Abmahnung wegen "falscher" Krankmeldung
hallo ich als BR soll eine Abmahnung bekommen, weil ich mich bei meiner letzten Krankschreibung (3 Tage) nicht richtig verhalten habe. Ich habe am Mittwoch früh 7:30 meine Arbeitskollegen informiert dass ich krank bin zum Arzt gehen und den Rest der Woche ausfalle und das sie es dem Chef der immer um 8:30 zur Arbeit kommt ausrichten sollen.Da am Mittwoch die Hausärzte keine Termine vergeben (habe den Arzt auch am Mittwoch angerufen) ging ich am Donnerstag zum Arzt (die Krankmeldung wurde dann ab Mittwoch geschrieben) und am Freitag Mittagszeit hatte mein Arbeitgeber die Krankmeldung per Post auf dem Tisch dass ich nur bis Freitag krankgeschrieben bin. Am Montag ging ich wieder zur Arbeit. Meine Frage: 1. wer hat mir die Abmahnung zu übergeben. 2. Welche Gründe sollte es hier geben mir überhaupt eine Abmahnung zu geben 3. wie sollte ich mich in dem Gespräch verhalten wo mir die Abmahnung übergeben wird bzw. welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu währen ? Danke für Antworten
Community-Antworten (47)
21.02.2016 um 22:42 Uhr
Hallo Parker, wie genau wurde die Abmahnung denn begründet ???
22.02.2016 um 08:23 Uhr
Hallo Parker, wie ist das mit der Krankmeldung bei euch festgelegt - muss die bereits am ersten Tag da sein? Sollte die übliche 3-Tagesfrist gelten, hast du alles richtig gemaacht und der AG kann dir nichts wollen.
22.02.2016 um 08:55 Uhr
Zunächst einmal bekommst du die Abmahnung nicht 'als BR' (diese Krankheitsgeschichte hat ja mit der Gremiums-Mitgliedschaft nichts zu tun), sondern als Arbeitnehmer. Ich halte die Abmahnung für unbegründet, da du ja unverzüglich (d.h. ohne schuldhaften Verzug, schließlich war die Praxis ja mittwochs zu) zum Arzt gegangen, und die AU vorgelegt hast. Einzig dass der Arzt eine rückwirkende AU ausgestellt hat (du warst Donnerstag da, er schreibt dich ab Mittwoch krank) ist nicht in Ordnung, aber nicht dein Fehler, sondern der des Arztes. Auch dass die AU am Freitag eingetroffen ist, würde ich noch als 'unverzüglich' akzeptieren. Dies alles vorausgeschickt, würde ich die Abmahnung entgegennehmen, dem Überbringer eine Gegendarstellung 'zu den Akten' in die Hand drücken, und vor Gericht gehen. (Das soll man zwar bei Abmahnungen nicht immer tun, aber hier spricht alles dafür.)
22.02.2016 um 09:08 Uhr
bei uns muss seit 2012 bereits am ersten Tag eine Krankmeldung vorliegen, desweiteren ist am 2. Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Wie ist es wenn die Hausärzte am Mittwoch zu sind darf der Arzt am Donnerstag nicht die Krankmeldung ab Mittwoch schreiben ich hatte ja am Mittwoch bei diesem Arzt angerufen dass ich krank bin?
22.02.2016 um 09:37 Uhr
Langsam. Eine Krank-MELDUNG muss unverzüglich vorliegen, damit der Betrieb weiß, was Sache ist. Das ist meist am ersten Tag der Fall (falls du überfahren wurdest, kann es schon mal länger dauern). Ab dem 2. Tag ist kein Attest vorzulegen (da es den AG nichts angeht was du hast) sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU. Soweit ok. Ein Arzt ist -wie ein Richter- grundsätzlich in seiner Berufsausübung frei, aber er soll keine rückwirkenden AUs ausstellen. Für ihn gibt das MÖGLICHERWEISE Ärger mit der Kasse, für den Patienten Ärger mit dem AG, das wird er vermeiden wollen. Mach dir keine Gedanken deswegen, nicht deine Baustelle. Du nimmst die Abmahnung cool entgegen, zeichnest den Erhalt (nicht: ein Einverständnis!!) auf Wunsch ab, fertig. Dann forderst du den AG unter Fristsetzung zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte auf. Dann sehen wir weiter.
