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Wo muss Kollegin die Kündigungsschutzklage einreichen?

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Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich benötige dringend Hilfe. Einer Kollegin wurde gekündigt. Ich habe Widerspruch eingelegt. Jetzt die Frage. Sie arbeitet beim Vorsitzenden in Berlin und wohnt auch dort. Unser Büro ist in Düsseldorf (Gerichtsstand). Wo muss sie die Kündigungsschutzklage einreichen, in Berlin oder in Düsseldorf? Wer weiß das? Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

P
packer

12.12.2007 um 12:47 Uhr

das zuständige ArbGer am ständigen Arbeitsplatz ist der Ansprechpartner. Bei fragwürdigen geschichten lohnt sich aber immer ein Anruf dort!

DAH
Der alte Heini

12.12.2007 um 23:37 Uhr

Das Arbeitsgericht am Arbeitsort ist zuständig.

K
Kölner

13.12.2007 um 10:10 Uhr

@Der alte Heini Klärt das im Notfall nicht auch das Gericht selbst?

DAH
Der alte Heini

13.12.2007 um 20:52 Uhr

achjakölnerderelfteelfteumelfuhrelfwarjaschon. Hastduschondierotepappnaseauf?

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