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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung Dienstanweisung?

T
tamirasun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo....

weiß jemand ob Dienstanweisungen ( in unserem Fall bzgl. Arbeitszeit, dort MBR laut 87 ist klar) mitbestimmungsplichtig sind? In wie weit kann der BR Dienstanweisungen unterbinden?

Danke für Auskünfte

2.85701

Community-Antworten (1)

O
otto

01.02.2006 um 01:38 Uhr

Hallo tamirasun, jede Dienstanweisung zu einem der in § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Tatbestände ist nur dann wirksam, wenn der BR vorher (!) ausdrücklich zugestimmt hat. Der BR kann Dienstanweisungen unterbinden, wenn er nicht zustimmt. Allerdings hat dann der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Dienstanweisung über den Umweg der Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG) auch gegen den Willen des BR zu erlassen - wenn er dort gewinnt. Das hängt u.a. davon ab, wie viele gute Argumente der BR gegen eine neue Dienstanweisung hat. Gruß otto

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