22.02.2016 um 09:43 Uhr
@Hartmut Laut Bundesärztekammer und Richtlinien ist die rückwirkende AU-Feststellung für einen und sogar zwei Tage völlig unproblematisch (§ 5 Abs. 3 AU-RL). Also ist Dein Gebilde Humbug!
Der AG mahnt zudem völlig zurecht ab: Die AU hat nicht am vereinbarten Termin vorgelegen! Der AN hat gegen die Nachweispflicht verstossen.
22.02.2016 um 10:36 Uhr
ne Kölner der AG verlangt ne AU ab dem ersten Tag und die hat er hier bekommen was soll er denn abmahnen?
22.02.2016 um 11:30 Uhr
bei uns muss seit 2012 bereits am ersten Tag eine Krankmeldung vorliegen,< - da recht sich die Gutmütigkeit des BR. Warum stimmt man einer derartigen Regelung zu?
Ansonsten:
Welche Gründe sollte es hier geben mir überhaupt eine Abmahnung zu geben< - Das können wir hier nur spekulieren. Also abwarten, was der AG schreibt.
wie sollte ich mich in dem Gespräch verhalten wo mir die Abmahnung übergeben wird bzw. welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu währen<
Keep cool. Am besten gar nichts dazu sagen; jedenfalls keine Rechtfertigungen. Erst einmal die Abmahnung lesen. Stimmen Fakten nicht, Gegendarstellung schreiben. Werden Verhaltensweisen reklamiert - laß es stehen wie es ist - und mache es in Zukunft anders.
22.02.2016 um 11:48 Uhr
In aller Regel ist dringendst davon abzuraten, eine Gegendarstellung zu schreiben! Da der normale Aerbeitnehmer kein Jurist ist, tappt er nur zu leicht in eine der vielen juristischen Fallstricke und liefert dem Arbeitgeber eine Beweissicherung. Und wenn dann, wie hier, überhaupt nicht bekannt ist, weshalb der Arbeitgeber abmahnen will, ist es schon fast bösartig, zu einer Gegndarstellung zu raten.
In aller Regel ist das sinnvollste, die Abmahnung zur Kenntnis zu nehmen und sich in Zukunft vertragskonform zu verhalten.
Zu den Fragen:
- Übergeben darf die Abmahnung jeder. Häufig tut dies auch der gelbe Schneckenpostbote durch Einwurf in den Briefkasten. Aussprechen (unterschreiben) darf die Abmahnung jeder der durch seine Position im Unternehmen befugt ist dem abzumahnenden AN Arbeitsanweisungen zu ertieln.
- Das sollte in der Abmahnung stehen.
- In dem Gespräch sollte man im Zweifelsfalle nur zuhören. Eigene Einlassungen sollte man weitestgehend vermeiden.
22.02.2016 um 12:12 Uhr
Ist denn die Regelung zur AU im Betrieb rechtens so festgelegt worden? Wurde hier die Mitbestimmung des BR beachtet? Muss denn hier die Arbeitsordnung neu geregelt werden? Wurde schon vom Betriebsrat in diesem Fall mit dem AG geredet und möglicher Weise auf eine Unterlassung gedrängt weil die Regelung als nicht rechtens anzusehen ist?
Wenn es zur Abmahnung kommen sollte, ist es am besten diese mit deiner Gewerkschaft zu besprechen, die dann auch alle Schritte im Rahmen des Rechtsschutz unternehmen kann. Selbst solltest du da nichts unternehmen. Zum Gespräch solltest du selbstverständlich einen BR mitnehmen.
22.02.2016 um 12:40 Uhr
Kölner!! Du lebst noch, wie schön! Eine Richtlinie ist nur eine Richtlinie, daher ja die Bezeichnung, nicht wahr. Ein Arzt tut gut daran, AU's nicht rückwirkend zu datieren, das kann ihm Ärger einbringen wenn er nicht gut begründen kann warum.
22.02.2016 um 12:48 Uhr
Hartmut,
warum sollte der Arzt keine rückwirkende AU-Bescheinigung ausstellen dürfen, wenn der Patient am Mittwoch angerufen hatte und für Donnerstag einen Termin bekommen hat und bei dem Termin festgestellt wurde dass er tatsächlich AU ist?
22.02.2016 um 15:51 Uhr
Hartmut sagt ja nur, daß der Arzt vorsichtig sein muß in der Beurteilung, ob der Patient wirklich am Tag vorher schon AU war. Stimmt zwar sicherlich, aber so riesige Angst, werden die Ärzte da wohl nicht haben müssen.
