Eine Kollegin ist nach der Elternzeit nicht an ihrem Arbeitsplatz zurückgekehrt. Sie hat den Termin des Arbeitsbeginnes schlicht "vergessen". Die Geschäftsleitung sagt jetzt, sie stände somit nicht mehr im Arbietsverhältnis und haben darüber auch die Krankenkasse informiert. Es liegt aber weder von der Arbeitnehmerin noch von der Geschäftsführung eine Kündigung vor noch wurde der Betriebsrat eingeschaltet.

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