Erstellt am 22.12.2009 um 06:11 Uhr von Troisdorfer
Hallo jetztgehtslos,wo ist das problem ?
Ist der Mülleimer zu schwer oder zu Dreckig,ich
selber mache meinen Müll selber weg,logisch .
Warum sollte der AG das nicht von euch verlangen können ...
MFG Troisdorfer
Erstellt am 22.12.2009 um 06:56 Uhr von mainpower
Hallo,
ihr habt Probleme. Seid froh dass Ihr noch Müll zum leeren habt.
Erstellt am 22.12.2009 um 08:43 Uhr von erwin
Der BR ist hier schon in der MB § 87 (1) 1, da diese Umverteilung / Zuverteilung der Arbeit nicht zu den Aufgaben der Provisonsverkäufer zählt.
Hier ist aber auch Induvidualrecht betroffen, die AN könnte prüfen ob diese Tätigkeiten zu den Tätigkieten zählen welche zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten gehören.
Denn morgen könnte der AG kommen und meinen. wir sparen noch mehr, nämlich die kompletten Kosten der Reinigungskräfte und die Provisonsverkäufer übernehmen diese Tätigkeiten. Hier kommt es damit darauf an, was steht im ArbV, als was wurden sie eingetellt?
Ob man hier ein Faß aufmachen sollte, bei der heutigen wirtschaftlichen Lage und der Frage, wie bzw. wo soll/ muss der AG ggf. Kosten sparen um so Arbeitsplätze zu retten ist eine andere Frage, ebenso wie welcher Aufwand ist mit dem leeren verbunden? Also wi stehen die Altpapierkontainer / Mülltonnen schmutzige Tätigkeit also um welchen Abfall handelt es sich usw.
Erstellt am 22.12.2009 um 08:44 Uhr von waschbär
jetztgehtslos,
du redest wohl von den Tischmülleimern ? oder meinst du die Blauensäcke ( 80L) ??
Erstellt am 22.12.2009 um 08:50 Uhr von mainpower
Hallo,
ich denke er redet von den Tischmülleimern und da fällt wohl keinem ein Zacken aus der Krone wenn er ihn selbst leert.
Erstellt am 22.12.2009 um 09:45 Uhr von erwin
@mainpower
..morgen kommt der AG mit den Thema, jeder AN putzt seinen Schreibtisch/ Arbeitsplatz selber. Also feuschten Lappen nehmen und putzen/ wischen oder das Büro/ Arbeitsplatz kehren oder auch einmal das Fenster im Büro putzen.
Es gibt Pflichten lt. ArbV, diese muss ein AN wahrnehmen. Weiter kann der AG im Rahmen seines Weisungsrechtes gem. GewO § 106 auch bestimmte Aufgaben zuweisen. Aber immer nur im Rahmen des ArbV, vtw. der dort geschuldeten Arbeitspflicht und unter Beachtung der MB.
Dafür gibt es in Betrieben Reinigungskräfte und auch diese haben ein Recht auf Beschäftigung.
Aber wie ich schon geschrieben habe, heute ist der Erhalt der Arbeitsplätze sehr wichtig, dass sollte man bei seinen Überlegungen/ Einforderungen immer auch beachten. Doch darum muss man AG keinen Freibreif geben.
Erstellt am 22.12.2009 um 11:24 Uhr von waschbär
@erwin,
heisst das DU darfst dein Büro NICHT selber Putzen ? Da hätte ich mich aber Beschwert.... Wegen nötigung und Arbeitsleistungsentzug. !
OK. bei mir steht im Arbeitsvertrag ABEr auch deudlich > Der Waschbär darf seiner Natur dahingehend frönen , das er drei mal am Tage sein Büro sammt sonders Wäscht.... Gleiches gilt für Rücken von Weiblichkeiten welche es WÜNSCHEN . Eine Händische einwilligung ist aber nicht erforderlich.Da es der Natur vom Waschbären entspricht sich dem willen der Weiblichkeit zu unterwerfen.
WAR damals bedinunng, das ich hier die Geschäftleitung und die döddel die IT Abteilung "Pflege" ....
Erstellt am 22.12.2009 um 11:35 Uhr von Troisdorfer
jetztgehtslos ,jetzt mal Butter bei die Fische ...