22.02.2016 um 17:54 Uhr
"Ich habe am Mittwoch früh 7:30 meine Arbeitskollegen informiert dass ich krank bin zum Arzt gehen und den Rest der Woche ausfalle ..."
erster Fehler!
"Da am Mittwoch die Hausärzte keine Termine vergeben (habe den Arzt auch am Mittwoch angerufen) ging ich am Donnerstag zum Arzt (die Krankmeldung wurde dann ab Mittwoch geschrieben)"
so weit, so gut!
"und am Freitag Mittagszeit hatte mein Arbeitgeber die Krankmeldung per Post auf dem Tisch dass ich nur bis Freitag krankgeschrieben bin. "
zweiter Fehler - die Benachrichtigung hat mit sofortiger Wirkung zu erfolgen. Die AUB hingegen kann mitunter wegen Postweg usw in der Tat dauern...
Vermutlich meinst du mit Krankmeldung die AUB...
Interessant ist aber in der Tat was mit der betrieblichen Abstimmung ist. Habt ihr das mitbestimmt? Also wurde eine BV verhandelt? Oder hat der AG das einfach so dank seines "Direktionsrechts" was es in dieser Angelegenheit nicht gibt (siehe Beschluss LAG Berlin Brandenburg) einfach so bestimmt?
eigentlich verstehe ich dein Problem gerade nicht! Ganz ehrlich...
22.02.2016 um 18:04 Uhr
Oh Globus!
Was soll denn hier der "erste" und der "zweite" Fehler gewesen sein?
Die gibt es beide nicht!
22.02.2016 um 18:16 Uhr
Naja, woher will man wissen, wie lange man vom Arzt eine AUB bekommt... Hier hätte es gereicht, wenn man mitteilt, dass man zum Arzt geht, und sich im Anschluß meldet. Und selbst wenn man das selber einschätzen kann, sollte man schreiben "vermutlich bis..." Aber niemals sofort sagen: ich bin bis dann und dann krank...
Ich habe es so verstanden, eine Krankmeldung hat in der Tat mit sofortiger Wirkung zu erfolgen.
Beispiel: Die AUB geht bis Freitag, am Sonntag fühlt man sich aber noch immer nciht besser... Dann hat die erneute Frankmeldung beim AG unverzüglich am Montag zu erfolgen... Beispiel wenn so geregelt: Anruf beim Vorgesetzten: " du mir geht es noch immer nciht besser, ich gehe heute nochmal zum Arzt und melde mich im Anschluss..."
In sofern gibt es diese Fehler in der Tat...
22.02.2016 um 18:23 Uhr
Aha!
Er hat doch gar nicht gesagt "ich bin bis dann und dann krank"
Und es ging doch gar nicht um eine Fortsetzung einer bestehenden AU. Insofern erschließt sich mir nicht der Sinn Deiner Worte.
22.02.2016 um 18:31 Uhr
Sagte er nicht? Zitat: "... Ich habe am Mittwoch früh 7:30 meine Arbeitskollegen informiert dass ich krank bin zum Arzt gehen und den Rest der Woche ausfalle ..."
ok, er hat "krank" geschrieben, meinte das wohl auch so. Von einem Urlaubswunsch wegen dessen er sonst ausfallen würde, konnte ich leider nichts lesen. Oder kannst du dir vorstellen, was er genau mit diesen Worten meinte, außer dass er durch Krankheit aus fällt?
Das mit der Fortsetzung war wie von mir beschrieben ein Beispiel... dieses beschrieb nicht diesen Fall, sondern wie man es halt formal richtig macht - wenn so geregelt...
22.02.2016 um 18:35 Uhr
Eben! Er hat gesagt, dass er den rest der Woche ausfällt. Er hat nicht gesagt BIS WANN er krank ist. Lediglich dass es mindestens bis Freitag einschließlich AU sein wird.
Ich verstehe Dein Problem nicht!
22.02.2016 um 18:45 Uhr
Eben nciht! Er sagte, dass er bis Freitag aus fällt. Er schrieb nciht, dass er bis Freitag AU ist - das kann er doch auch gar nciht bezeugen - er ist (denke ich) kein Arzt. Also kann man solche Äußerungen einfach nciht fällen!
