Hallo, gibt es die Möglichkeit für den AG eine rechtlich wirksamme Abmahnung zu schreiben, wenn der AN sich am selben Tag der Erkrankung beim AG meldet und eine AU vorlegen kann, aber nicht VOR Dienstbeginn sich Telefonisch abgemeldet hat!? Es gibt hierfür keinerlei schriftliche Vereinbarung oder eine betriebliche Vereinbarung in schriftlicher Form. !?

Des weiteren, ist oder bleibt eine Abmahnung beständig, wenn die AU nur per Post nicht angekommen ist (offenbar auf dem Postweg verloren gegangen) aber als Kopie nachgereicht wird!?

Grüße