Hallo,

dem Steuerberater einer Kollegin ist bei der Lohnsteuerabrechnung aufgefallen, dass unsere Firma versäumt hat, die Kirchensteuer für 2008 + 2009 abzuführen, obwohl diese in der Steuerkarte eingetragen war. Jetzt steht eine dicke Nachzahllung für 2 Jahre an.

Nun meine Frage, muss meine Kollegin diese Nachzahlung aus eigener Tasche zahlen, was sie leider in keinster Weise kann?

Das Argument des Arbeitgebers ist, dass die Kirchensteuer ja in jedem Falle zu zahlen gewesen wäre.

Oder muss der Arbeitgeber zumindest einen Teil der Kosten übernehmen?

Unser Arbeitgeber ist derzeit bereit, die Kosten der Nachzahlung vorzustrecken und prüft, ob es dann möglich ist, diese über z. B. eine Zahlung aus der Gewinnbeteiligung der Kollegin wieder einzuziehen.

Oder gäbe es auch eine ganz andere sozialverträgliche Lösung?

Ich hoffe, dass Sie mir diese Frage beantworten können und wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Ute Baki