Er schrieb nicht mal, dass er vermutlich bis Freitag ausfallen würde - das wäre ja noch ok... aber mitzuteilen, dass es Fakt ist, dass er bis Freitag ausfällt ist und bleibt ein Fehler...
Richtiger wäre es gewesen wenn er z.B. gesagt hätte "mir geht es so schlecht, es kann sein, dass ich bis Freitag ausfalle."
Du bist doch so ein kluger, willst du mich nciht verstehen?
22.02.2016 um 19:00 Uhr
@Globus ich habe das auch so verstanden, und deshalb geraten die Abmahnung erst mal von der Gewerkschaft prüfen zu lassen. Je nach dem worauf die Abmahnung dann Bezug nimmt kann er dann mit Hilfe des Rechtsanwalts der Gewerkschaft dagegen vorgehen.
Man sollte als AN niemals eine Aussage über die Länge der Arbeitsverhinderung machen, wenn diese nicht von einem Arzt fetgestellt ist.
Was ich aber wirklich geren wissen würde, ob die MItbestimmung bei der Regelung zur Krankmeldung auch durchgeführt wurde. Von daher kann es auch sein, dass sich der AG gar keinen Gefallen getan hat ein Betriebsratsmitglied hier so anzugehen. Denn nun wird der BR bestimmt seine Mitbestimmungsrechte hier überprüfen und durchsetzen, wenn sich diese Anweisundg de AG nicht auf eine Betriebsvereinbarung begründet.
24.02.2016 um 07:57 Uhr
Ich vermute mal das die Abmahnung wegen der nicht korrekten Krankmeldung am Telefon aus gesprochen wird. Die Kollegen sind inder Regel nicht befugt andere Mitarbeiter beim Arbeitgeber krank zu melden. Wer um 7:30 telefonitelefonieren kann, sollte in der Lage sein dies auch um 8:30 zu tun. Und nur weil ein Arzt keine Termine für den Tag mehr hat, ist dies kein Grund erst am nächsten Tag zum Arzt zu gehen.
24.02.2016 um 13:43 Uhr
hallo Onkel und andere Vollpfosten in diesem Forum. Man stellt hier eine Frage und die Antwort sollte von Personen kommen die auch eine Ahnung und keine Vermutung haben, denn so werden diese Formen nur sinnlos vollgemüllt. Bitte Onkel erklär mir nur noch das genauer was du meinst, es ist kein Grund nicht zum Arzt zu gehen wenn er an dem Tag keine Termine hat ???!!
24.02.2016 um 14:12 Uhr
Parker es bleibt dabei: Die Abmahnung hast Du zurecht bekommen, da zu spät beim AG. Wie die AU zum AG kommt ist halt Dein Problem!
Man sollte vorsichtig sein, andere mit Worten und Schimpftiraden zu belegen, für die man eigentlich selbst beispielgebend ist!
24.02.2016 um 14:36 Uhr
"das genauer was du meinst, es ist kein Grund nicht zum Arzt zu gehen wenn er an dem Tag keine Termine hat"
Wer keinen Termin bekommt, geht trotzdem zum Arzt und setzt sich dort mit einiger Wartezeit ins Wartezimmer. Normalerweise kommt man trotzdem noch dran, selbst mittwochs, wo der Arzt nachmittags meist geschlossen hat.
P.S. Eine Abmahnung, aufgrund einer telefonischen "Aussage", daß man den Rest der Woche ausfällt ? Die dürfte auf rechtlich verdammt wackeligen Füßen stehen.
24.02.2016 um 15:36 Uhr
,,Wer keinen Termin bekommt, geht trotzdem zum Arzt und setzt sich dort mit einiger Wartezeit ins Wartezimmer. Normalerweise kommt man trotzdem noch dran, selbst mittwochs, wo der Arzt nachmittags meist geschlossen hat.''
dann setz Dich mal mit Brechdurchfall drei Stunden in den Warteraum ...viel Spass.
@Kölner wie kommst Du darauf das die AU zu spät beim AG war? Er heißt doch AU ab dem ersten Tag und nicht das sie am ersten Tag vorliegen muss (geht ja oft nicht) sondern nur das Datum vom ersten Tag drauf stehen muss also alles richtig gemacht!
24.02.2016 um 16:23 Uhr
"dann setz Dich mal mit Brechdurchfall drei Stunden in den Warteraum ...viel Spass."
weiß ja nicht, wie es bei den Ärzten so "abgeht", die Du kennst. Bei denen, die ich aufsuche, wird nach Krankheit "sortiert". Jemand mit solch einer Erkrankung würde also auch ohne Termin relativ fix drankommen.