Bist du dir zu Fein ?oder macht es eine
minderbezahlte Putzfrau/Mann besser als du ?
Erstellt am 22.12.2009 um 11:54 Uhr von NiemandXXL
Na super,
ja das wäre schön für die GF wenn die Leute, die nur für den Verkauf Geld bekommen auch noch die Firma für lau putzen.
Ihr unterstütz also alle, daß Provisionsverkäufer, dioe nur Geld für die Verkaufsabschlüsse bekommen für lau eine Putzfrau ersetzen soll?
Ich denke aber, daß das eine einzel vertragliche Sache ist. Der Arbeitnehmer sollte sich einfach weigern diese arbeiten für lau zu machen und der Arbeitgeber soll dann mal abmahnen. Dagegen muss man sich dann zur Wehr setzen.
Als Betriebsrat würde ich das Gespräch mit dem AG suche und ihm meinen Standpunkt klar machen. Sollte es nicht zu einer Lösung kommen kann man die Auffassung des BR an die Belegschaft kommunizieren.
Gruß Joachim
Erstellt am 22.12.2009 um 13:27 Uhr von Troisdorfer
NiemandXXL oder Joachim,
von der Firma auf Lau putzen ist nicht die rede,es geht um den Mülleimer der geleert
werden muß und das kann der AG von jedem verlangen,Mülleimer leer machen ist
normale Arbeit für jeden,oder stehe ich jetzt im Wald ???
MFG TRoisdorfer
Erstellt am 22.12.2009 um 14:10 Uhr von NiemandXXL
Bei einem Provisionsverkäufer wird der AN nicht für seine Anwesenheit bezahlt sondern nur ganz speziell für seinen Verkaufsabschluss. Somit ist auch nur dieser Verkauf die zu leistende Tätigkeit. Wenn der Ag von diesem auch noch andere Tätigkeiten haben will soll er diese gefälligst dann auf Zeitabrechnungsbasis bezahlen. Mal schaun was ihn dann billiger kommt. Die Reinigungskraft oder der Verkäufer.
Erstellt am 22.12.2009 um 15:35 Uhr von waschbär
@Niemannd,
Zitat: "ls Betriebsrat würde ich das Gespräch mit dem AG suche und ihm meinen Standpunkt klar machen. Sollte es nicht zu einer Lösung kommen kann man die Auffassung des BR an die Belegschaft kommunizieren..."
Was willst Komunizieren ? Das was sie dann schon wissen ? "Müll bitte selber entsorgen." ?? Oder meinst du das die welche nicht betroffen sind spontan zu einer DEMO bereit sind ????
Junge mach die Lampe AN! Der AG spart Geld, lieber SO als das es euch Arbeitsplätze kostet.
Allein schon ich würde..... *Hammer* Wer weis was du noch alles würdest wenn du könntest , aber dafür gibt es ja grenzen.. laut BertVG
Erstellt am 22.12.2009 um 19:12 Uhr von mainpower
Hallo,
muß man immer mit dem BetrVG durch den Betrieb laufen? Da du böser Arbeitgeber das muß ich nicht machen! Hat denn noch keiner etwas von vertrauensvoller Zusammenarbeit gehört? Ich denke dass man solche Kleinigkeiten wie den Mülleimer ausleeren ruhig dazuzählen kann. Gibst Du mir was , geb ich Dir was. Das zwischenmenschliche sollte an solchen kleinigkeiten nicht scheitern. Auch ein AG hat seine Rechte und die wird er dann vieleicht auch einfordern. Zum Beispiel: Arbeitszeit beginnt und Endet am Arbeitsplatz, Raucherpausen muss er nicht zahlen usw.
Darüber sollte man auch mal nachdenken, gerade in der heutigen Zeit.
Das soll aber nicht heisen dass man sich alles gefallen lassen muss.
Erstellt am 23.12.2009 um 09:48 Uhr von NiemandXXL
Na gut,
ich war hier halt der Meinung, daß es bei normalem Monatsgehalt kein Problem ist auch mal den Mülleimer zu lehren, oder auch andere Administrative Dinge wärend der Arbeitszeit zu selbst zu erledigen.
Wenn ihr aber meint, daß auch Arbeiten für umsonst von den Leuten, die auf Provision arbeiten verlangt werden können, dann hat der AG in Zukunft ganz neue Einspahrmöglichkeiten. Also nächstes dann den Hof kehren, die Autos waschen, den Vorgarten neu anpflanzen ......
