Liebe KollogeInnen,

Vergangene woche wurde in unserem Betrieb (Mineralbrunnenverband) ein Mitarbeiter wegen angeblichen Diebstahls fristlos gekündigt. Er wurde von unserem Personalleiter, ohne weitere Zeugen, dabei ertappt, wie er eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Auslageware (Gefüllte Flaschen, die wegen Mängel nicht mehr zum Verkauf geeignet sind) in seinem Pkw verstaut hat. Diese sog. Auslageware wird i.d Regel, ohne dass es datüber eine betriebsinterne Verordnung gibt, an die Mitarbeiter zum Eigenverzehr verteilt.

Abgesehen davon, ob der Vorwurf des Diebstahls unter diesen Umständen überhaupt zutrifft (der betroffene Mitarbeiter hat bereits individualrechtliche Klage beim Arbeitsgericht eingereicht), habe ich eine spezielle Frage zum Verhalten unseres BR. Dieser wurde ordnungsgemäß vom AG informiert und hat die Frist von drei Tagen zur schriftlichen Einreichung seiner Bedenken verstreichen lassen.

Unser BR Vorstzende ist der Meinung, dass bei einer außerordentlichen Kündigung wie in diesem Fall, ein "Schweigen" des BR dem Betroffenen vor Gericht eher von Nutzen sein wird, da es einer Nichtzustimmung gleichkommt. Meiner Meinung nach gilt dies aber NUR im Fall einer außerordentlichen Kündigung z.B. eines BR Mitgliedes oder JAV Vertreters, wo die Zustimmung des BR GRUNDSÄTZLICH einzuholen ist (§103 Abs. 1 BetrVG)). Das trifft auf die o.g. Person jedoch nicht zu. Meiner Meinung nach hätte er den Betroffenen anhören müssen und und dem AG schriftliche Bedenken (Unverhältnismäßigkeit, keine Zeugen, soziale Härte etc) einreichen müssen, die dann in seiner Personalakte gelandet wären und ihn möglicherweise vor Gericht etwas besser stellen würden.

Meine erste Frage hierzu ist
Wie seht ihr das?

Meine zweite Frage:

Zu Wahrung der Reputation des BR innerhalb der Belegschaft (es wird gemunkelt, dass BR und AG gemeinsam die Person "loswerden" wollen, wegen seines Schweigens zu dieser Kündigung), habe ich vorgeschlagen, dass der BR sein Verhalten offiziell am Schwarzen Brett eine eigene Stellungnahme abgibt.

Ist das sinnvoll?

Ich selber bin übrigens BR Ersatzmitglied.