24.02.2016 um 17:25 Uhr
Ob eine solche Abmahnung (wenn sie dann ausgesprochen wurde) rechtmäßig ist, können wir nciht beantworten wenn nicht folgendes beantwortet wurde...:
"Interessant ist aber in der Tat was mit der betrieblichen Abstimmung ist. Habt ihr das mitbestimmt? Also wurde eine BV verhandelt? Oder hat der AG das einfach so dank seines "Direktionsrechts" was es in dieser Angelegenheit nicht gibt (siehe Beschluss LAG Berlin Brandenburg) einfach so bestimmt?"
Wenn BV, was steht dann drin, wie man sich "krank" melden soll? ist das geregelt? Vorgesetzter, Kollege, Betriebsleiter, Personaler, irgend ein Prokuristen oder dem Geschäftsführer selbst?
Weiterhin ist interessant das wie...: Anruf, Email, Intranet mit externer Zugriffsmöglichkeit? Oder doch mit Rauchzeichen?
Vorlage AUB: wie und wann und bei wem: Postweg mit vorherigem Melden bis wann die AUB ausgeschrieben ist, oder Email (PDF oder Scan), Fax (wenn vorhanden) oder auch hier Scan mit herein stellen ins Intranet mit externen Zugang oder reicht es sie von einem Kollegen abgeben zu lassen...?
Das alles muß doch geregelt werden. wenn es hier geregelt ist, benötigen wir diese Regelungen um unsere Meinung über Rechtmäßigkeit und eben keiner dieser Abmahnung bilden zu können...
24.02.2016 um 18:44 Uhr
von Parker: hallo ich als BR soll eine Abmahnung bekommen, weil ich mich bei meiner letzten Krankschreibung (3 Tage) nicht richtig verhalten habe.
Hast du nun eine bekommen oder nicht, eine Abmahnung sollte ja auch zeitnah sein.
Kamm mir nur so vor als gingen hier die Antworten darauf aus das die Abmahnung schon ergangen ist?
MFG
24.02.2016 um 18:47 Uhr
ach...: "...Ob eine solche Abmahnung (wenn sie dann ausgesprochen wurde) rechtmäßig ist,...)
24.02.2016 um 19:49 Uhr
Wenn ein Arbeitnehmer so krank ist das er nicht sofort zum Arzt gehen kann darf der Arzt natürlich auch rückwirkend krank schreiben. Also hat der AN hier nichts verkehrt gemacht. Und Celestro Du tust mir ganz schön leid wenn Du Dich krank zum Arzt schleppst mit der Hoffnung schnell ran zukommen nur damit Dein AG nicht böse auf Dich ist!
24.02.2016 um 20:05 Uhr
wie ich mich schon in einem anderen Fred geäußert habe... eine nachträgliche AUB ist immer mit ein wenig formalismus verbunden - ja erstens am tag der AU anrufen beim Arzt und dann muß die erkannte Erkrankung für den Arzt auch eine rücjwirkende AUB rechtfertigen... ergo - erstmal sind hier die geregelten Dinge zu beleuchten - alles andere gehört ins Reich der Fabelwesen...
24.02.2016 um 23:15 Uhr
Na wenn der Arzt dies gemacht hat wird sich der Arbeitgeber wohl damit abfinden müssen.
25.02.2016 um 10:27 Uhr
"Und Celestro Du tust mir ganz schön leid wenn Du Dich krank zum Arzt schleppst mit der Hoffnung schnell ran zukommen nur damit Dein AG nicht böse auf Dich ist!"
Keine Ahnung, wieso Du in mein geschriebenes jetzt so einen hahnebüchenen Unsinn herein interpretierst, aber gut ...
