Liebe Forenmitglieder,

wir als Betriebsrat wurden wieder zu einem bereits gekündigten Mitarbeiter von der Geschäftsleitung kontaktiert. Der MA wurde wie vormals beschrieben entlassen. Für die Entlassung gibt es keine durchschlagenden Argumente. Die Aussichten vor Gericht sind mager.
Nun kam die GF bezüglich eines Spesenbetruges auf uns zu.

Der MA reagiert auf verschiedene Nahrungsmittel allergisch. Bei seiner Reisekostenabrechnung hat er angegeben kein Frühstück erhalten zu haben. Tatsächlich wurde aber ein Frühstück, das für ihn unverträglich wäre gestellt. Er hat sich während seiner Dienstreise am Firmenhauptsitz selbst verpflegt, da die gestellte Nahrung unverträglich gewesen wäre.
Tatsächlich geht es hier um einen Kleinstbetrag von 4 x 5,6 €.

Nun will die GF den MA wegen Spesenbetrugs nachgeschoben fristlos entlassen.
Habt Ihr mal einen ähnlichen Fall gehabt? Kennt sich hierzu jemand mit der Rechtslage aus?
Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Fall nichts für den MA tun können?

Vielen Dank vorab und beste Grüße