Erstellt am 16.03.2006 um 15:34 Uhr von w-j-l
Straffällig? Kündigung?
Seid ihr unterrichtet?
Wie ist Eure Haltung dazu? Das wäre wichtig für den Ratschlag.
Erstellt am 17.03.2006 um 08:13 Uhr von Monika
Vor allem müsst Ihr Euch ins Gedächtnis rufen, dass Ihr weder Strafverfolgungsbehörde, Gericht oder oberste moralische Instanz seid. Ihr seid Arbeitnehmervertreter und müsst die Einhaltung des BetrVG überwachen. Also: Ihr solltet den Kündigungsgrund sachlich erörtern, schauen, ob der AG alles richtig gemacht hat mit der Kündigung und dann eben ablehnen oder stille schweigen.
Erstellt am 17.03.2006 um 08:51 Uhr von Pit
oder Bedenken aeussern ( siehe Betrvg ).