25.02.2016 um 10:39 Uhr
hier nochmals zur Aufklärung damit die Antworten dann direkter kommen können. Ich erkrankte am Mittwoch rufe bei meinen Arbeitskollegen um 7:30 an, dass ich krank bin zum Arzt gehe und mind. den Rest der Woche ausfalle und sie es dem Chef ausrichten der erst so um 8:30 oder später kommt (so soll ich es machen und ist mir schriftlich in einem früheren Krankenrückkehrer Gespräch so protokolliert worden meine Arbeitskollegen so früh wie möglich zu informieren die können es dann weiterleiten) Dann rufe ich beim Hausarzt an, die Sekretärin sagt es ist heute eigentlich geschlossen und es gibt auch keinen Termin mehr, weil der Arzt heute schon überlastet ist ich soll Donnerstag kommen, man kann die AU rückwirkend ab Mi schreiben. Am Do. ging ich zum Arzt, am Fr. hatte der AG um 12 Uhr die AU schriftlich auf dem Tisch- krank von Mi.-Fr. ,Montag ging ich wieder zur Arbeit. Eineinhalb Wochen später bekam ich die Abmahnung Grund: ich habe versäumt mitzuteilen wie lange ich krank bin !!?? Diese habe ich keine Lust zu akzeptieren u. was jetzt ??? !!! Wie wohl jeder weis als BR sucht der AG hier nur nach Fehler den BR eins reinzudrücken-nur darum geht es doch !!! Also bitte um Meinungen
25.02.2016 um 11:05 Uhr
Wir wissen noch immer nicht genau, welchen schriftlich festgehaltenen Regeln es bei Euch gibt.
Meine Meinung ? Geh zum Rechtsanwalt und lasse Dich beraten.
P.S. Und vermeide bitte Anschuldigungen, die Du vermutlich nicht beweisen kannst.
25.02.2016 um 11:05 Uhr
@Parker Du hast alles richtig gemacht und dein Chef ist ein Volltrottel!!! ;-) auf der AU steht die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung drauf und mehr muss der AG nicht wissen. Wie soll ich als Laie wissen wie lang ich krank bin wenn ich mich abmelde? Was Du jetzt mit dieser Abmahnung machst musst Du selber wissen wert ist sie auf jeden Fall nix!
@celestro ,,weiß ja nicht, wie es bei den Ärzten so "abgeht", die Du kennst. Bei denen, die ich aufsuche, wird nach Krankheit "sortiert". Jemand mit solch einer Erkrankung würde also auch ohne Termin relativ fix drankommen." Das sind Deine Worte und danach gehst Du ja auch bettlägerig zum Arzt in der Hoffnung schnell ran zu kommen ...selber schuld!!!! Aber als Rat für andere kannst Dies knicken!
25.02.2016 um 14:04 Uhr
"Das sind Deine Worte"
Richtig !
"und danach gehst Du ja auch bettlägerig zum Arzt in der Hoffnung schnell ran zu kommen"
FALSCH ! Wie gesagt ... hör auf Dinge zu interpretieren, die gar nicht geschrieben stehen. Wäräe besser für Alle !
25.02.2016 um 14:40 Uhr
Na dann geh Du mal zu Deinen Ärzten die nach Krankheit sortieren so einen Quark hab ich noch nie gehört!
25.02.2016 um 15:04 Uhr
Dann geh mal ins Krankenhaus in die Notaufnahme. Steht da praktisch immer dran, daß man nicht nach Eintreffen, sondern nach Notwendigkeit geht. Und bei (Haus-)Ärzten steht es auch oft genug und wenn nicht, wird es dennoch angewendet.
Bin bei einem Hausarzt auch noch nie abgewimmelt worden mit den Worten (können morgen erst kommen). Ohne Termin muß man natürlich Wartezeit mitbringen, aber das ist jawohl verständlich. Und je nach Symptomen kommt man halt auch was schnelelr dran.
25.02.2016 um 15:56 Uhr
Ach jetzt sollen die Leute mit Brechdurchfall ins Krankenhaus???? Ne es gibt bestimmte Krankheiten da geh ich nicht aus dem Haus sondern informier nur meinen Hausarzt und der darf mich in diesen Fällen natürlich auch rückwirkend krank schreiben!
25.02.2016 um 17:01 Uhr
"Ach jetzt sollen die Leute mit Brechdurchfall ins Krankenhaus????"
Und woher nimmst Du jetzt diesen Blödsinn ? facepalm
Aber davon abgesehen ... wer mittwochs nachmittags, am WE oder einfach nur spät abends sowas hat (ärzte geschlossen), kann auch ohne Probleme ins KH gehen.
"Ne es gibt bestimmte Krankheiten da geh ich nicht aus dem Haus sondern informier nur meinen Hausarzt"
Habe ich auch schon mal gemacht ... war durch eine Erkrankung nicht in der Lage zum Arzt zu gehen und bin dann erst am Tag darauf. Erm ... ja und ?
