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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trotz AU vom Arzt vom eigenen Arbeitgeber zur Arbeit angewiesen

B
brprotokoll
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Kollegin ist seit letztem Freitag vom Arzt krankgeschrieben, hat also eine offizielle AU. Da in der Firma momentan wegen Urlaubes Personalknappheit herrscht, hat die Kollegin nun Anweisung vom Arbeitgeber bekommen, dass sie arbeiten muss. Sie tut dies nun vom Homeoffice aus. Ist dies erlaubt oder handelt der Arbeitgeber gegen ein bestehendes Gesetz?

Mir geht es darum, unserem AG einen stichhaltigen Beweis als BR zu liefern, dass er mit seiner Anweisung nicht rechtens handelt. Unser AG ignoriert aus Prinzip Krankschreibungen und genehmigten Urlaub, wenn es Personalknappheit in der Firma gibt. Er droht dann sogar mit Kündigung und setzt die AN damit unter Druck. Dann arbeiten diese natürlich lieber, als dass sie krank sind oder Urlaub machen. Den Job wollen sie ja behalten.

21.954011

Community-Antworten (11)

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Erwin

13.08.2009 um 12:37 Uhr

@brprotokoll

AU bedeutet Arbeitsunfähig, also auch kein arbeiten vom Homeoffice aus!!!

Hier sollte der BR sich für seine Koll. einsetzen und dem AG es ganz deutlich klar machen, dass hier eine AU besteht! Sollte der AG nicht einlenke, müsste man rechtliche Schritte überlegen.

Die betroffene AN sollte nach "Rückenstärkung durch BR" das arbeiten mit Hinweis auf bestehende AU einstellen. Dieses ist KEINE Arbeitsverweigerung!!!

R
ridgeback

13.08.2009 um 12:53 Uhr

@brprotokoll, Krankheit bedeutet aber nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit. Es kommt darauf an, ob die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht mehr verrichtet werden kann oder ob ihre Ausübung den Krankheitszustand verschlimmern würde. Bevor ein Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellt, muss er also klären, welche Tätigkeiten sein Patient dem Arbeitsvertrag nach ausüben muss. Ist er dazu trotz seiner Erkrankung in der Lage, so ist er nicht arbeitsunfähig; kann er nur noch einen Teil seiner Aufgaben erfüllen, ist er trotzdem "voll" arbeitsunfähig. Eine Teilarbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Bescheinigtes muss zutreffen

B
brprotokoll

13.08.2009 um 13:32 Uhr

Danke schon mal für die Hinweise. Die Kollegin hat eine Erkältung. Sie soll Texte Korrektur lesen und Bildschirmarbeit machen. Meiner Meinung nach ist dies mit tränenden Augen eine Zumutung und fördert nicht den Heilungsprozess. Arbeitsfähig oder nicht?

I
Immie

13.08.2009 um 13:38 Uhr

@brprotokoll Der Arzt hatte doch schon festgestellt das sie arbeitsunfähig ist. Da sie aber die Arbeit aufgenommen hat ist dies hinfällig. Wenn sie jetzt doch nicht arbeiten möchte, muss sie zum Arzt, damit dieser erneut die Arbeitsunfähigkeit feststellt.

B
BRHexe

13.08.2009 um 13:48 Uhr

@brprotokoll wenn ein MA krankgeschrieben wurde, aber trotzdem die Arbeit aufnimmt, was häufiger vorkommt, ist das seine Entscheidung. Wenn er dann feststellt, es geht doch nicht, wieder zum Arzt. Ein AG kann einen MA nicht zwingen während seiner Erkrankung zu arbeiten.

K
Kriegsrat

13.08.2009 um 13:51 Uhr

wie lief das krankenmeldegespräch denn ab ? vermutung : -- guten tag, ich melde mich krank bis.....-- -- oh, das ist schade, was fehlt ihnen denn ?---- -- ich bin erkältet -- -- aber dann können sie doch bestimmt zuhause am computer arbeiten, wir haben zur zeit so wenig leute -- -- hmm, na ja, na gut, geht schon ---

...deshalb sollte der AG auch die diagnose wenn möglich nicht erfahren, sonst kann man zu arbeiten vergattert werden, bei denen es einem schwerfällt, zu behaupten bzw. zu beweisen, der genesungsprozeß würde verzögert....

richtige antwort : -- leider nicht, ich hab starke kopfschmerzen, fieber, kann mich nicht richtig konzentrieren, die augen tränen, tut mir leid, muß mich auskurieren....--

D
diealte

13.08.2009 um 14:16 Uhr

@Immie

...kanst Du auch erklären woher deine Rechtsauslegung stammt, dass eine AU-Schreibung durch Aufnahme der Arbeit erlischt und ggf. wenn es doch nicht geht eine erneute AU-Bescheinungung/-schreibung drch den Arzt erfolgen muss.

