Hallo,

vorgestern kam eine Kollegin (Teilzeitkraft)aus dem Mutterschutz zurück.
In der Schwangerschaft wurde sie in eine andere Abteilung versetzt, da ihre eigentliche Arbeit zu schwer für eine Schwangere war.

Nun möchte man sie nicht mehr auf ihren alten Arbeitsplatz lassen und sie soll das weitermachen, wo sie vor der Entbindung abgestellt wurde.

Das will sie natürlich nicht.

Unsere BRV eifert natürlich dem Wunsch der GL nach und meinte heut lapidar.

"Die soll froh sein das sie überhaupt noch Arbeit hat"

Im MuSchG hab ich jetzt nichts gefunden.
Hat eine Mitarbeiterin nach dem Mutterschaftsurlaub überhaupt ein Anrecht auf den alten Arbeitsplatz?
Sie hat soweit ich weiß, Drei J. anspruch auf " freihaltung" des Arbeitsplatzes.

Aber wo steht das Confused
Könnt ihr mir den dazu gehörigen §en nennen.

Gruß
gibfein8