Mitbestimmung bei Dienstanweisungen?
Bei welchen dieser Dienstanweisungen ist der BR eurer Meinung nach in der Mitbestimmung?
1> im gesamten Haus ist das Rauchen nicht gestattet 2> Büroraum ist kein Aufenthaltsraum für Mitarbeiter anderer Bereiche oder gar Fremdpersonen 3> Einnehmen von Speisen am (Comuter) Arbeitsplatz ist nicht gestattet 4> Benutzen des Fernsehgerätes nicht gestattet
Danke trevis
Community-Antworten (7)
29.08.2007 um 14:49 Uhr
@trevis
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Evt. dito
- Das ist mitbestimmungsfrei
- Dito
29.08.2007 um 15:03 Uhr
3.Nüsse oK Aber die Mittagspause (einnehmen von Speisen) am Computer? Ist das dann eine Pause? Arbeitszeitgesetz?
29.08.2007 um 15:43 Uhr
Sind diese DA unwirksam, ohne BR-Beteiligung?
29.08.2007 um 15:46 Uhr
@trevis Wenn der BR nichts dagegen unternimmt, dann nicht...
29.08.2007 um 15:58 Uhr
boaaahaharrr ist das wieder schwierig....
29.08.2007 um 16:14 Uhr
Kölner hat insofern recht, als die Anweisung auf den einzelnen Mitarbeiter wirkt (wenn er sich daran hält). Soweit aber Sanktionen angedroht werden, so halte ich diese Androhungen (individualrechtlich) für unwirksam, da der AG bei Angelegenheiten die nach 87 mitbestimmungspflichtig sind, nicht ohne Zustimmung des BR handeln darf. Das Mitbestimmungsrecht verwirkt auch nicht, wenn der BR es nicht wahrnimmt. Das kann jederzeit geschehen.
29.08.2007 um 16:45 Uhr
Ausser dem Punkt 3 unterliegen diese Dinge meiner Meinung nach §87(1).1, Fragen der betrieblichen Ordung
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