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Mitbestimmung bei Dienstanweisungen?

T
trevis
Jan 2018 bearbeitet

Bei welchen dieser Dienstanweisungen ist der BR eurer Meinung nach in der Mitbestimmung?

1> im gesamten Haus ist das Rauchen nicht gestattet 2> Büroraum ist kein Aufenthaltsraum für Mitarbeiter anderer Bereiche oder gar Fremdpersonen 3> Einnehmen von Speisen am (Comuter) Arbeitsplatz ist nicht gestattet 4> Benutzen des Fernsehgerätes nicht gestattet

Danke trevis

7.32807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

29.08.2007 um 14:49 Uhr

@trevis

  1. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  2. Evt. dito
  3. Das ist mitbestimmungsfrei
  4. Dito
S
Sehnsucht

29.08.2007 um 15:03 Uhr

3.Nüsse oK Aber die Mittagspause (einnehmen von Speisen) am Computer? Ist das dann eine Pause? Arbeitszeitgesetz?

T
trevis

29.08.2007 um 15:43 Uhr

Sind diese DA unwirksam, ohne BR-Beteiligung?

K
Kölner

29.08.2007 um 15:46 Uhr

@trevis Wenn der BR nichts dagegen unternimmt, dann nicht...

T
trevis

29.08.2007 um 15:58 Uhr

boaaahaharrr ist das wieder schwierig....

RH
Robin H

29.08.2007 um 16:14 Uhr

Kölner hat insofern recht, als die Anweisung auf den einzelnen Mitarbeiter wirkt (wenn er sich daran hält). Soweit aber Sanktionen angedroht werden, so halte ich diese Androhungen (individualrechtlich) für unwirksam, da der AG bei Angelegenheiten die nach 87 mitbestimmungspflichtig sind, nicht ohne Zustimmung des BR handeln darf. Das Mitbestimmungsrecht verwirkt auch nicht, wenn der BR es nicht wahrnimmt. Das kann jederzeit geschehen.

S
schach

29.08.2007 um 16:45 Uhr

Ausser dem Punkt 3 unterliegen diese Dinge meiner Meinung nach §87(1).1, Fragen der betrieblichen Ordung

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