Hallo zusammen,

darf der BR einen betroffenen Kollegen über eine geplante Einzelmaßnahme (Kündigung, hier gab es eine Anhörung) informieren. Der Kollege ist vom Arbeitgeber noch nicht informiert.

Bzw. darf der BR den Kollegen zur Sachlage befragen um zu einem Ergebnis bei der Anhörung zu kommen. Dabei muß dann natürlich auch über den Grund der Befragung gesprochen werden.

Ich habe aus Seminaren im Kopf, daß dies erlaubt sei. Finde aber nicht mehr wo es steht.

Danke für Eure Hilfe.

Fragender