Kündigung ohne ausreichende Info an den BR
Hallo Mitstreiter!
1.Wenn der AG den BR über eine beabsichtigte Kündigung informiert, danach die einwöchige Frist zur Äußerung des BR nicht wahrnimmt und dann kündigt, ist dann die Kündigung wirkungslos?
- Wenn der BR sich gar nicht oder nur soweit äußert, dass er die Kündigung bedauert, gilt dann die Zustimmung des BR als erteilt oder nicht?
Community-Antworten (2)
09.08.2006 um 18:49 Uhr
zu 1. jep die kündigung ist Wirkungslos, aber ich denke der AN sollte auf jeden noch den Anwalt Einschlaten
- sollte die Anhörungfrist rum sein ohne das der BR sich geäußert hat, gilt dieses als stillschweigene zustimmung
09.08.2006 um 18:54 Uhr
@nord, Leon "Wirkungslos" ist die Kündigung wohl an sich nicht! Das ist eine Frage, die weder der BR noch der AN oder auch nicht der AG entscheiden. Die Kündigung ist zunächst mal zugestellt - wenn man nix dagegen/dafür unternimmt, war es das auch!
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