Arbeiten trotz AU nach Gespräch mit Chef
Guten Morgen zusammen, gibt es in der Rechtsprechung eine klare Auslegung dass der Chef einen MA nicht krank beschäftigen darf? MA ist krank, hat auch eine AU und klagt darüber, nach Hause zu wollen, nach vier Augen Gespräch mit dem Chef erklärt er sich selbst aber doch für arbeitsfähig. Wie dieses Gespräch wohl verlaufen ist, ist mir klar, auch über die moralische Situation habe ich keine zwei Meinungen. Daher auch meine Frage von unserer Seite als BR: Können wir mit etwas handfestem solchem Gebahren einen Riegel vorschieben? Fürsorgeplicht, etc. leuchtet mir ein, aber wenn der MA offiziell nach dem Gespräch (dessen Ihnhalt auf Rückfrage nicht kommuniziert wird) sagt, er könne arbeiten? Oder muss man dem MA in diesem Fall einfach sagen dass er selbst Schuld ist, wenn er trotz gültiger AU und augenscheinlich schlechtem Eindruck offiziell erklärt, arbeiten zu können, obwohl er im Vorfeld mehreren Personen das Gegenteil kommunizierte? Das mit dem "selbst Schuld" ist natürlich sehr salopp formuliert.
Community-Antworten (6)
03.11.2020 um 09:42 Uhr
Ich finde das ,,selber schuld" passt hier gut!
03.11.2020 um 09:44 Uhr
Es gibt eben immer Leute, die es mit sich machen lassen.
03.11.2020 um 09:53 Uhr
Eine AU sagt nur, das eine Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bis zu einem bestimmten Termin sieht. Wenn eine AN meint, er ist schon früher wieder "gesund", dann kann er Arbeiten gehen. Wenn er, also der AN erneut aufgrund der gleichen Krankheit erkrankt, benötigt er eine neue AU. Mal schauen was der Arzt dann dazu sagt wenn der AN eine neue AU wegen derselben Erkrankung haben möchte. Schwierig wird es auch, wenn dem AN etwas während der Arbeitszeit aufgrund seiner Erkrankung passiert. An was ist den der AN erkrankt? Etwa eine Erkältung? Oha... dann wäre ich in der momentanen Situation sehr vorsichtig und würde dem AG als BR mächtig unter Druck setzen. Leider gibt es, nach meinen Kenntnissen keine klare Rechtsprechung das eine Chef einen kranken MA nicht beschäftigen darf. Leider....
03.11.2020 um 09:54 Uhr
Ja selber Schuld. Seine Rechte muss der Ma schon selber wahrnehmen. Man kann dem MA natürlich als BR anbieten ihm zum Chef zu begleiten / das hilft meist ja schon.
03.11.2020 um 10:17 Uhr
Man kann in dem Fall dem MA anbieten nocheinmal mit dem Chef zu sprechen. Die Erfahrung ist das die meisten MA zurückzucken. Man sollte als BR die Beschäftigten darauf hinweisen das solche Gespräche geführt werden, das man das nicht gut findet und das Sie das Recht haben einen BR zu solchen Gesprächen mitzunehmen. Man kann ohne den Namen des MA zu nennen das Verhalten bei einer Betriebsversammlung ansprechen oder in der jetztigen Covid-Situation einen Infoaushang machen. Wenn sich MA entschließen das Angebot nicht wahrzunehmen braucht man sich als BR nicht schuldig zu fühlen. Jeder ist für sein eigenes Handeln letztendlich selbst verantwortlich.
03.11.2020 um 12:58 Uhr
Den bisherigen Beiträgen, insbesondere denen von UdoWoe & Thomas63, ist nichts wesentliches hinzuzufügen.
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