Erstellt am 23.01.2020 um 08:50 Uhr von Kjarrigan
Der AN möchte kündigen - seine Frist beträgt 6 Monate = einseitige Wilenserklärung des AN - keine Beteilung des BR notwendig
Jetzt möchte der AN aber nicht mit Frist 6 sondern mit Frist 3 Monate auscheiden.
Dies kann er alleine nicht rechtlich durchsetzen, sondern es Bedarf der Zustimmung des 2 Vertragspartners = AG - somit sind wir hier eher bei einem Aufhebungsvertrag und da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht kann der AG das auch an Bedingungen knüpfen.
Wenn der AN damit nciht einverstanden ist, bleibt es bei der 6 Monatigen Frist.
Auch ein Aufhebungsvertrag ist mitbestimmungsfrei.
Erstellt am 23.01.2020 um 08:53 Uhr von JungBR
Was mich nur stutzig macht, das hatte ich nicht erwehrt...
Wenn der AN nicht einverstanden ist, dann kann er gerne den Vertrag zum Monatsende ohne Bedingungen auflösen...
Erstellt am 23.01.2020 um 08:54 Uhr von JungBR
So war die Rückmeldung vom AG
Erstellt am 23.01.2020 um 09:14 Uhr von seehas
Auch das ist dann ein Auflösungsvertrag den der AG anbietet.
Erstellt am 23.01.2020 um 09:22 Uhr von JungBR