Arbeitsplatzverlust durch Umzug vom Versandlager
Hallo,in unserem Betrieb 90 AN,wird zum 01.02.2010 das Versandlager ausgelagert. Den betroffenen 7 AN wurde angeboten sie können im neuen Lager Entfernung ca.300 km arbeiten. Was geschieht mit den AN die nicht diesen Vorschlag annehmen können? Wie handelt der BR richtig?
Community-Antworten (6)
12.01.2010 um 13:36 Uhr
Ich würde zu folgendem raten ohne Gewähr: Ausgehend davon, dass die Alternative in Form einer Änderungskündigung angeboten wurde, ist den Mitarbeitern zu raten innerhalb der Frist auf die Änderungen einzugehen und die Tätigkeit am neuen Arbeitsort anzunehmen, um das Arbeitsverhältnis nicht zu beenden, da in der Regel bei einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt fristgerecht gekündigt wird. Auf jeden Fall sollten die Mitarbeiter sich einen rechtlichen Beistand holen und ebenfalls innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage einreichen. Der BR sollte den Kündigungen widersprechen, da dies in der Regel dem Mitarbeiter einen besseren Stand bei einer Kündigungsschutzklage gibt. In solchen Fällen auf jeden Fall als BR und AN Rechtsbeistand ggfl. über Gewerkschaften holen.
12.01.2010 um 14:17 Uhr
@Mondlicht
Die betroffenen AN sollte "Unter VORBEHALT diese Änderungskündigung" annhemen und dann weiter wie oben...
12.01.2010 um 14:34 Uhr
Hallo, wo sollen die Kollegen arbeiten wenn der AG das Versandlager auslagert? Unternehmerische entscheidung, kann ihm keiner verbieten. Wenn die Kollegen die Änderungskündigung annehmen müssen sie dann aber auch am neuen Arbeitsort erscheinen. Machen Sie das nicht ist das Arbeitsverweigerung und das kann den Job kosten. Selbst wenn Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen sollten , wo sollen sie dann arbeiten? Das Lager ist dann 300km weit weg.
12.01.2010 um 14:53 Uhr
Das ist eine Betriebsänderung, also sofort vom AG Verhandlung über Interessensausgleich und Sozialplan verlangen.
§111 - 113 BetrVG
12.01.2010 um 16:31 Uhr
***Der BR sollte den Kündigungen widersprechen, da dies in der Regel dem Mitarbeiter einen besseren Stand bei einer Kündigungsschutzklage gibt. *** Unmöglich, da die Arbeitsplätze weg sind. Auf welchen Absatz soll sich denn der BR da berufen? Hier hilft nur ein Sozialplan weiter. Ein guter, möglichst.
12.01.2010 um 20:40 Uhr
Sozialplan ... NiemandXXL hat es auf den Punkt gebracht !!!
Verwandte Themen
Mitbestimmung bei Umzug - was wenn der BR an der Planung gar nicht beteiligt wird?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Betrieb haben wir zwei Großraumbüros. Das eine soll umziehen, Sprich: von einem Stock (eines Bürogebäudes mit diversen gewerblichen Mietern) in einen ande
Anordnung Zwangsurlaub ohne Rücksprache mit BR
ÄlterHallo, Bei uns im Betrieb steht ein Umzug an. Nun wurde vom Chef schriftlich mitgeteilt dass am Tag des Umzug´s jeder Mitarbeiter Urlaub zu nehmen hat. Da ich selbst BR/SBV bin kann ich sagen dass
Mitgestalltung Sozialräume- Mitsprache WC / Duschen?
ÄlterHallo Leute, es ist mir klar, das der §87 I Abs.8 die sich auf die Form, Ausstattung Sozialeinrichtungen bezieht- aber wo steht was als Sozialeinrichtugen gelten? Was kann der BR an solchen Sozi
Zwangsurlaub bei Firmenumzug
ÄlterHallo Forum, ich bin Betriebsrat in einem mittleren Unternehmen (50 Mitarbeiter) und im nächsten Jahr steht im Februar ein Umzug der Firma an. Dieser Umzug wird an einem Wochentag stattfinden und d
Freier tag bei Umzug. gilt dies auch noch wenn man gekündigt hat zum 30.9?
ÄlterHallo zusammen, mich beschäftigt eine Frage zu der ich nicht wirklich was finde. bei uns in der Firma bekommt man einen tag frei für Umzug. Ist glaub sogar gesetzlich geregelt wenn ich nicht ir