E
Erwin

13.08.2009 um 14:23 Uhr

@kriegsrat

ich weis nicht ob ich Deinen Beitrag "nur" falsch verstanden habe.

Es ist doch so, wenn der Arzt eine AU ausstellt bedeutet dieses arbeitsunfähig und zwar ohne Ausnahme. Klar der Arzt muss (sollte) prüfen ob wirklich eine arbeitsunfähigkeit vorliegt. Stellt er aber bei Schnupfen ener Schreibkart eine AU aus ist sie arbeitsunfähig. Der AG kann aber über dem MDK die AU anzweifeln und den MDK hie rggf. zur Prüfung anregen. Stellt dieser dann fest, das hier keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, müsste der AN wieder arbeiten und der Arzt der die Au ausgestellt hat könnte Probleme bekommen.

K
Kriegsrat

13.08.2009 um 16:29 Uhr

@ erwin

eine AU besagt erstmal nur, "arbeitsunfähig vorraussichtlich bis..." der arzt gibt lediglich eine prognose ab wenn der AN (mehr oder weniger freiwillig) jedoch die arbeit wieder aufnimmt, ist diese bescheinigung hinfällig, da der AN fakten schafft .... sie stellt ja kein "arbeitsverbot" dar natürlich brauchen wir nicht darüber streiten, ob es sinn macht, trotz AU zu arbeiten.. und natürlich kann der AN im ausnahmefall probleme mit der versicherung bekommen, wenn sich durch eine verfrühte arbeitsaufnahme seine beschwerden verschlechtern, und natürlich kann(darf) kein AG den Mitarbeiter zwingen, trotz AU zu arbeiten, das richtige prozedere hast du ja erwähnt (MDK)

und im vorliegenden fall, bei erkältung ein bisschen computerarbeit zu hause, ist ja nicht unbedingt der härtefall, oder ?

mein beitrag bezog sich darauf, dem AG nichts weiter zu sagen, als "bin krank bis ....." um den gar nicht auf die idee zu bringen, per ferndiagnose aufgrund des krankheitsbildes evtl auf komische ideen zu kommen, was der AN trotz seines zustandes wohl noch so erledigen könnte......

grundsatz bleibt : krank ist krank punkt außer der AN entscheidet selbst, wieder arbeitsfähig zu sein

D
diealte

13.08.2009 um 17:52 Uhr

@kriegsrat

Die AU ist eine Urkunde, ok? Das arbeiten trotz AU hebt diese Urkunde nicht auf, OK? aber das Arbeiten trotz AH also Missachtung dieser Urkunde macht diese nicht Nichtig, es zieht mesit nur keine Folgen ach, Ok? Es könnten ggf. Regressansprüche z.B. der KK entstehen, wenn man trotz bescheinigter AU arbeitet und hierdurch der KK weitere sonst vermeidbare Kosten entstehen. Einen solchen Fall kenne ich aber nicht. Die "Urkunde" AU kann nur durch den ausstellenden Arzt oder ggf. MDK aufgehoben werden, ok?

In diesem Fall hie rist der BR gefordert, er sollte dem AG einmal das Thema AU erklären und diesen fragen, was wohl die KK von seinen Handeln hält und was er gedenk zu machen, wenn durch Arbeiten obwohl einen AU bescheinigt wurde, dem AN ewast geschiet oder weitere schwerere Erkrankungen folgen.

K
Kriegsrat

13.08.2009 um 18:42 Uhr

@ diealte

eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt ja nach wie vor eine urkunde, da es sich um ein schriftstück handelt, das in den rechtsverkehr gebracht wurde bloß dient sie eben nicht mehr als nachweis für eine vorliegende arbeitsunfähigkeit, wenn der mitarbeiter selbstständig die arbeit wieder aufnimmt, weil er damit die prognose seines arztes über die dauer der arbeitsunfähigkeit durch tatsachenbeweis erschüttert

deine sonstigen übertreibungen (man bedenke : es geht darum, bei erkältung zuhause am computer zu sitzen und nicht um akkordarbeit im steinbruch) lasse ich mal unkommentiert....

daß der AN bei vorliegender AU nicht arbeiten muß, hatte ich ja erwähnt...... also kein grund, das thema auf die spitze zu treiben

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