Erstellt am 12.01.2010 um 12:36 Uhr von brschdf
Ich würde zu folgendem raten ohne Gewähr: Ausgehend davon, dass die Alternative in Form einer Änderungskündigung angeboten wurde, ist den Mitarbeitern zu raten innerhalb der Frist auf die Änderungen einzugehen und die Tätigkeit am neuen Arbeitsort anzunehmen, um das Arbeitsverhältnis nicht zu beenden, da in der Regel bei einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt fristgerecht gekündigt wird. Auf jeden Fall sollten die Mitarbeiter sich einen rechtlichen Beistand holen und ebenfalls innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage einreichen. Der BR sollte den Kündigungen widersprechen, da dies in der Regel dem Mitarbeiter einen besseren Stand bei einer Kündigungsschutzklage gibt. In solchen Fällen auf jeden Fall als BR und AN Rechtsbeistand ggfl. über Gewerkschaften holen.
Erstellt am 12.01.2010 um 13:17 Uhr von erwin
@Mondlicht
Die betroffenen AN sollte "Unter VORBEHALT diese Änderungskündigung" annhemen und dann weiter wie oben...
Erstellt am 12.01.2010 um 13:34 Uhr von mainpower
Hallo,
wo sollen die Kollegen arbeiten wenn der AG das Versandlager auslagert? Unternehmerische entscheidung, kann ihm keiner verbieten. Wenn die Kollegen die Änderungskündigung annehmen müssen sie dann aber auch am neuen Arbeitsort erscheinen. Machen Sie das nicht ist das Arbeitsverweigerung und das kann den Job kosten. Selbst wenn Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen sollten , wo sollen sie dann arbeiten? Das Lager ist dann 300km weit weg.
Erstellt am 12.01.2010 um 13:53 Uhr von NiemandXXL
Das ist eine Betriebsänderung,
also sofort vom AG Verhandlung über Interessensausgleich und Sozialplan verlangen.
§111 - 113 BetrVG
Erstellt am 12.01.2010 um 15:31 Uhr von Tanzbär
***Der BR sollte den Kündigungen widersprechen, da dies in der Regel dem Mitarbeiter einen besseren Stand bei einer Kündigungsschutzklage gibt. ***
Unmöglich, da die Arbeitsplätze weg sind. Auf welchen Absatz soll sich denn der BR da berufen?
Hier hilft nur ein Sozialplan weiter. Ein guter, möglichst.
Erstellt am 12.01.2010 um 19:40 Uhr von Troisdorfer
Sozialplan ... NiemandXXL hat es auf den Punkt gebracht !!!