Hallo zusammen,
eine kollegin hat mich gefragt, ob dies möglich sein.
sie ist einen aufhebungsvertrag mit abfindung eingegangen.
die kündigungsfristen werden eingehalten.
diese laufen am 30.11.07 aus.
ihre frage war, ob sie die abfindung auf im jan. 2008 auszahlen lassen kann.
falls ja, wie muß sie das im aufhebungsvertrag vermerken?
hier steht "abfindung wird bei beendigung des arbeitsverhältnisses fällig"....
kann sie das so machen? oder ist die abfindung immer bei beendigung sofort fällig?
es geht wohl um die steuer...
danke
anja mit team