Freiwillige Zahlung für Qualifikation - Gilt hier das Gewohnheitsrecht?
Es ist so das wir in unseren Betrieb für gewisse Qualifikation eine freiwillige Zahlung bekommen. Jetzt sagt der Arbeitgeber das er die freiwilligen Zahlung nicht mehr zahlen möchte weil er der Meinung ist das einige Mitarbeiter die diese Qualifikation besitzen nicht ausüben. und dafür für einen andren Mitarbeiter die Qualifikation geben und Zahlen. Es ist so das der Arbeitgeber nicht möchte das bestimmte Arbeitnehmer davon betroffen werden. Gilt hier das Gewohnheitsrecht??? Darf er ohne weiteres diese Maßnahme durchführen
Community-Antworten (7)
10.12.2009 um 14:37 Uhr
Das Problem liegt darin, das Du die Zahlung ausdrücklich als "freiwillige Zahlung" darstellst. Sofern der AG die Zahlung tatsächlich stets unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hat entsteht natürlich keine betriebliche Übung (von Dir als "Gewohnheitsrecht" tituliert) und der AG kann ohne weitere Angabe von Gründen die Zahlung einstellen.
Wo der AG Probleme bekommen könnte: Er muss genaugenommen die Zahlung "an sich" einstellen, d.h. es ist aus und vorbei - für alle. Will er Einzelne von der Zahlung ausnehmen verstößt er unter Umständen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, was ein AN vor Gericht einklagen könnte. Ob der AG dann mit der von Dir angegebenen Argumentation (u.U. gerechtfertigte Ungleichbehandlung wegen unterschiedlicher Leistung der AN) durchkommt müsste das Gericht entscheiden.
In jedem Fall wäre der BR mit im Boot, d.h. es gibt auch bei freiwilligen Zahlungen ein MBR nach §87 (1) Nr. 10, und da der AG die Zahlung ausdrücklich auf die Qualifikation abstellt, wird daraus ein "leistungsbezogenes Entgelt", was auch nach §87 (1) Nr. 11 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.
10.12.2009 um 15:22 Uhr
Schaue dir einmal diese beiden BAG Entscheidungen an:
Freiwilligkeitsvorbehalt und monatliche Zulagen - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 – Freiwilligkeitsvorbehalt für Sonderzahlungen -05.01.09- BAG - Urteil vom 30.07.08 -10 AZR 606/07
10.12.2009 um 22:31 Uhr
@rkoch Will er Einzelne von der Zahlung ausnehmen Ja er würd gerne von den AN die diese qualalifikation besitzen wegnehmen Natürlcih gleichwohl andere ausbilden un denen die qualifikation geben weil die Tätigkeiten werden gebraucht es ist so das jegliche Qualis ja auch jahre lang bezahlt und von den AN en idie erforderlichen Tätigkeiten erbarcht wurden Es ist nicht so das die arbeit nicht da ist nasenfaktor spielt hier Grossse Rolle
deswegen AG möchte nicht das ist doch dann Gewohnheitsrecht oder ????
11.12.2009 um 10:36 Uhr
@unerfahren
Deine letzte Antwort verwirrt mich mehr als dass sie nützt:
"Ja er würd gerne von den AN die diese qualalifikation besitzen wegnehmen" Wie sollen wir denn das verstehen? Wie nimmt er den Qualifikation weg? Was hat das mit den nicht geförderten Qualifizierungsmaßnahmen zu tun?
Natürlcih gleichwohl andere ausbilden un denen die qualifikation geben weil die Tätigkeiten werden gebraucht Will er hier etwas zahlen?
es ist so das jegliche Qualis ja auch jahre lang bezahlt und von den AN en idie erforderlichen Tätigkeiten erbarcht wurden Es ist nicht so das die arbeit nicht da ist nasenfaktor spielt hier Grossse Rolle kannst Du uns vielleicht mal richtig konkret sagen was da passiert?
11.12.2009 um 12:12 Uhr
Hallo an alle
Ich versuch mal besser wiederzugeben
Unser AG möchte mir Z.b eine Qualifikation wegnehmen weil ich nich oft genug die Qualifiktion ausübe weil ich auch diverse andere Qualis habe und nicht zudem bestimmten tätigkeit nicht mache möchte er mir die zulage wegnehmen
begründung ist habe genug qualis könnte ja anderer bekommen und auch dafür das Geld mann hat hier verpennt mit Personalplan unerfahren
11.12.2009 um 12:26 Uhr
ok ich steige auch ich langsam durch ;-)
Wir sprechen über Zulagen. Also die Vergütung hängt bei Euch an der Qualifikation der Mitarbeiter (was sehr ungewöhnlich wäre) oder doch an der tatsächlichen Tätigkeit? Dies will der AG nun ändern?
Wie sind den die Zulagen bislang bezeichnet?
11.12.2009 um 16:47 Uhr
grundgehalt plus Zulagen je quali
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