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Gewohnheitsrecht

M
Morgenröte
Nov 2016 bearbeitet

Seit 33 Jahren haben einige MA lt. AV 24 plus 12 freiwillige Tage Urlaub (36). Nun sollen Sparmassnahmen passieren, indem von Vollzeit auf TZ, mit Aenderungskuendigung, wer nicht will wird gekuendigt . Urlaub soll auf 24 Tage lt Gesetz geaendert werden. Muessen wir das so hinnehmen?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

05.03.2015 um 12:03 Uhr

Ne. Muss man nicht. Man kann gegen die Kündigung auch den Klageweg bestreiten!

G
gironimo

05.03.2015 um 12:21 Uhr

Und als BR widersprecht Ihr gemäß § 102 BetrVG weil sozial nicht gerechtfertigt.

Gegenmaßnahme (je nach Umfang der Betroffenen): Fordert einen Sozialplan und Interessenausgleich

M
Morgenröte

05.03.2015 um 18:18 Uhr

Bei 50% Schwerbehindert, von VZ jetzt auf TZ ohne mein Einverständnis, geht das so einfach? ( BETRIEB OHNE TARIF)

P
Pjöööng

05.03.2015 um 18:28 Uhr

Also... mit Gewohnheitsrecht hat das mal gar nichts zu tun. Es gilt was vertraglich vereinbart ist.

Für die Zulässigkeit der Änderungskündigung müsste man die Gründe des Arbeitgebers kennen. Aber grundsätzlich erscheint mir die angesprochene Änderungskündigung eher schwer umsetzbar.

Bei einem Schwerbehinderten muss das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. Im vorliegenden Falle würde das Integrationsamt der (Änderungs-)Kündigung vermutlich zustimmen.

Änderungskündigungen sollte man in der Regel unter den Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Und dann ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

H
Hoppel

06.03.2015 um 07:33 Uhr

@ Morgenröte

"Bei 50% Schwerbehindert, von VZ jetzt auf TZ ohne mein Einverständnis, geht das so einfach? "

hne das Einverständnis eines AN geht das auch OHNE anerkannte Schwerbehinderung/Gleichstellung NICHT!

Der AG muss sich an den vereinbarten AV halten. In manchen Fällen kann er sich davon aber durch eine Änderungskündigung lösen. Ob zu Recht, werden dann Arbeitsrichter im Rahmen eines Kü´schutzprozesses zu entscheiden haben.

Gibt es bei Euch einen BR, einen WA?? Falls ja, sollte vor allen Dingen der Letztere umgehend aktiv werden.

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