Mitbestimmung Dienstanweisung?
Hallo....
weiß jemand ob Dienstanweisungen ( in unserem Fall bzgl. Arbeitszeit, dort MBR laut 87 ist klar) mitbestimmungsplichtig sind? In wie weit kann der BR Dienstanweisungen unterbinden?
Danke für Auskünfte
Community-Antworten (1)
30.01.2006 um 16:02 Uhr
Der Arbeitgeber kann in Angelegenheiten der Mitbestimmung nicht einseitig ohne Beteiligung des Betriebsrats Anweisungen geben. Der BR kann - sofern der AG auf seine Ermahnungen nicht eingeht - beim Arbeitsgericht auf Unterlassung klagen und - sofern Verhandlungen nicht erfolgreich sind - die Einigungsstelle anrufen.
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