Guten Morgen zusammen,
gibt es in der Rechtsprechung eine klare Auslegung dass der Chef einen MA nicht krank beschäftigen darf? MA ist krank, hat auch eine AU und klagt darüber, nach Hause zu wollen, nach vier Augen Gespräch mit dem Chef erklärt er sich selbst aber doch für arbeitsfähig.
Wie dieses Gespräch wohl verlaufen ist, ist mir klar, auch über die moralische Situation habe ich keine zwei Meinungen.
Daher auch meine Frage von unserer Seite als BR: Können wir mit etwas handfestem solchem Gebahren einen Riegel vorschieben? Fürsorgeplicht, etc. leuchtet mir ein, aber wenn der MA offiziell nach dem Gespräch (dessen Ihnhalt auf Rückfrage nicht kommuniziert wird) sagt, er könne arbeiten?
Oder muss man dem MA in diesem Fall einfach sagen dass er selbst Schuld ist, wenn er trotz gültiger AU und augenscheinlich schlechtem Eindruck offiziell erklärt, arbeiten zu können, obwohl er im Vorfeld mehreren Personen das Gegenteil kommunizierte?
Das mit dem "selbst Schuld" ist natürlich sehr salopp formuliert.