Ach ja ... ein anderes Mal hatte ich so schlimme Schmerzen, da ist der Hausarzt ZU MIR gekommen (hat allerdings auch was gedauert). Ja und ?
"der darf mich in diesen Fällen natürlich auch rückwirkend krank schreiben!"
Das eine Krankschreibung auch rückwirkend geht, steht ja auch gar nicht in Frage (durch mich jedenfalls nicht).
25.02.2016 um 17:21 Uhr
merkt ihr nicht, dass ihr euch vom Thema entfernt?
Nochmals... Die Frage war, ob die Abmahnung rechtsmäßig ist. Das zu beurteilen kann uns nicht gelingen, wenn wir nciht wissen welche betriebliche Regelungen hierzu existieren - wohl gemerkt unter Berücksichtigung des MBR des Gremiums...
Weiterhin, was eine rückwirkende AUB an geht... Bei einer "Unpäßlichkeit" kann diese ein Arzt eventuell eben nciht rückwirkend beurteilen... Bei einem verdorbenen Magen eventuell wenn erkläärt wird, dass man die ganze Nacht nicht geschlafen hat und "kaputt und Müde" ist, wird er einen Tags drauf sicherlich einen Tag rückwirkend gewähren (bei vorherigen Telefonat - also am Tag zuvor - ohne dem geht nichts wie ich feststellen mußte...)
Und was eine eventuelle Sortierung nach Krankheiten angeht - das ist in der Tat so... dennoch wenn man akut nicht weg kommt vom klo, ist es auch nciht zumutbar zum Arzt zu gehen - und nciht jeder Arzt unternimmt Hausbesuche...
Eventuelle "Notfälle" oder auch nur kurz Spritze abholen werden in der Tat zwischen geschoben - Notfälle sowieso - anders kenne ich das nicht - hier auf dem flachen land...
26.02.2016 um 11:48 Uhr
Oh je!
Zitat (Niemand): "Man sollte als AN niemals eine Aussage über die Länge der Arbeitsverhinderung machen, wenn diese nicht von einem Arzt fetgestellt ist. "
Warum nicht? Wenn ich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch mit hohem Fieber im Bett liege, dann ist die Voraussage, dass ich in dieser Woche nicht mehr zur Arbeit komme wohl völlig korrekt und in keinster Weise zu beanstanden.
Zitat (Onkel): "Ich vermute mal das die Abmahnung wegen der nicht korrekten Krankmeldung am Telefon aus gesprochen wird. Die Kollegen sind inder Regel nicht befugt andere Mitarbeiter beim Arbeitgeber krank zu melden. Wer um 7:30 telefonitelefonieren kann, sollte in der Lage sein dies auch um 8:30 zu tun. Und nur weil ein Arzt keine Termine für den Tag mehr hat, ist dies kein Grund erst am nächsten Tag zum Arzt zu gehen."
Warum sollten Kollegen nicht befugt sein, Krankmeldungen weiterzugeben? Ist der Arbeitgeber denn befugt, dieses Recht einzuschränken? Und wenn der Arzt sagt: "Heute kann ich Sie nicht behandeln, bitte kommen Sie morgen um 9:00 Uhr in die Sprechstunde.", warum sollte das kein Grund sein, dem Folge zu leisten?
Zitat (celestro): "Wer keinen Termin bekommt, geht trotzdem zum Arzt und setzt sich dort mit einiger Wartezeit ins Wartezimmer."
Halte ich für wenig sinnvoll. Es sei denn, mir wären daheim die alten Illustrierten ausgegangen.
Zitat (Parker): "Ich erkrankte am Mittwoch rufe bei meinen Arbeitskollegen um 7:30 an, dass ich krank bin zum Arzt gehe und mind. den Rest der Woche ausfalle und sie es dem Chef ausrichten der erst so um 8:30 oder später kommt (so soll ich es machen und ist mir schriftlich in einem früheren Krankenrückkehrer Gespräch so protokolliert worden meine Arbeitskollegen so früh wie möglich zu informieren die können es dann weiterleiten)"
Wenn das so "vereinbart" wurde, ist es wohl nicht zu beanstanden.
Zitat (Parker): "Dann rufe ich beim Hausarzt an, die Sekretärin sagt es ist heute eigentlich geschlossen und es gibt auch keinen Termin mehr, weil der Arzt heute schon überlastet ist ich soll Donnerstag kommen, man kann die AU rückwirkend ab Mi schreiben. Am Do. ging ich zum Arzt,"
Auch das ist nicht zu beanstanden.
