Hallo,

Das Mitbestimmungsrecht nach Paragraph 87 BetrVG bestimmt je nach Inhalt ob der BR mitbestimmungspflichtig ist oder nicht. Ist es egal ob die mit dem AG zu verhandelnden Inhalte eine Betriebsvereinbarung, eine Dienstanweisung oder eine Regelungsabrede darstellen?

Kann die Mitbestimmung bei einer Dienstanweisung über eine BV geregelt werden?

Vielen Dank für ihre Hilfe.