ein antiquiertes Weltbild, oder hat er "nur" eine große Klappe und den Hang zu politisch unkorrektem Humor? Das Beste für ihn wäre auf jeden Fall sich jetzt so reumütig wie möglich zu zeigen und glaubhaft zu vermitteln, dass er ja niemanden diskriminieren oder beleidigen wollte, sondern nur einen (zugegebenermaßen vollkommen unangemessenen) dummen Witz gerissen hat, der ausschließlich der Belustigung des anwesenden Kollegen dienen sollte. Abmahnung akzeptieren (weil verdient), geloben das so etwas nie wieder vorkommt und zukünftig den Arsch zusammen kneifen und solche dummen Sprüche unterlassen. ...und verdammt nochmal lernen wie man die Telefonanlage richtig bedient!!

§
§§Reiter

24.09.2021 um 13:30 Uhr

Zitat von oberpriester "....Wie seht Ihr denn den Sachverhalt, dass der Kollege gar nicht wusste, dass sein Gespräch aufgezeichnet wird....?"

Dumm gelaufen. Technisch gesehen hat er die Aufzeichnung selber ausgelöst. Er hat den Anruf getätigt und er hat nicht aufgelegt.

C
celestro

24.09.2021 um 14:09 Uhr

"Dumm gelaufen. Technisch gesehen hat er die Aufzeichnung selber ausgelöst. Er hat den Anruf getätigt und er hat nicht aufgelegt."

Sehe ich auch so.

M
Moreno

24.09.2021 um 16:09 Uhr

Besser als der §§Reiter kann man es eigentlich nicht formulieren! :-)

O
oberpriester

01.10.2021 um 15:48 Uhr

Ich wollte noch das Ergebnis des Personalgesprächs posten: MA hat sich sehr reuig gezeigt und sich glaubhaft entschuldigt... Nichts desto trotz muss er mit einer Abmahnung rechnen... Danke für die Diskussion!

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