Erstellt am 18.04.2007 um 16:46 Uhr von waschbär
packer,
was war der grund bzw welches verhaltewn rügt dein AG ?
das du zum Seminar warst ? Das du dein Ehrenamt wahr genommen hast ?
oder was will dein AG von dir ? ich verstehe die Abmahnung von inhalt her nicht !
AG kann dich doch nicht rügen weil du als BR einen Termin abgesagt hast zu mal du ja auch noch AU warst !!
Der Temin wurde doch verschoben oder .... Bist du einfach so weg gegangen ???
Erstellt am 18.04.2007 um 16:51 Uhr von SSGG
moin packer,
das hast Du dir doch schon selbst beantwortet: 59016
Erstellt am 18.04.2007 um 17:03 Uhr von waschbär
SSGG,
mein Haburger jung, da wollte der Packer wohl eben mal Testen ob das auch so richtig war ???
Könte aber auch einen Anderen Hintergrund haben
Erstellt am 18.04.2007 um 17:57 Uhr von packer
moin :)
nee, dann hätte ich nich so dumm gefragt.
daß ich auf dem seminar war ist nicht gegenstand der beanstandung sondern wird als argument angeführt, daß ich, wenn ich zu einem seminar gehen kann auch den termin mit der gl hätte wahrnehmen können.
hätte ja sein können, daß einer von euch etwas in der richtung schon mal erlebt hat... die jagdsaisson ist bei uns mal wieder eröffnet... es nervt schon ein wenig...
Erstellt am 18.04.2007 um 18:36 Uhr von waschbär
packer,
deine Abmahnung scheint mir ungerechtfertigt zu sein !
Weil ich finde hierbei keinen Grund bzw finde die Abmahnung von Sinn einer Abmahnung nicht !
Erstellt am 18.04.2007 um 18:40 Uhr von packer
ihr solltet mal den tonfall hören... is voll von hass... die haben keine manieren hier bei uns...
ich habs schon an meinen anwalt übergeben...
ich denke auch mal, daß man als normaler malocher nicht mit gründen der BR-arbeit abgemahnt werden kann...
Erstellt am 18.04.2007 um 19:48 Uhr von waschbär
packer,
kan mir gut vor stellen , wie das so bei euch ist mir hat schon das mit dem Radio gereicht ....
Erstellt am 18.04.2007 um 20:37 Uhr von sphinx
@Packer,
Hallo :-)
Willkommen im Club!
Eine BR- Abmahnung ist erstmal sehr kränkend, aber im Grunde eine "spezielle"
Anerkennung des AG deiner engagierten BR-Arbeit.
Du darfst also gelassen bleiben. :-)
Guckst du auch: 13508
Liebe Grüße
Erstellt am 18.04.2007 um 20:43 Uhr von JoK
Hallo packer
> daß ich auf dem seminar war ist nicht gegenstand der beanstandung sondern wird
> als argument angeführt, daß ich, wenn ich zu einem seminar gehen kann auch den
> termin mit der gl hätte wahrnehmen können.
Hmm, wenn Seminar am Tag "X" war und Termin mit der GL am Tag "X - 2", dann waere es wohl nicht unwahrscheinlich, dass sich der Gesundheitszustand dahingehend gebessert hat, das zwar eine Teilnahme am Gespraech nicht moeglich war, sehr wohl aber eine Teilnahme am Seminar.
Wenn Seminar und Gespraech beide am Tag "X" stattfanden, waere hier halt die Prioritaet vom Betriebsratsmitglied zu setzen.
Wenn Gespraech "X+1 Tage" gewesen waere koennte wohl damit argumentiert werden, dass Du Deine Genesung durch die Teilnahme am Seminar gefaehrdet hast.
Dieser Punkt koennte wohl auch der einzige Angriffspunkt sein, da hieraus Deine arbeitsvertraglichen Pflichten beruehrt werden koennten., weil Du durch die Teilnahme am Seminar die Wiedergesundung verzoegert haettest. Dies waere aber meiner Meinung nach ohne weiteres durch ein aerztliches Attest zu entkraeften.
