W.A.F. LogoSeminare

Wiedereinstellung einer Kollegin

F
FDD
Feb 2023 bearbeitet

HAllo Zusammen eine Kollegin hat zum 31.10.2022 selber gekündigt und war zu diesem Zeitpunkt festes BR Mitglied. Nach ihrem ausscheiden ist ein Nachrücker in den BR gerückt. Nun fängt diese Kollegin zum 01.03.2023 wieder bei uns an. Hat sie nun ein Anrecht auf den BR? Muss der Nachrücker wieder zum Nachrücker werden ( also Kollegin wieder als festes Mitglied in den BR ) oder sind ihre Ansprüche mit der Kündigung erloschen?

29008

Community-Antworten (8)

M
Moreno

23.02.2023 um 15:59 Uhr

Nein natürlich nicht weg war weg.

D
dieschi

23.02.2023 um 16:20 Uhr

oder ! ...

T
Thomas63

23.02.2023 um 16:37 Uhr

Der Anspruch ist erloschen mit dem Ausscheiden aus der Firma. Sie kann bei der nächsten Wahl wieder Kandidieren.

G
GabrielBischoff

23.02.2023 um 16:45 Uhr

Die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet in dem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet.

T
titapropper

23.02.2023 um 17:06 Uhr

"Hat sie nun ein Anrecht auf den BR?" NEIN "Muss der Nachrücker wieder zum Nachrücker werden ( also Kollegin wieder als festes Mitglied in den BR )" NEIN oder sind ihre Ansprüche mit der Kündigung erloschen? JA

Sorry, aber eine solche Frage als BR finde ich irgendwie witzig.

K
Kehler

24.02.2023 um 09:57 Uhr

ganz großes NEIN.

E
enigmathika

24.02.2023 um 11:55 Uhr

"Hat sie nun ein Anrecht auf den BR? Muss der Nachrücker wieder zum Nachrücker werden ( also Kollegin wieder als festes Mitglied in den BR )" Wie kommt man denn auf diese absurde Idee?

C
celestro

24.02.2023 um 12:01 Uhr

"Wie kommt man denn auf diese absurde Idee?"

Wäre ja möglich, dass das eben so zählt wie "sie ist nie weg gewesen". Ist nicht so ... Punkt!

Ihre Antwort