Es ist so das wir in unseren Betrieb für gewisse Qualifikation eine freiwillige Zahlung bekommen.
Jetzt sagt der Arbeitgeber das er die freiwilligen Zahlung nicht mehr zahlen möchte weil er der Meinung ist das einige Mitarbeiter die diese Qualifikation besitzen nicht ausüben.
und dafür für einen andren Mitarbeiter die Qualifikation geben und Zahlen.
Es ist so das der Arbeitgeber nicht möchte das bestimmte Arbeitnehmer davon betroffen werden.
Gilt hier das Gewohnheitsrecht??? Darf er ohne weiteres diese Maßnahme durchführen