Hallo zusammen,

In meiner ersten Frage von gestern ist leider ein wichtiger Teil der Frage verschluckt worden. ( Vor BZW. ) So wie die Frage dort stand kann ich die eine Antwort, die schon unfreundlich war, vielleicht verstehen. (Hiob)

Die Antwort nur darauf war mir schon klar.

Aber hier der wichtigere Teil:
Geheimhaltungspflicht - Darf der BR den Kollegen über das vom AG geplante Vorgehen informieren ? ( hier ist nicht die Befragung zu den angeführten Tatsachen gemeint, sondern die Info z.B. daß eine Kündigung vom AG gewollt ist).

Sorry für evtl. Verwirrung.