hallo an alle bin br mitglied und wurde abgemahnt aber erst zur vorgeschichte:
habe vor jahren eine schriftliche aufforderung vom AG erhalten das ich mich auch wenn es nur um einen tag krank geht ich eine krankmeldung abgeben muss, weiterhin verlangte der AG von mir das ich diese krankmeldung am gleichen tag spätestens jedoch am darauffolgenden tag beim AG abgegeben haben muss.

jetzt bin ich am mittwoch nach 2 stunden arbeit zum arzt gegangen da ich mich sehr schlecht gefühlt habe und habe die krankmeldung am donnerstag per post eingeschickt.
leider jedoch ist die krankmeldung erst am montag angekommen so das mich der AG wegen zu spät eingereichter krankmeldung abgemahnt hat.
ich weis das der AG von mir verlangen kann das ich ab dem ersten tag eine krankmeldung vorzuweisen habe aber bin mir nicht sicher wie sieht es aus kann er von mir verlangen das ich sie auch spätestens am 2ten tag abgegeben haben muss da normalerweise eine krankmeldung spätestens am 4ten tag abgegeben werden muss?
weiterhin schenkte er mir auch gleich noch eine abmahnung da ich mich zur GBR sitzung bezw. zur "normalen" br tätigkeit nicht beim meister sondern beim schichtführer zur abgemeldet habe.
der meister hat mir zwar ein mal gesagt das ich mich bei ihm abmelden soll aber war es in der vergangenheit so das es ihm relativ egal war auch wenn ich mich beim schichtführer abgemeldet habe.
gibt es einen § der besagt das er verlangen kann das ich auch wenn der meister grad nicht da ist ich ihn anrufen muss (z.b. haustelefon) wenn ich br tätigkeiten nachgehe oder reicht es aus wenn ich mich beim schichtführer für br tätigkeiten abmelde?

bitte ein paar paragraphen wären nicht schlecht.

MFG