W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsplatzverlust durch Umzug vom Versandlager

M
Mondlicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,in unserem Betrieb 90 AN,wird zum 01.02.2010 das Versandlager ausgelagert. Den betroffenen 7 AN wurde angeboten sie können im neuen Lager Entfernung ca.300 km arbeiten. Was geschieht mit den AN die nicht diesen Vorschlag annehmen können? Wie handelt der BR richtig?

5.49706

Community-Antworten (6)

B
brschdf

12.01.2010 um 13:36 Uhr

Ich würde zu folgendem raten ohne Gewähr: Ausgehend davon, dass die Alternative in Form einer Änderungskündigung angeboten wurde, ist den Mitarbeitern zu raten innerhalb der Frist auf die Änderungen einzugehen und die Tätigkeit am neuen Arbeitsort anzunehmen, um das Arbeitsverhältnis nicht zu beenden, da in der Regel bei einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt fristgerecht gekündigt wird. Auf jeden Fall sollten die Mitarbeiter sich einen rechtlichen Beistand holen und ebenfalls innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage einreichen. Der BR sollte den Kündigungen widersprechen, da dies in der Regel dem Mitarbeiter einen besseren Stand bei einer Kündigungsschutzklage gibt. In solchen Fällen auf jeden Fall als BR und AN Rechtsbeistand ggfl. über Gewerkschaften holen.

E
Erwin

12.01.2010 um 14:17 Uhr

@Mondlicht

Die betroffenen AN sollte "Unter VORBEHALT diese Änderungskündigung" annhemen und dann weiter wie oben...

M
Mainpower

12.01.2010 um 14:34 Uhr

Hallo, wo sollen die Kollegen arbeiten wenn der AG das Versandlager auslagert? Unternehmerische entscheidung, kann ihm keiner verbieten. Wenn die Kollegen die Änderungskündigung annehmen müssen sie dann aber auch am neuen Arbeitsort erscheinen. Machen Sie das nicht ist das Arbeitsverweigerung und das kann den Job kosten. Selbst wenn Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen sollten , wo sollen sie dann arbeiten? Das Lager ist dann 300km weit weg.

N
NiemandXXL

12.01.2010 um 14:53 Uhr

Das ist eine Betriebsänderung, also sofort vom AG Verhandlung über Interessensausgleich und Sozialplan verlangen.

§111 - 113 BetrVG

T
Tanzbär

12.01.2010 um 16:31 Uhr

***Der BR sollte den Kündigungen widersprechen, da dies in der Regel dem Mitarbeiter einen besseren Stand bei einer Kündigungsschutzklage gibt. *** Unmöglich, da die Arbeitsplätze weg sind. Auf welchen Absatz soll sich denn der BR da berufen? Hier hilft nur ein Sozialplan weiter. Ein guter, möglichst.

T
TROISDORFER

12.01.2010 um 20:40 Uhr

Sozialplan ... NiemandXXL hat es auf den Punkt gebracht !!!

Ihre Antwort