Erstellt am 01.08.2006 um 08:30 Uhr von viktor
Nicht ganz verständlich die Frage?
Bitte konkreter werden.
Eine Dienstanweisung kann nur da erfolgen, wo sie keinerlei Mitbestimmungsrechte (Tarife, Gesetze u.s.w.) verletzt oder sich im Rahmen bestehender Vereinbarungen bewegt. Eine Dienstanweisung kann nicht anstelle oder als Ersatz der Mitbestimmung gegeben werden.
Erstellt am 01.08.2006 um 08:31 Uhr von betriebsratten
Fragen der Betrieblichen Ordnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmung
Erstellt am 01.08.2006 um 09:38 Uhr von paula
@ betriebsratten
vielleicht etwas voreilig. soweit es sich um das arbeitsverhalten geht, besteht kein mitbestimmungsrecht. nur beim ordnungsverhalten kann der BR mitbestimmen
Erstellt am 01.08.2006 um 10:53 Uhr von holzifrank
An Viktor,
die Dienstanweisung regelt meist die Arbeitsabläufe in einer Abteilung oder einer Person. Was zutun und zu lassen ist von denMitarbeitern.