Freiwillige übertarifliche Zahlung
Hallo, bei jeder Einstellung bekommen wir natürlich alle Unterlagen inkl. der Eingruppierung in die entsprechende tariflich festgelegte Lohngruppe. So scheint auf dem Papier alles in Ordnung, da eine Berufsgruppe immer in Gruppe 3 eingestuft wird. ABER es gibt freiwillige übertarifliche Zahlungen. D.h. Herr Meier bekommt Gruppe 3 ohne freiwillige übertarifliche Zahlungen und Herr Schmidt kann sich so gut verkaufen, dass er zwar auf dem Papier für den BR in 3 eingestuft wird, aber dazu noch eine freiwillige übertarifliche Zahlung von 500 Euro jeden Monat oben drauf bekommt, worüber der BR bisher nicht informiert wird und der AG ist der Meinung, dass er uns nur die tarifliche Eingruppierung mitteilen muss. Leider finde ich in den Gesetzen aber auch nichts was eindeutig sagt, dass der AG uns das komplette Bruttogehalt inkl. allen Zuschüssen und freiwilligen Zahlungen mitteilen musst.
Könnt ihr mir was mit an die Hand geben, damit ich Argument habe?
Community-Antworten (9)
18.04.2016 um 10:50 Uhr
+++ dass der AG uns das komplette Bruttogehalt inkl. allen Zuschüssen und freiwilligen Zahlungen mitteilen musst. +++ Könnt ihr mir was mit an die Hand geben, damit ich Argument habe?
Tja, was willst Du dann machen? Argumente wofür? Den Bewerber ablehnen?
18.04.2016 um 11:21 Uhr
Ihr habt ein Anrecht auf die detaillierten Angaben. Zumindest über den Betriebsausschuß und dort für die Gehälter ALLER Beschäftigten (mit Ausnahme der leitenden Angestellten).
Könnt dem AG ja mitteilen, daß Ihr in Zukunft alle 3 Monate die KOMPLETTEN Listen einfordert. Vielleicht läßt er sich damit "überzeugen".
18.04.2016 um 12:42 Uhr
§ 99 BetrVG spricht nur von der Eingruppierung. Wollt Ihr die Zulagensystematik durchleuchten, müsst Ihr Einblick in die Gehaltslisten nehmen (§ 80 Abs. 2 BetrVG). So gesehen - bei der Einstellung habt Ihr da keine Karten im Spiel.
18.04.2016 um 13:23 Uhr
Hallo, wenn z.B. Tischler A mit Gruppe 3 eingestellt wird und Tischer B mit Gruppe 3 plus 500 Euro freiwillige Zulage, dass muss ich als BR doch aktiv werden, wenn die gleiche Arbeit geleistet wird.
Als Mitglied im Personalausschuss kann ich natürlich mir alle Gehälter anschauen bzw. mir eine Liste geben lassen, aber das kann ich ja nicht jede Woche machen :-)
Ich würde gern mit jeder Einstellung auch die Summe sehen, die dem neuen Mitarbeiter gezahlt wird, damit ich von Anfang an für Gleichberechtigung sorgen kann...
Aber scheinbar gibt es dafür keine Vorschriften....
18.04.2016 um 13:29 Uhr
Nein Theodor, da verkennst du einfach deine Zuständigkeiten.
Der Tischler B hat mit den 500 Euro Zulage eine individualrechtliche Abmachung getroffen. Da hast du dich schlicht rauszuhalten.
Der Gesetzgeber hat auch nicht vergessen, diese Lücke zu schließen, sondern den BR-Einfluss ganz bewusst auf die kollektive Ebene beschränkt.
18.04.2016 um 16:09 Uhr
Oha.... das bedeutet, wenn ich 10 Einstellung von Tischlern auf den Tisch bekomme, die alle 500 Euro übertariflich freiwillig mehr bekommen und dann kommt nummer 11, der auch ein super Tischler ist, aber nicht so gut mit dem Mundwerk und er sich dadurch schlecht verkaufen kann und der ohne die Zulagen eingestellt wird, dass geht mich das als BR nichts an?
20.04.2016 um 08:37 Uhr
Ist das wirklich so? Ich kann das nicht glauben...
20.04.2016 um 09:29 Uhr
Theodor Hast du dich denn schon mal mit § 99 BetrVG befasst? Mich gruselt es, wenn ich lese, was da offenbar euer PA anrichtet...
Übrigens: Man hat als BRV nur ein einsichtsrecht in die Gehaltslisten!
20.04.2016 um 12:48 Uhr
"Übrigens: Man hat als BRV nur ein einsichtsrecht in die Gehaltslisten!"
Ich nehme mal an, hier war BR und nicht BRV gemeint, oder ?
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