Ich gehe jedoch davon aus, dass Dein Anwalt schon das Richtige unternehmen wird.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 18.04.2007 um 21:41 Uhr von peanuts
Die Abmahnung zur Kenntnis nehmen, in der Personalakte schlummern lassen und fertig!
Davon abgesehen sind die Gedanken der GL nicht völlig daneben. Ich käme mir an deren Stelle auch veräppelt vor.
Erstellt am 19.04.2007 um 10:01 Uhr von packer
@ peanuts
nein, ich bin da sonst sehr gelassen. aber was genug ist ist genug... und ob sich jemand veräppelt fühlt und ob das gerechtfertigt ist kannst du nicht beurteilen. es ist wie im richtigen leben noch viel mehr nebenher gelaufen.
ich denke in erster linie daran, daß meine klage auch eine signalwirkung für die kollegenInnen haben wird. es geht also wieder einmal um ein prinzip :)
@ sphinx
du hast ja so recht :) musste ich sogar wieder lachen... ich kann heute generell über das ding lachen, aber gestern hätte ich fast gekotzt... aber der schrieb ist so daneben, daß ich mich schon darauf freue, was der richter dazu sagen wird...
achja, den fred kann ich leider nicht finden, da die suchfunktion immer noch nicht zufriedenstellend funzt hier...
@ jok
danke vielmals :)
der besuch des seminars ist aber eher unstrittig... ich seh das geanz mitlerweile schon eher als behinderung von BR arbeit... da lässt sich bestimmt auch noch etwas machen...
danke euch und einen schönen tag noch!
packer
Erstellt am 19.04.2007 um 10:26 Uhr von waschbär
peanuts,
geht es dir nicht gut ? eine Abmahnung welche "gegenstandslos" ist in der Personalakte zu lassen ???
Welchen grund soll das haben bzw sinn ???
Erstellt am 19.04.2007 um 15:56 Uhr von spider
Waschbär,
Peanuts hat Recht damit die Abmahnung in der Personalakte schlummern zu lassen. Gegenfrage aus welchem Grund bzw. welchen Sinn hätte es sie entfernen? Verwenden kann sie der AG wenn es darauf ankommt eh nicht.
Erstellt am 19.04.2007 um 16:10 Uhr von packer
spider und die anderen haben natürlich recht, daß diese abmahnung arbeitsrechtlich eh für die tonne ist.
ich finde es aber sehr wichtig, daß die abmahnung nicht als einschüchterungsmittel gebraucht wird sondern ihre originäre funktion erfüllen soll. wir als BRs gehen da ja lockerer ran, aber die kollegen kollabieren immer gleich bei einer abmahnung vor allem wenn sie wie bei uns oftmals inhaltlich falsch ist und willkürlich eingesetzt wird...
Erstellt am 19.04.2007 um 17:52 Uhr von spider
packer,
ich kann dich gut verstehen! Es besteht jedoch die Gefahr das der AG aus seinen Fehlern lernt und in Zukunft Abmahnungen verfasst die rechtlich korrekt sind. Auf fehlerhafte und/oder unhaltbare Abmahnungen sollte man den AG nicht hinweißen.
Erstellt am 20.04.2007 um 14:47 Uhr von waschbär
spider,
dein "anspruch" das der AG wegen der Fehlerhaften Abmahnung, bei wiederhohlung nicht noch mal den fehler mcht mag für dich und einige "gut" sein , es gibt auch BR´s die die Meinung vertretten das man aus prinzip nicht auf Entfernung Klagen soll weil der AG unter ümständen "Recht" gekommen würde und "in diesen" fall immer auf der sichern seite ist !
Ich persönlich, möchte eine "Saubere" Personalakte haben , ohne Abmahnung bzw eine "Gurken Abmahnung" warum ? Weil meine Personalakte "wie" eine Visitenkarte ist ..... Bei uns !
Ausserdem ist es für mich eine frage der Komunikation zwischen AG und BR .
Frage , wer entscheidet ob eine ABmahnung, im Kündigungsfall "nichtig" ist ? ....
Erstellt am 20.04.2007 um 21:02 Uhr von peters
waschbär,
"Frage , wer entscheidet ob eine ABmahnung, im Kündigungsfall "nichtig" ist ? ...."
