Anrecht auf den selben Arbeitsplatz nach Mutterschutz?
Hallo,
vorgestern kam eine Kollegin (Teilzeitkraft)aus dem Mutterschutz zurück. In der Schwangerschaft wurde sie in eine andere Abteilung versetzt, da ihre eigentliche Arbeit zu schwer für eine Schwangere war.
Nun möchte man sie nicht mehr auf ihren alten Arbeitsplatz lassen und sie soll das weitermachen, wo sie vor der Entbindung abgestellt wurde.
Das will sie natürlich nicht.
Unsere BRV eifert natürlich dem Wunsch der GL nach und meinte heut lapidar.
"Die soll froh sein das sie überhaupt noch Arbeit hat"
Im MuSchG hab ich jetzt nichts gefunden. Hat eine Mitarbeiterin nach dem Mutterschaftsurlaub überhaupt ein Anrecht auf den alten Arbeitsplatz? Sie hat soweit ich weiß, Drei J. anspruch auf " freihaltung" des Arbeitsplatzes.
Aber wo steht das Confused Könnt ihr mir den dazu gehörigen §en nennen.
Gruß gibfein8
Community-Antworten (2)
23.02.2010 um 20:58 Uhr
Dieses "Die soll froh sein das sie überhaupt noch Arbeit hat"solltet ihr im Betrieb verbreiten,gerade vor der Wahl,da wissen deine Kollegen woran sie sind .... Hier sollte man in Ihren Arbeitsvertrag schauen,wie ist ihre Arbeitsplatzbeschreibung und dann weiter sehen ....
23.02.2010 um 21:16 Uhr
Troisdorfer
Gott schütze und vor solchen BR!!!
Als BR sollte man doch so das Gesetz sich dafür einsetzen, dass Gesetze eingeahlten werden und nicht AN mit solch "klugen" Sätzen kommen oder??
zunächst besteht Anspruch darauf, eine Tätigkeit auf Ihrem bisherigen Arbeitsplatz auszuüben. Ist dieses nicht möglich muss der AG dieses begründen und ggf. die AN versetzen.
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