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Dienstanweisung zurücknehmen lassen?

A
altenpfleger
Jan 2018 bearbeitet

Wäre es sinnvoll eine Dienstanweisung, die nicht umsetzbar ist, zurückzunehmen? Auf Antrag des Betriebsrates müßte das doch vielleicht möglich sein. Machen wir nichts, werden die Kollegen verantwortlich gemacht. Denn die GF interessieren die Umstände nicht.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

22.11.2009 um 12:55 Uhr

@altenpfleger Sorry...aber das sind so Fragen, die man überhaupt nicht beantworten kann. Genau so gut kann man Fragen, ob es besser ist ein Mann oder eine Frau zu sein oder das Betriebsverfassungsgesetz nicht besser 10 Paragrafen mehr haben sollte...

...alternativ kannst Du auch den Sachverhalt schildern und genauere Informationen geben.

L
Lotte

22.11.2009 um 13:02 Uhr

Kölner, geht wohl um die DA zur Doku während der Grundpflege.

altenpfleger, diese Frage solltest Du besser dem AG stellen. Der BR könnte auch Beschwerden entgegennehmen und sich dann an den AG wenden.

A
altenpfleger

23.11.2009 um 00:58 Uhr

Danke Kölner und Lotte,

ich denke wir werden erst mal eine Überlastungsanzeige schreiben und dann den AG auffordern die DA zurückzunehmen.

R
Rosalie

23.11.2009 um 11:20 Uhr

altenpfleger, du muss doch etwas genauer werden. Eine DA, die Arbeitsabläufe oder Arbeitsverrichtung selbst regelt, ist die Sache des AG und der BR hat da nichts zu melden. Es geht um etwas anderes- aber um was?

A
altenpfleger

23.11.2009 um 16:35 Uhr

@Rosalie

Diese DA besagt, daß die exam.FK um 9:00 Uhr aus der Grundpflege gehen um ihre Pflegeplanungen aufzuarbeiten. Arbeitsorganisatorisch ist das gar nicht möglich, weil die GP noch in vollem Gange ist und ein Pflegehelfer dann mit 20 Bew. auf der Etage allein ist. (gefährliche Pflege?!) Die DA ist bindend und wenn das MDK kontolliert, halten die FK für evtl. Mängel den Kopf hin. Von Seiten der GF heißt es dann wieder: Diesmal werden Köpfe rollen. Wir wollen die Kollegen aber gern vor dieser linken Sache schützen.

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