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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Dienstanweisung

M
MartinStr
Okt 2020 bearbeitet

Hallo,

Das Mitbestimmungsrecht nach Paragraph 87 BetrVG bestimmt je nach Inhalt ob der BR mitbestimmungspflichtig ist oder nicht. Ist es egal ob die mit dem AG zu verhandelnden Inhalte eine Betriebsvereinbarung, eine Dienstanweisung oder eine Regelungsabrede darstellen?

Kann die Mitbestimmung bei einer Dienstanweisung über eine BV geregelt werden?

Vielen Dank für ihre Hilfe.

3.39305

Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

20.10.2020 um 10:08 Uhr

Ja geht - es kommt nicht darauf an wo das Thema festgehalten wird, sondern auf den Tatbestand.

C
Catweazle

20.10.2020 um 12:44 Uhr

Dienstanweisungen unterliegen mitbestimmungsfrei dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

A
alraune

20.10.2020 um 13:19 Uhr

Catweazle,so einfach ist das nicht. Z.B. Dienstanweisung: Ab dem 01.12.2020 wird die tägliche Arbeitszeit von 7,7 Stunden auf 12 Stunden erhöht. Die Pausenregelung lösen die Mitarbeiter untereinander,je nach Möglichkeit. Hatten wir so ähnlich zu Anfang der Coronaphase in der Klinik. Hier ist der BR auf jeden Fall in der Mitbestimmung. Sonst könnte der Arbeitgeber ja einfach alles über eine Dienstanweisung regeln, wenn das die Mitbestimmung des BR aushebeln würde.

G
ganther

20.10.2020 um 13:19 Uhr

kommt halt auch drauf an was drin steht. Dienstanweisung: nach Dienstschluss sind die Tassen vom Schreibtisch zu nehmen und abzuspülen.... da hat der BR wohl was mitzubestimmen. Dienstanweisung: bei dem Verkauf des Moduls xy sind dem Kunden die Datenschutzerklärungen vorab zur Unterschrift zuzusenden... BR ist an der Stelle nicht dabei

K
Kjarrigan

20.10.2020 um 14:24 Uhr

@catweazle

bitte mal lesen Punkt 5 Einschränkungen des Direktionsrechts

https://www.ihk-regensburg.de/service/recht/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten-arbeitsverhaeltnis/direktionsrecht-1321398

Nur weil der AG als Überschrift "Dienstanweisung" wählt, entfällt ganz sicher nicht das MBR des BR. Und nicht für jeden Mitbestimmungspflichtigen Tatbestand muss der BR eine BV abschließen. Da reicht es auch wenn der BR sagt - Die Dienstanweisung ist vom BR geprüft und der BR hat beschlossen die "mitzutragen".

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