W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung wegen einmaligem Zuspätkommen

V
Vampire2707
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich Abmahnung! Hier die Details:

Wir haben zwei Mitarbeiter die in zwei Schichten arbeiten. Der erste von 08.00-16.00 Uhr und der andere von 09.00-18.00 Uhr (immer in Rotation). Der eine Kollegen hat, aufgrund kurzfristiger Verwirrtheit, vergessen, dass er montags um 08.00 Uhr kommen muss und erschien erst gegen 09.00 Uhr. Die Geschäftsführung will dem Kollegen nun abmahnen.

Dem Kollegen ist das zum ersten Mal passiert. Schießt die GF über's Ziel hinaus? Oder ist die Abmahnung (auch wenn es ein einmaliges Vergehen war) ok?

Ich bitte um eine kurze Info!

Vielen Dank!

Euer Vampire

1.85801

Community-Antworten (1)

Z
Z.Ickig

05.09.2006 um 11:11 Uhr

Ein Verstoß gegen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag kann abgemahnt werden, auch gleich beim ersten Mal.

Ihre Antwort