In unserer Klinik hat der AG eine Dienstanweisung zum Tragen von Berufskleidung für Beschäftigte, welche aus hygienischen Gründen diese tragen müssen, herausgegeben.
Darin wird u.a. darauf hingewiesen, dass das Tragen privater T-Shirts verboten ist, die Kleidung nicht nach Hause genommen werden darf sowie mit dieser Kleidung nicht bereits zur Arbeit kommen darf, etc.
Ist dies nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 (Ordnung im Betrieb) BetrVG mitbestimmungspflichtig?
Der AG argumentiert, dass eine ähnliche Anweisung bereits seit 15 Jahren (in den Unterlagen finde ich keine damalige Beteiligung des BR) existiert und nun nur in Nuancen verändert wurde. Er meint, da es eine gesetzliche MUSS-Anordnung und keine KANN-Anordung ist besteht kein MBR des Betriebsrats.
Danke für eure Antworten.