Erstellt am 12.09.2016 um 09:21 Uhr von gironimo
Das geht nicht, weil Du ja in der Summe die Höchstgrenze von 450, --Euro überschreitest.
Informationen bekommst du bei der Minijob - Zentrale.
Erstellt am 12.09.2016 um 09:41 Uhr von Pjöööng
https:www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Erstellt am 12.09.2016 um 09:49 Uhr von blackjack
Auch nach der Neuregelung der Versicherungsfreiheit von geringfügigen Beschäftigungen zum 1.4.2003 gelten alle von einem Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen als einheitliche Beschäftigung iSv § SGB_IV § 8 SGB IV, sodass neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber keine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung besteht.
BSG, Urt. v. 27.6.2012 – B 12 KR 28/10 R
Erstellt am 12.09.2016 um 21:57 Uhr von alterMann
Hallo neuerBR,
nur ergänzend zu den Antworten oben:
Solltest Du einen gemeinnützigen Arbeitgeber haben, wäre evtl. die parallele Auszahlung der Übungsleiterpauschale möglich. Dies aber nur, wenn Du dafür eine gesonderte Aufgabe übernimmst.
Erstellt am 12.09.2016 um 22:46 Uhr von Kölner
Man kann einerseits als Krankenschwester eingestellt sein und mit einem MiniJob noch als Hausmeister tätig sein - beim selben AG.
Erstellt am 14.09.2016 um 13:32 Uhr von nicoline
Und Herr/Frau Kölner erklärt garantiert nicht, wieso das geht!
Erstellt am 14.09.2016 um 14:38 Uhr von celestro
Naja ... im Link von Pjöööng ist ja schon beschrieben, das man das machen kann. Dass das dann zusammengerechnet wird, ändert ja nichts daran "das es geht".