Kündigung durch Umzug der Firma
Ich danke Euch für Eure Antworten! Das dachte ich auch schon, dass der AG das nicht einfach so ohne weiteres machen kann!! Tatsächlich hat der AG dem MA kein Angebot gemacht, mit der Firma umzuziehen. Auch hat er keine Abfindung angeboten. Die Empfehlung wird nun ganz klar die Schutzklage sein!!
Nochmals Danke, viele Grüße und ein schönes Weihnachtsfest,
MsJade
Kann eine firma dem mitarbeiter fristgerecht kündigen, wenn die firma umzieht?
Community-Antworten (2)
13.12.2011 um 16:03 Uhr
MsJade Kündigen kann ein Unternehmen immer, aber ob die Kündigung auch rechtens ist, stellt das Arbeitsgericht in einer Kündigungsschutzklage fest. Klagst du nicht gegen die Kündigung, akzeptierst du sie. Aus meiner Sicht hätte der AG dir einen Arbeitsplatzes am neuen Standort anbieten müssen. Auch an eine Kündigung mit dem Angebot einer Abfindung wäre zu denken.
Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung, solltest du Kündigungsschutzklage erheben. Die Klage kannst du bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgericht stellen. Dort wird dein Antrag aufgenommen, wobei dir bei der Formulierung des Antrags geholfen wird. In der Regel wird innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eine Güteverhandlung angesetzt. Gibt es in der Güteverhandlung keine Einigung, wird der Vorsitzende einen Kammertermin festsetzen um die Kündigung entsprechend zu verhandeln und letztendlich ein Urteil zu verkünden. Du benötigst also KEINEN Rechtsanwalt.
Ein Arbeitsgerichtsverfahren kostet kein Geld. Es können höchstens Kopier- u. Portokosten verlangt werden.Auch wenn du diese Klage verlieren solltest, werden auch keine Kosten der Gegenseite fällig. Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht, trägt jede Seite seine Kosten, zB. Rechtsanwaltskosten, selber.
13.12.2011 um 18:08 Uhr
... vielleicht ist der betroffene Arbeitnehmer auch Rechtschutzversichert - aber DerAlteHeini hat natürlich recht; man braucht keinen.
Wäre schon interessant zu erfahren, ob es ein Angebot im neuen Standort gab/gibt oder nicht.
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