Arbeiten trotz AU
Ich bin seit Donnerstag krankgeschrieben, war aber wegen Personal Mängel trotzdem Freitag und Samstag arbeiten. Die AU gilt noch bis Mittwoch nächster Woche. Kriege ich dann die Stunden die ich trotzdem zusätzlich gekommen bin nun als Überstunden berechnet oder wie läuft das
Community-Antworten (10)
22.06.2019 um 19:12 Uhr
Du solltest einen Therapeuten aufsuchen unsd ansonsten Montag arbeiten gehen. Du hast ja bewiesen, dass die AU ein Fake ist.
22.06.2019 um 19:52 Uhr
Menschen wie dich braucht's mehr: Den AG freut's und der BR wird nicht arbeitslos ...
23.06.2019 um 01:13 Uhr
Die AU galt voraussichtlich bis Mittwoch. Da du aber Freitag gearbeitet hast hast du sie am Donnerstag beendet.
24.06.2019 um 00:45 Uhr
Bezweifle ich das man als nicht Mediziner eine AU vorzeitig beenden kann. Aber man kann sich und vermutlich auch seinen Arzt in Teufels Küche bringen mit so einer Aktion. Hab mal nen Arbeitsunfall während du Krankgeschrieben bist. Kann ja ein wegeunfall sein, falls jetzt das Argument mit dem Kaninchenstreichler kommt.
24.06.2019 um 08:19 Uhr
Wenn jemand seine Arbeit wieder aufnimmt dann hat er die AU beendet. Auf dieser steht ja auch vorraussichtlich krank bis.... Also ist er ganz normal versichert.
24.06.2019 um 10:00 Uhr
Auf den AU steht "voraussichtlich". D.h. wenn ich Arbeiten gehe, dann ist die AU somit beendet. Das was auch Catweazle und Moreno geschrieben haben. Problem ist, wenn du am Montag wieder krank bist, dann benötigst du eine neue AU. Die alte AU ist damit hinfällig. Die Arbeitszeit wird ganz normal vergütet, so wie das bei euch üblich wäre wenn du nicht krank bist. Solltest du zusätzlich am Wochenende gearbeitet haben, dann sind dort auch die bei euch üblichen Zuschläge fällig. Jedenfalss freut sich der AG und deine Kollegen ärgern sich, weil du ein schlechtes Vorbild bist. Ich bin immer noch der Meinung, wer krank ist, ist krank und sollte sich wirklich gut erholen.
24.06.2019 um 10:15 Uhr
Die Fragestellung war nicht ob er versichert ist... (ist er). Er hat gefragt ob er jetzt doppelt bezahlt wird (weil ja krank und in Arbeit also 200%). Dies kann man verneinen. Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall) bedeutet, dass wenn du arbeitest nicht mehr krank bist und so regulär deinen Lohn bekommst.
24.06.2019 um 18:21 Uhr
@samira: Man kann tatsächlich schneller genesen als der Arzt vorausgesehen hat. Die AU-Meldung ist also nicht unbedingt ein Fake. Oder war das vielleicht ironisch gemeint?
@HD1948 Doch, auch als Nichtmediziner kannst Du entscheiden, dass Du Dich wieder gesund genug fühlst, arbeiten zu gehen. Die Arbeitsunfähigkeit ist dann einfach beendet. siehe auch hier: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/irrtuemer-krankschreibung/2129279.html
@Anna2701: wie schon "nicht brauchen" schrieb: Nein, du bekommst die Stunden nicht als Überstunden berechnet, denn Du hast ja keine Überstunden gemacht. AU bedeutet ArbeitsUnfähig. Wenn Du trotzdem arbeiten gehst, erklärst Du Dich selbst als arbeitsfähig. Die AU-Bescheinigung bis Mittwoch hat dann keine Bedeutung mehr. Wenn Du Dich immer noch krank fühlst (aber warum hättest Du dann arbeiten gehen sollen), musst Du erneut zum Arzt und eine neue Bescheinigung ausstellen lassen. Mein Hausarzt hätte dann keine Hemmungen, ein paar deutliche Worte dazu zu sagen. Es ist nämlich während der AU-Zeit alles zu unterlassen, was der Genesung hinderlich ist. Dazu gehört natürlich auch das Arbeiten, deshalb bist Du ja AU geschrieben worden.
Gruß Enigmathika
24.06.2019 um 18:40 Uhr
"Man kann tatsächlich schneller genesen als der Arzt vorausgesehen hat. Die AU-Meldung ist also nicht unbedingt ein Fake. Oder war das vielleicht ironisch gemeint?"
Vielleicht nochmal lesen:
"Ich bin seit Donnerstag krankgeschrieben, .... Die AU gilt noch bis Mittwoch nächster Woche."
und dann
"trotzdem Freitag und Samstag arbeiten."
Also entweder war die Krankheit ernsthaft vorgetäuscht, oder hier ist wirklich jemand krank zur Arbeit gegangen. In beiden Fällen gehört der AN geteert und gefedert (mMn).
25.06.2019 um 11:47 Uhr
@celestro "oder hier ist wirklich jemand krank zur Arbeit gegangen. In beiden Fällen gehört der AN geteert und gefedert (mMn). "
Das auf jeden Fall! Und dass ich das nicht in Ordnung finde, habe ich ja auch geschrieben. Vielleicht allerdings so wenig drastisch, dass das nicht ankam.
Ich fand nur die pauschale Unterstellung des Betrugs nicht ganz fair. Es gibt ja leider so dumme Menschen, die sich trotz Krankheit zur Arbeit schleppen
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