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Umzug innerhalb einer Stadt - Versetzung?

R
Ratschlag
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Unternehmen hat in einer Vorstadt sein Haupthaus mit mehreren Etagen. Teilweise sind die Etagen untervermietet. Jetzt möchte der Arbeitgeber dieses Haus umbauen um mehr Platz für Konferenzräume zu schaffen, die dann untervermietet werden sollen. Gleichzeitig hat er eine Immobilie in der Innenstadt, die er schlecht vermieten kann, da z. B. keine Parkplätze vorhanden sind. Die meisten betroffenen Kollegen ca 40 MA kommen mit dem PKW aus dem Umland. Mit öffentlichen Verkehrsmittel würde sich der Anfahrtsweg erheblich verlängern. Zusätzlich werden im Haupthaus auch zusätzliche Leistungen erbracht wie Yoga-Kurse, Rückenschule und Massageangebote. Daher will auch niemand wechseln (hauptsächlich wegen dem Anfahrstweg). Außerdem fühlen sich die MA irgendwie abgeschoben--- Was kann man tun?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

28.11.2015 um 10:26 Uhr

Eine Versetzung wäre das schon. Aber in erster Linie ist es eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Nr.2 BetrVG mit der Folge Interessenausgleich und Sozialplan. Und da verhandelt Ihr dann über Fahrtkostenzuschüsse, Umzugsregelungen usw.

P
paula

28.11.2015 um 23:03 Uhr

Ich würde auch bei der Betriebsänderung ansetzen. Die Frage der Versetzung muss man sich genau anschauen. Nach dem eher seltsamen Urteil des BAG 1 ABR 35/05 ist die Verlagerung eines Betriebes/Betriebsteils innerhalb einer politischen Gemeinde zunächst einmal keine Versetzung. Hier müsste man wohl noch über das veränderte Aufgabengebiet argumentieren und evtl. Veränderungen in der Organisation

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