Und alles für lau.
Ich dachte es würde schon einen Unterschied machen ob man den Papierkorb wärend seiner bezahlten Arbeitszeit lehrt, oder ob man das als Provisionsverkäufer umsonst macht. Wer sagt übrigends der Putzfrau, daß sie im neuen Jahr nicht mehr zu kommen braucht? Der Betriebsrat?
Erstellt am 23.12.2009 um 10:10 Uhr von mainpower
Hallo,
die Reinigungskräfte haben doch wohl etwas mehr zu tun als die Papierkörbe auszuleeren. Wer saugt bei Euch den Teppich, wer wischt Staub, wer putzt die Toiletten ?
Nur wegen dem Papierkorb leeren wird keine Reinemachefrau arbeitslos.
Erstellt am 23.12.2009 um 10:25 Uhr von NiemandXXl
@mainpower
der AG reduziert seinen Auftrag bei der Reinigungsfirma um diese Position. Die Reinigungsfirma setzt somit weniger Kräfte ein. Was glaubst du was der AG der Reinigungskraft mit dieser macht?
Erstellt am 23.12.2009 um 10:29 Uhr von waschbär
mit sack ?????
und wie ist es am Heiligenabend und am Sylvester ? ab 13°° ? Wenn es ein Halberfeiertag ist?
Und was heisst Vertrauensvolle zusammenarbeit ? > auch die andere seite sehen ? ja leert die den auch ihren müll manuell aus ? oder läd sie ihren schutt beim BR ab ?
@NiemandXXl, > 138615
Der AG, reduziert seinen Auftrag... bei der Reinigungfirma ! Die wiedrum macht was mit den "freienkräften??"
Warte mal... genau sie erhalten neue Aufgaben in anderen Lokalen... wie immer.
ODER ist die Reinigungsfirma Tochter ?
Erstellt am 23.12.2009 um 10:47 Uhr von jetztgehtslos
Hallo hallo
ich sehe schon Ihr seit wirklich sehr damit beschäftigt euch gedanken zu machen ob das ok ist oder nicht. Doch meine Frage lautete.: kann er das verlangen und was kann ich dagegen tun. Und um mehr vertsändniss für meine Situation zu bekommen ist folgendes :
unser Arbeitgeber ist immer nur am verlangen und nichts geben die Provisinsverkäufer stehen bei uns sehr unter druck um Ihre Umsätze zu erreichen und erreicht er sie nicht muß er gehn. Ob es richtig ist oder nicht war nicht meine Frage den es gibt auch Grenzen den ist dies einmal durch dan ist es für immer so und es kommt wahrscheinlich noch mehr. Diese einsparung die da vorgenommen wird schützt definitif keine Arbeitsplätze bei uns sonder Bereichert den AG noch mehr aber nicht die MA.
Danke an alle.
Erstellt am 23.12.2009 um 12:35 Uhr von waschbär
@jetztgehtslos,
OK Beitrag 138617 hat mich überzeugt UND mir aufgezeigt welches Problem ihr habt !
Bildet mal einen Betriebsrat UND du gehst bitte zum Wirtschaftsausschuss.....
NATÜRLICH bereichert sich der AG ! Warum auch nicht ?
"kann er das verlangen und was kann ich dagegen tun." Also der AG darf DAS .Was könnt ihr dagen tun ? > Kündigen ?!
Erstellt am 23.12.2009 um 13:33 Uhr von NiemandXXl
@waschbär
hast du schon zuviel Glühwein intus?
Aus der Ausgangsfrage geht hervor, daß der Fragesteller BRV ist. Ichn nehme mal an es gibt dann auch nen Betriebsrat.
Und warum sollte einer kündigen wenn er nicht kostenlos einen Nebenjob als Müllmann annehmen will?
Ich nehme nicht an, daß im Arbeitsvertrag eines Provisionsverkäufers die Verpflichtung und die Bezahlung für das Müll entsorgen geregelt ist.
Ich finde da deine Antworten völlig daneben.
Erstellt am 23.12.2009 um 13:47 Uhr von waschbär
@NiemandXXl.
lass mich raten und du bist der ähhhh. Kassenwart?
Verarschen kann ich mich alleine. "er ist BRV..." oh !