Unser Wahlvorstand hat die BR-Wahl aufgrund eines Verfahrensfehlers abgebrochen. Muß der BR einen neuen Wahlvorstand wählen, oder bleibt der gewählte im Amt?
Erstellt am 07.03.2006 um 16:02 Uhr von Abakus Er bleibt im Amt. Der Wahlvorstand ist verpflichtet, einen Zustand herzustellen, der die Wahl unanfechtbar macht.