Erstellt am 18.04.2016 um 08:50 Uhr von Zappelmann
+++ dass der AG uns das komplette Bruttogehalt inkl. allen Zuschüssen und freiwilligen Zahlungen mitteilen musst.
+++ Könnt ihr mir was mit an die Hand geben, damit ich Argument habe?
Tja, was willst Du dann machen? Argumente wofür? Den Bewerber ablehnen?
Erstellt am 18.04.2016 um 09:21 Uhr von celestro
Ihr habt ein Anrecht auf die detaillierten Angaben. Zumindest über den Betriebsausschuß und dort für die Gehälter ALLER Beschäftigten (mit Ausnahme der leitenden Angestellten).
Könnt dem AG ja mitteilen, daß Ihr in Zukunft alle 3 Monate die KOMPLETTEN Listen einfordert. Vielleicht läßt er sich damit "überzeugen".
Erstellt am 18.04.2016 um 10:42 Uhr von gironimo
§ 99 BetrVG spricht nur von der Eingruppierung. Wollt Ihr die Zulagensystematik durchleuchten, müsst Ihr Einblick in die Gehaltslisten nehmen (§ 80 Abs. 2 BetrVG). So gesehen - bei der Einstellung habt Ihr da keine Karten im Spiel.
Erstellt am 18.04.2016 um 11:23 Uhr von TheodorBR
Hallo, wenn z.B. Tischler A mit Gruppe 3 eingestellt wird und Tischer B mit Gruppe 3 plus 500 Euro freiwillige Zulage, dass muss ich als BR doch aktiv werden, wenn die gleiche Arbeit geleistet wird.
Als Mitglied im Personalausschuss kann ich natürlich mir alle Gehälter anschauen bzw. mir eine Liste geben lassen, aber das kann ich ja nicht jede Woche machen :-)
Ich würde gern mit jeder Einstellung auch die Summe sehen, die dem neuen Mitarbeiter gezahlt wird, damit ich von Anfang an für Gleichberechtigung sorgen kann...
Aber scheinbar gibt es dafür keine Vorschriften....
Erstellt am 18.04.2016 um 11:29 Uhr von Pickel
Nein Theodor, da verkennst du einfach deine Zuständigkeiten.
Der Tischler B hat mit den 500 Euro Zulage eine individualrechtliche Abmachung getroffen. Da hast du dich schlicht rauszuhalten.
Der Gesetzgeber hat auch nicht vergessen, diese Lücke zu schließen, sondern den BR-Einfluss ganz bewusst auf die kollektive Ebene beschränkt.
Erstellt am 18.04.2016 um 14:09 Uhr von TheodorBR
Oha.... das bedeutet, wenn ich 10 Einstellung von Tischlern auf den Tisch bekomme, die alle 500 Euro übertariflich freiwillig mehr bekommen und dann kommt nummer 11, der auch ein super Tischler ist, aber nicht so gut mit dem Mundwerk und er sich dadurch schlecht verkaufen kann und der ohne die Zulagen eingestellt wird, dass geht mich das als BR nichts an?
Erstellt am 20.04.2016 um 06:37 Uhr von TheodorBR
Ist das wirklich so? Ich kann das nicht glauben...
Erstellt am 20.04.2016 um 07:29 Uhr von Kölner
Theodor
Hast du dich denn schon mal mit § 99 BetrVG befasst? Mich gruselt es, wenn ich lese, was da offenbar euer PA anrichtet...
Übrigens: Man hat als BRV nur ein einsichtsrecht in die Gehaltslisten!
Erstellt am 20.04.2016 um 10:48 Uhr von celestro
"Übrigens: Man hat als BRV nur ein einsichtsrecht in die Gehaltslisten!"
Ich nehme mal an, hier war BR und nicht BRV gemeint, oder ?