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Stillschweigende Verlängerung trotz AU?

B
BRkeule
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.10.15. Die Kollegin hat jedoch vom Arbeitgeber keine Information darüber bekommen , dass Ihr Vertrag ausläuft. Die Kollegin ist seit einiger Zeit AU. Ist ihr Vertrag nun trotz AU unbefristet oder muss sie dazu tatsächlich in der Arbeit erscheinen?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

04.11.2015 um 10:43 Uhr

Es gilt § 15 TzBfG. Da es auf die Befristungsart ankommt, kann man also nicht pauschal antworten.

Wenn Du aber BR bist - seit Ihr gehört worden, ob die Kollegin weiterbeschäftigt wird (§ 99 BetrVG)?

M
Mattes

04.11.2015 um 10:43 Uhr

Der AG muss nicht Informieren. Das Ende des Arbeitsverhältnis steht im Arbeitsvertrag. Das heißt die Kollegin ist seit dem 01.11. Arbeitssuchend. Ich hoffe, das sie sich rechtzeitig bei der ARGE gemeldet hat. Ansonsten steht ihr eine Sperre bevor.

Der AG hat wohl eine Informationspflicht darüber, das die Kollegin sich rechtzeitig Arbeitssuchend melden muss, woraus aber kein Rechtsanspruch für die Kollegin entsteht.

Das Arbeitsverhältnis hätte sich stillschweigend verlängert, wenn die Kollegin mit Wissen der Vorgesetzten/des AG aktiv ein paar Tage weiter gearbeitet hätte.

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