Hallo Zusammen,

ist es Möglich, in einer Betriebsanweisung, beispielsweise "Verhalten am Arbeitsplatz" eine Bedingung zu formulieren, die bei nicht Beachtung (fahrlässig, nicht mutwillig) zur fristlosen Kündigung des AN führt.

Nach meinem Gefühl wäre in einem solchen Fall allenfalls eine Abmahnung aus zu sprechen. Oder irre ich mich da?

Wie ist denn überhaupt eine Betriebsanweisung gegenüber einem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung überhaupt zu bewerten?

Mit freundlichen Gruß