Oh je!
Zitat (Niemand):
"Man sollte als AN niemals eine Aussage über die Länge der Arbeitsverhinderung machen, wenn diese nicht von einem Arzt fetgestellt ist. "
Warum nicht? Wenn ich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch mit hohem Fieber im Bett liege, dann ist die Voraussage, dass ich in dieser Woche nicht mehr zur Arbeit komme wohl völlig korrekt und in keinster Weise zu beanstanden.
Zitat (Onkel):
"Ich vermute mal das die Abmahnung wegen der nicht korrekten Krankmeldung am Telefon aus gesprochen wird. Die Kollegen sind inder Regel nicht befugt andere Mitarbeiter beim Arbeitgeber krank zu melden. Wer um 7:30 telefonitelefonieren kann, sollte in der Lage sein dies auch um 8:30 zu tun. Und nur weil ein Arzt keine Termine für den Tag mehr hat, ist dies kein Grund erst am nächsten Tag zum Arzt zu gehen."
Warum sollten Kollegen nicht befugt sein, Krankmeldungen weiterzugeben? Ist der Arbeitgeber denn befugt, dieses Recht einzuschränken?
Und wenn der Arzt sagt: "Heute kann ich Sie nicht behandeln, bitte kommen Sie morgen um 9:00 Uhr in die Sprechstunde.", warum sollte das kein Grund sein, dem Folge zu leisten?
Zitat (celestro):
"Wer keinen Termin bekommt, geht trotzdem zum Arzt und setzt sich dort mit einiger Wartezeit ins Wartezimmer."
Halte ich für wenig sinnvoll. Es sei denn, mir wären daheim die alten Illustrierten ausgegangen.
Zitat (Parker):
"Ich erkrankte am Mittwoch rufe bei meinen Arbeitskollegen um 7:30 an, dass ich krank bin zum Arzt gehe und mind. den Rest der Woche ausfalle und sie es dem Chef ausrichten der erst so um 8:30 oder später kommt (so soll ich es machen und ist mir schriftlich in einem früheren Krankenrückkehrer Gespräch so protokolliert worden meine Arbeitskollegen so früh wie möglich zu informieren die können es dann weiterleiten)"
Wenn das so "vereinbart" wurde, ist es wohl nicht zu beanstanden.
Zitat (Parker):
"Dann rufe ich beim Hausarzt an, die Sekretärin sagt es ist heute eigentlich geschlossen und es gibt auch keinen Termin mehr, weil der Arzt heute schon überlastet ist ich soll Donnerstag kommen, man kann die AU rückwirkend ab Mi schreiben. Am Do. ging ich zum Arzt,"
Auch das ist nicht zu beanstanden.
Zitat (Parker):
"am Fr. hatte der AG um 12 Uhr die AU schriftlich auf dem Tisch- krank von Mi.-Fr. ,Montag ging ich wieder zur Arbeit."
Hier kann man tatsächlich etwas herumkritteln. Besser wäre in der Tat gewesen, den Arbeitgeber nach dem Arztbesuch direkt in Kenntnis zu setzen, dass man eine AU-Bescheinigung bis einschließlich Freitag bekommen hat. Ob dies allerdings für eine Abmahnung reicht? Immerhin wurde ja am Mittwoch bereits angekündigt dass man (auf Grund eigener Einschätzung) vor Montag nicht widerkommen würde. Insofern wußte der Arbeitgeber genau dieses. Eine nochmalige Bestätigung erscheint damit entbehrlich.
Problematisch kann die Beweisbarkeit sein, wurde dies der Kollegin so gesagt und hat diese das so ausgerichtet?
Zitat (Parker):
"Eineinhalb Wochen später bekam ich die Abmahnung Grund: ich habe versäumt mitzuteilen wie lange ich krank bin !!?? Diese habe ich keine Lust zu akzeptieren u. was jetzt ??? !!!
Wie wohl jeder weis als BR sucht der AG hier nur nach Fehler den BR eins reinzudrücken-nur darum geht es doch !!! Also bitte um Meinungen"
Jetzt sind wir an dem Punkt "Wie gehe ich mit einer Abmahnung um?"
Häufig wird der Standpunkt vertreten, man solle gegen jede Abmahnung mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgehen. Andere empfehlen unbedingt eine Gegendarstellung zu schreiben. Dann gibt es wieder welche, die empfehlen eine "stille Gegendarstellung".
Was man relativ selten liest ist der Rat, sich die Abmahnung durchzulesen und sein Verhalten danach auszurichten. Aber genau dieses kann hier die erfolgreichste Taktik sein.
Warum beim nächsten Mal nicht lieber etwas mehr kommunizieren?
- Mittwoch morgen: Kollegin informieren
- Arzt anrufen, Termin erst am Donnerstag
- ARBEITGEBER ANRUFEN: Geh morgen zum Arzt. Heute kein Termin mehr!
- Donnerstag: Arzt
- ARBEITGEBER ANRUFEN: Bin bis morgen einschließlich krankgeschrieben.
- AU Bescheinigung in die Post!
Statt "ARBEITGEBER ANRUFEN" ginge hier z.B. auch E-Mail, hätte noch den Charme der Beweissicherung.
Immerhin ginge man so den zukünftigen Auseinandersetzungen aus dem Weg.