Erstellt am 20.10.2020 um 08:08 Uhr von Kjarrigan
Ja geht - es kommt nicht darauf an wo das Thema festgehalten wird, sondern auf den Tatbestand.
Erstellt am 20.10.2020 um 10:44 Uhr von Catweazle
Dienstanweisungen unterliegen mitbestimmungsfrei dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Erstellt am 20.10.2020 um 11:19 Uhr von alraune
Catweazle,so einfach ist das nicht. Z.B. Dienstanweisung: Ab dem 01.12.2020 wird die tägliche Arbeitszeit von 7,7 Stunden auf 12 Stunden erhöht. Die Pausenregelung lösen die Mitarbeiter untereinander,je nach Möglichkeit. Hatten wir so ähnlich zu Anfang der Coronaphase in der Klinik. Hier ist der BR auf jeden Fall in der Mitbestimmung. Sonst könnte der Arbeitgeber ja einfach alles über eine Dienstanweisung regeln, wenn das die Mitbestimmung des BR aushebeln würde.
Erstellt am 20.10.2020 um 11:19 Uhr von ganther
kommt halt auch drauf an was drin steht.
Dienstanweisung: nach Dienstschluss sind die Tassen vom Schreibtisch zu nehmen und abzuspülen.... da hat der BR wohl was mitzubestimmen.
Dienstanweisung: bei dem Verkauf des Moduls xy sind dem Kunden die Datenschutzerklärungen vorab zur Unterschrift zuzusenden... BR ist an der Stelle nicht dabei
Erstellt am 20.10.2020 um 12:24 Uhr von Kjarrigan
@catweazle
bitte mal lesen Punkt 5 Einschränkungen des Direktionsrechts
https://www.ihk-regensburg.de/service/recht/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten-arbeitsverhaeltnis/direktionsrecht-1321398
Nur weil der AG als Überschrift "Dienstanweisung" wählt, entfällt ganz sicher nicht das MBR des BR. Und nicht für jeden Mitbestimmungspflichtigen Tatbestand muss der BR eine BV abschließen. Da reicht es auch wenn der BR sagt - Die Dienstanweisung ist vom BR geprüft und der BR hat beschlossen die "mitzutragen".