Erstellt am 29.08.2007 um 12:49 Uhr von Kölner
@trevis
1. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
2. Evt. dito
3. Das ist mitbestimmungsfrei
4. Dito
Erstellt am 29.08.2007 um 13:03 Uhr von Sehnsucht
3.Nüsse oK
Aber die Mittagspause (einnehmen von Speisen) am Computer?
Ist das dann eine Pause?
Arbeitszeitgesetz?
Erstellt am 29.08.2007 um 13:43 Uhr von trevis
Sind diese DA unwirksam, ohne BR-Beteiligung?
Erstellt am 29.08.2007 um 13:46 Uhr von Kölner
@trevis
Wenn der BR nichts dagegen unternimmt, dann nicht...
Erstellt am 29.08.2007 um 13:58 Uhr von trevis
boaaahaharrr ist das wieder schwierig....
Erstellt am 29.08.2007 um 14:14 Uhr von Robin H
Kölner hat insofern recht, als die Anweisung auf den einzelnen Mitarbeiter wirkt (wenn er sich daran hält).
Soweit aber Sanktionen angedroht werden, so halte ich diese Androhungen (individualrechtlich) für unwirksam, da der AG bei Angelegenheiten die nach 87 mitbestimmungspflichtig sind, nicht ohne Zustimmung des BR handeln darf. Das Mitbestimmungsrecht verwirkt auch nicht, wenn der BR es nicht wahrnimmt. Das kann jederzeit geschehen.
Erstellt am 29.08.2007 um 14:45 Uhr von schach
Ausser dem Punkt 3 unterliegen diese Dinge meiner Meinung nach §87(1).1, Fragen der betrieblichen Ordung