Das Arbeitsgericht. Im Falle einer Kündigungsschutzklage.
Man sollte wirklich mit Stellungnahmen zu Abmahnungen vorsichtig sein und sich gut informieren. Die Aussage "Ich bin zu spät gekommen, weil..." ist nämlich schon ein "Geständnis". Selbst wenn der Arbeitgeber das Zuspätkommen nicht korrekt dokumentiert hat, hättest du es damit zugegeben.
Ich sehe es auch so: unsinnige Abmahnungen eventuell lieber drin lassen; ggf. eine (gut überlegte) Stellungnahme dazu abgeben, für sich selbst jede Menge Aufzeichnungen aufbewahren.
Anders ist es mit eindeutig beweisbaren Entlastungen. Einer Kollegin wurde mal vorgeworfen, sie habe sich bei einer Erkrankung nicht telefonisch krank gemeldet. Sie konnte aber einen Einzelverbindungsnachweis vorlegen, auf dem der Anruf aufgelistet war. Die Abmahnung wurde sofort beseitigt.
Also man sollte von Fall zu Fall entscheiden.
Erstellt am 20.04.2007 um 21:26 Uhr von waschbär
peters,
genau der Richter sagt aus OB eine Abmahnung "Rechtens" ist oder nicht ......
Und wer sagt mir das der Richter es nicht genau so sieht wie mein AG ?
Aber eine Gegendarstellung das ist schon mal was !
Äh, wegen deinen Beispiel, bei und gab es sowas auch , aber .... die Kollegin musste nicht den Beweis bringen .> Ein Gespräch mit der GF, reichte um klar zu machen das selbst wen es vor kommen sollte es "bei uns" kein Abmahnungsgrund ist ! GF war auch der Meinung.
Erstellt am 20.04.2007 um 22:21 Uhr von peters
waschbär,
sorry, deinen Gedankengang versteh ich jetzt nicht.
Was soll dir deine Gegendarstellung nützen, wenn es der Richter dann eh so sieht wie dein AG?
Also nochmal: Wenn du die Gegendarstellung gleich nach der Abmahnung abgibst, kann der AG ggf. erkennen, dass seine Argumente auf wackligen Füßen stehen. Oder formelle Fehler enthalten sind. Dann wird er eben noch weitere Fakten sammeln, wenn er dich loswerden will.
Wenn du aber die Entlastungsargumente erst bei der Kündigungsschutzklage vorbringst und damit die Kündigung vom Tisch bringst, kann er das nicht mehr.
Wie gesagt, es kommt auf die Umstände an.
Erstellt am 22.04.2007 um 11:58 Uhr von waschbär
peters,
?
Ich kenne es nur so. das man gleich nach einer abmahnung eine gegendarstellung schreibt , nicht das man vorm Richter , sagt das man es alles ansers sieht als der AG ....
Erstellt am 22.04.2007 um 19:03 Uhr von peters
Wenn man nach einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreicht, dann wird vorm Arbeitsgericht auch eine davor ergangene Abmahnung unter die Lupe genommen, wenn sie für die Kündigung eine Rolle spielte. Auch wenn sie länger zurück liegt. Und bei dieser Gelegenheit kann ein Richter durchaus erkennen, dass die Abmahnung unberechtigt ist.
Und wenn dies der Fall ist, dann wird vermutlich damit auch die Kündigung in Frage gestellt.
Ich würde dies immer dann raten, wenn Gefahr besteht, dass der Arbeitgeber bei einer sofortigen Gegendarstellung die fehlerhafte Abmahnung zwar zurück nimmt, aber dann gleich eine neue, wasserdichte ausspricht.
Erstellt am 22.04.2007 um 19:17 Uhr von waschbär
peters, o-k
bevor , noch das hier ein endlos Fred wird....
so gesehen hast Du recht .
Aber ich dagegen bin aus Prinzip der Meinung, das "jede" "Fehlerhafte" Abmahung, eine gegendarstellung vom AN , benötigt.
ALLERDINGS gehe ich nicht davon aus das die Abmahnung Automatisch zur Kundigung wechselt bzw den wege bereitet , sondern "nur" ein Denkzettel sein soll.