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Umzug von Kollegen - mitbestimmungspflichtig?

N
Nickie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, weiß nicht so richtig ob mein Fall Mitbestimmungspflichtig ist. Wir haben eine Verwaltung und Deponien und mehrere Tochtergesellschaften.Bei uns in der Verwaltung ist die Technik mit drin und nun haben wir vom BR nur durch Zufall davon erfahren das ab nächster Woche drei Kollegen die für die Deponien zuständig sind ihre Büros auf der Deponie bekommen sollen und aus der Verwaltung ausziehen müssen. Von Seiten der GF haben wir nichts davon erfahren. Ich meine es wäre Mitbestimmungspflichtig bin mir aber nicht sicher. Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank. Gruß Nickie

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Community-Antworten (1)

M
macksie

20.01.2009 um 10:36 Uhr

ich bin der auffassung, dass ihr da in der mitbestimmung seid (§99 BetrVG). Die GL hätte vor dieser massnahme eure zustimmung einholen müssen.

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