Erstellt am 08.07.2005 um 09:16 Uhr von viktor
Ich kenne keine Vorschrift die besagt, wo die Akte liegen muß. Was praktisch ist, solltet Ihr allerdings mit der Geschäftsleitung besprechen. Das Argument der Einsichtnahme ist dabei sehr wichtig. Und schließlich: Wie sollen denn die Kollegen in der örtlichen Pers. Abt. ihre Arbeit machen?
Zu klären wäre, wie werden die Akten hin und her befördert, wenn sie bei Euch gebraucht werden oder sollen die Kollegen bei Einsichtnahme zur Zentrale Fahren (was dann Arbeitszeit wäre)?