Nachtrag zu Info des BR an einen betroffenen Kollegen
Hallo zusammen,
In meiner ersten Frage von gestern ist leider ein wichtiger Teil der Frage verschluckt worden. ( Vor BZW. ) So wie die Frage dort stand kann ich die eine Antwort, die schon unfreundlich war, vielleicht verstehen. (Hiob)
Die Antwort nur darauf war mir schon klar.
Aber hier der wichtigere Teil: Geheimhaltungspflicht - Darf der BR den Kollegen über das vom AG geplante Vorgehen informieren ? ( hier ist nicht die Befragung zu den angeführten Tatsachen gemeint, sondern die Info z.B. daß eine Kündigung vom AG gewollt ist).
Sorry für evtl. Verwirrung.
Community-Antworten (8)
17.12.2009 um 21:38 Uhr
@Fragender Was ist denn Dein/Euer Problem? Der AG will kündigen, der BR bekommt die Anhörung und Hiob sollte der Zweitname eines BR's in einem solchen Verfahren sein. Geheimhaltung kann des nicht geben!
17.12.2009 um 22:17 Uhr
Fragender Erhält der BR die Anhörung kann er, siehe Unten, entsprechend Vorgehen. .Ansonsten sollte der BR sich bedeckt halten und den Kollegen nicht unnütz beunruhigen.
§ 102 Abs.2, letzter Satz BetrVG Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
§ 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
17.12.2009 um 22:23 Uhr
@DerAlteHeini Was redest Du denn da? Das ist ein Fall von betriebsrätlicher Bevormundung. Ich würde eine BVers. bevorzugen, als entsprechend sich als Geheimrat zu verdingen. Manche bezeichnen den zweiten Teil Deines ersten Absatzes auch als eine Form von 'betriebsrätlicher Prostitution zum Nachteil der Arbeitnehmerinteressen':
17.12.2009 um 22:40 Uhr
Kölner Es ist leichtfertig einem Kollegen mitzuteilen, dass eventuell eine Kündigung ansteht bevor dem BR die Kündigung zur Anhörung vorliegt. Äußert sich der AG gegenüber einem BR Mitglied oder dem BR, so ist immer noch die Frage, ob er es den auch wirklich umsetzt. Ändern kann der eventuell Betroffene eh nichts.
Toll wäre es, wenn Fragender dem Kollegen am 23. Dezember über das Vorhaben des AG informiert, dann kann er über die Feiertage darüber nachdenken. Wenn es denn so gewollt ist, kann der Kollege ja informiert werden aber mehr als ihm die Feiertage zu versauen kommt dabei nicht raus.
17.12.2009 um 23:17 Uhr
DerAlteHeini. Und du glaubst, dass wenn er nach den Feiertagen davon erfährt es besser ist?
Also mal ganz ehrlich, das kann doch wohl nciht dein ernst sein. Nur wenn man offen und ehrlich zu seinen Kollegen ist, kann man die Rolle des BR doch richtig wahr nehmen. Im übrigen würden die Kollegen wenn sie von sowas erfahren doch glatt der Hut hoch gehen. Wenn es mich als AN betrifft, will ich so schnell wie möglich davon in Kenntnis gesetzt werden - nciht erst kurz vor knapp. Und mal ehrlich - welche Zeit ist denn geeignet für einen AN zu hören, dass er entlassen werden soll? Gibt es den? Den besten Zeitpunkt? Ich denke nciht!!!
18.12.2009 um 15:10 Uhr
DonJohnson Deine Aussage, "Und du glaubst, dass wenn er nach den Feiertagen davon erfährt es besser ist?" ist sehr freundlich ausgedrückt, unsensibel.
Aber so ist er nun einmal, der edle Ritter in seiner goldenen Rüstung.
18.12.2009 um 15:14 Uhr
DerAlteHeini Ach, hier geht es doch nciht um einen Ritter in der güldenen/goldenen Rüstung. Hier geht es darum, dass der AN verdampt nochmal das Recht hat so schnell wie möglich von den Absichten des AG erfährt. Dein Argument, dass man ihn nicht beunruhigen möchte ist wirklich an den Haaren herbeigezogen. Der AG will ihn Kündigen, dass ist Faktum. Ich als AN wäre mehr als sauer auf "meinen" BR, wenn dieser mich hierüber nciht frühzeitig und unmittelbar in Kenntnis setzt...
18.12.2009 um 23:11 Uhr
Danke. Der Kollege wurde auch sofort nach der Anhörung informiert und hat so die Möglichkeit sich vorzubereiten und evtl. schon mit einem Anwalt zu sprechen. Und vor allem kommt er nicht in die Verlegenheit evtl. unwissend einen Aufhebungsvertrag voreilig zu unterschreiben.
Verwandte Themen
Mitbestimmung bei geplanter Versetzung
ÄlterHallo, wir wurden heute schriftlich von unserem AG unterrichtet, dass 3 Kolleginnen versetzt werden sollen. 2 Kolleginnen haben zusammen an einem Ort gearbeitet. Es gab einen Konflikt zwischen d
Werkstudent - Nachtrag zur Betriebsvereinbarung
ÄlterHallo liebes Forum, unser AG möchte Werkstudenten einstellen. Nun möchte er einen Nachtrag zu unserer Betriebsvereinbarung, damit der Student nicht in den Genuss von Weihnachts- und Urlaubsgeld kommt.
Betriebsvereinbarung über Nachtrag zu alten Arbeitsverträgen?
ÄlterZu unseren alten Arbeitsverträgen wurde ein Nachtrag verfasst. Diesen sollen die Mietarbeiter unterschreiben. Dem Betriebsrat ist hierbei aufgefallen das im Nachtrag keine Laufzeit (30 Monate die
Nachtrag zur Kündigung - Frist
ÄlterHallo, folgendes Problem: Es liegt eine Anhörung zur fristgerechten Kündigung vor. Zwei Tage nach der Übergabe gibt der zuständige Personalreferent einen Nachtrag zur Kündigung (angeblich: zusätz
BR-Vorsitzende schwärzt mich bei HR an
ÄlterHallo zusammen, ich bräuchte mal eure Hilfestellung bzw. euren Rat. Ich bin in der Abteilung „Debitorenmanagement“ (mit ca. 50 Kollegen/innen) in einer Teilgesellschaft für ein großes Unternehmen t