Zitat (Parker): "am Fr. hatte der AG um 12 Uhr die AU schriftlich auf dem Tisch- krank von Mi.-Fr. ,Montag ging ich wieder zur Arbeit."
Hier kann man tatsächlich etwas herumkritteln. Besser wäre in der Tat gewesen, den Arbeitgeber nach dem Arztbesuch direkt in Kenntnis zu setzen, dass man eine AU-Bescheinigung bis einschließlich Freitag bekommen hat. Ob dies allerdings für eine Abmahnung reicht? Immerhin wurde ja am Mittwoch bereits angekündigt dass man (auf Grund eigener Einschätzung) vor Montag nicht widerkommen würde. Insofern wußte der Arbeitgeber genau dieses. Eine nochmalige Bestätigung erscheint damit entbehrlich. Problematisch kann die Beweisbarkeit sein, wurde dies der Kollegin so gesagt und hat diese das so ausgerichtet?
Zitat (Parker): "Eineinhalb Wochen später bekam ich die Abmahnung Grund: ich habe versäumt mitzuteilen wie lange ich krank bin !!?? Diese habe ich keine Lust zu akzeptieren u. was jetzt ??? !!! Wie wohl jeder weis als BR sucht der AG hier nur nach Fehler den BR eins reinzudrücken-nur darum geht es doch !!! Also bitte um Meinungen"
Jetzt sind wir an dem Punkt "Wie gehe ich mit einer Abmahnung um?" Häufig wird der Standpunkt vertreten, man solle gegen jede Abmahnung mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgehen. Andere empfehlen unbedingt eine Gegendarstellung zu schreiben. Dann gibt es wieder welche, die empfehlen eine "stille Gegendarstellung".
Was man relativ selten liest ist der Rat, sich die Abmahnung durchzulesen und sein Verhalten danach auszurichten. Aber genau dieses kann hier die erfolgreichste Taktik sein.
Warum beim nächsten Mal nicht lieber etwas mehr kommunizieren?
- Mittwoch morgen: Kollegin informieren
- Arzt anrufen, Termin erst am Donnerstag
- ARBEITGEBER ANRUFEN: Geh morgen zum Arzt. Heute kein Termin mehr!
- Donnerstag: Arzt
- ARBEITGEBER ANRUFEN: Bin bis morgen einschließlich krankgeschrieben.
- AU Bescheinigung in die Post!
Statt "ARBEITGEBER ANRUFEN" ginge hier z.B. auch E-Mail, hätte noch den Charme der Beweissicherung.
Immerhin ginge man so den zukünftigen Auseinandersetzungen aus dem Weg.
26.02.2016 um 12:33 Uhr
"Halte ich für wenig sinnvoll. Es sei denn, mir wären daheim die alten Illustrierten ausgegangen."
Ich halte es für sehr sinnvoll. Denn mal ehrlich ... wenn ich heute keinen Termin mehr kriege, dann vermutlich für morgen und übermorgen auch nicht (meine Erfahrung). Da man aber mit AU besorgen nicht zu lange warten kann, kann man doch glatt am ersten Tag hingehen.
Hat darüber hinaus auch den (für mich) entscheidenden Vorteil, daß man direkt weiß, woran man erkrankt ist, was man dagegen selbst machen kann und ggf. schnellstmöglich entsprechende Medikamente aufgeschrieben bekommt. Weiß ja nicht wie es anderen geht, aber ich persönlich bin nicht gerne krank und mag dieses Gefühl daher möglichst bald wieder los sein.
Kann man natürlich auch anders handhaben, mir ging es auch weniger darum, jemandem etwas vorzuschreiben, als mehr um die Tatsache das "hab keinen Termin bekommen" keinen ernsthaften Grund darstellt, nicht zum Arzt zu gehen.
26.02.2016 um 13:08 Uhr
celestro,
jetzt verstehe ich Deinen Beitrag noch weniger. Parker hat doch einen Termin für Donnerstag bekommen.
26.02.2016 um 14:49 Uhr
es geht um die generelle Aussage "habe keinen Termin bekommen und konnte daher am ersten Tag nicht zum Arzt gehen". Wenn jemand krank ist und beim Arzt anruft und für den darauf folgenden Tag einen Termin bekommt, wunderbar.
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